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nachtfalke45883

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  1. Hallo liebe Leute! Ich schreib mir ja immer so die aktuellen Nummern der Blitzer auf...... DIESE IST NEU: GE - AL 749 (zuletzt gesehen an einem weißen T 4 - Bus, aber die Schilder werden ja bekannlich gewechselt)
  2. Hallo zusammen! Auch ich möchte mal was zu Bußgeldbescheiden, Punkten und *Nachschulung* sagen - Jeanelle bitte gut mitlesen: Ich habe im Moment 8 Punkte in Flensburg und bin nun von der FÜHRERSCHEINSTELLE angeschrieben worden, daß ich 8 Punkte habe. Mir wurde angeboten, FREIWILLIG ein *Aufbauseminar* zu besuchen, um Punkte (max. 4) abzubauen. Dieses Aufbauseminar kostet, je nach Fahrschule, bis zu 200 EURO. Dieses Geld muß man gedanklich zu den bisher bezahlten Bußgeldbescheiden hinzurechnen, dann weiß man, was man bisher für den Staat ausgegeben hat. Ich mache das Seminar nicht, w
  3. Wer sagt, daß Du den Bescheid bekommen hast? (oder kam er als PZU ? ) Briefe können (gerade aus dem Ausland) ja auch mal verloren gehen..... Im Übrigen würde ich nicht verrückt machen, weil es zwischen Deutschland und den Niederlanden kein Rechtshilfeabkommen gibt und somit Bußgeldbescheide nicht vollstreckbar sind. Die Käseköppe versuchen es zwar über deutsche Inkassodienste, aber auch die haben keine Handhabe. Die drohen nur, kochen aber im Grunde auch nur mit Wasser. Wenn die Inkis zu renitent werden, drohe denen mit Klage wegen Nötigung und Beleidigung. Dann geben sie erfahrungsgemäß Ru
  4. Ich würde überhaupt nicht zahlen. Dann kommt ein Bußgeldbescheid (i.d.R. durch ein deutsches Inkassobüro) und der ist in der BRD eh nicht vollstreckbar. Es gibt kein Rechtshilfeabkommen. Das weiß der Inkassodienst (der ja verdienen will) und die Niederländer wissen das auch. Wenn Du im ADAC bist, frag deren Rechtsabteilung, die sagen Dir das Gleiche. Beim nächsten Holland-Besuch würde ich aber mit einem anderen Auto fahren. Ich denke, daß ohnehin nicht viel dabei raus kommen würde, wenn Du Gründe angibst, die der Staatsanwalt anerkennen KANN, um den Bußgeldbescheid für nichtig zu erkläre
  5. An Deiner Stelle würde ich mich erst mal ruhig verhalten und nichts tun. Schließlich wollen die Käseköppe ja Geld von Dir. Ich hab in Venlo falsch geparkt und die wollten auch 45 EURO, auf die die bis heute warten. Der Vorteil ist, es existiert zwischen den Niederlanden und der BRD kein Rechtshilfeabkommen, so daß Bußgeldbescheide (und in der Höhe bewegen sich Deine 95 EURO ja wohl) nicht vollstreckbar sind. Das wissen die Holländer auch und versuchen es über ein deutsches Inkassobüro. Auch von denen nicht einschüchtern lassen und an Stelle dessen mit Widerklage wegen Nötigung und Beleidigun
  6. Es kann passieren, daß sie Dir den Originalfilm vorlegen, womöglich noch 1000 - fach vergrößert. Da wirst Du Dich wundern, was Du auf dem Foto siehst. Mich haben sie mal auf der A 42 bei Bottrop geblitzt, ich hab es abgestritten, vor Gericht dann in Postergröße das Originalbild..... Da machst Du nix gegen. Die Bilder sind so scharf, da kannst Du Deine Schnäuzerhaare zählen (sofern Du einen hast)
  7. @ Snow: Mir ist in Venlo passiert, daß ich 45,00 EURO für einen abgelaufenen Parkschein zahlen soll - worauf die natürlich lange warten können. Sollte sich ein Inkassodienst melden, geht die Sache zu meiner Verkehrsrechtschutzversicherung. Falls Du im ADAC bist, rufe da mal an, laß Dir die Verkehrsrechtschutz geben, die sagen Dir schon, wie Du Dich richtig verhälst. Der Inkassodienst, der Dir geschrieben hat, will Dir nur Angst machen. SCHUFA hat mit der ganzen Sache rein gar nichts zu tun. Rufe die für Deinen Ort zuständige SCHUFA an, die sagen Dir das Gleiche. Falls der Inkass
  8. Mich sollte mal ein Inkassobüro wegen einer nicht bezahlten - überteuerten - Knolle nerven, dann würden die einen Streifen mitmachen. Habe gute Anwälte, bin im Rechtsschutz. Hatte mal mit einem Internetanbieter Ärger (1+1 puretec) weil nix klappte und sie trotzdem abbuchten, meinten dann auch, mit nem Inkassodienst kommen zu können......letztendlich mußten sie an mich zahlen, weil ich wegen Beleidigung und Nötigung Strafantrag gestellt habe. Das Gleiche wird also auch dem Inkassodienst passieren, der meint, für die Pindakaasfraktion in die Bresche springen zu müssen. Im Übrigen sollten sie auc
  9. Hallo liebe Mit-Fahrer! Bin am 14.5.2005 in Venlo zum Einkaufen gewesen und habe zunächst die Parkuhr gefüttert, jedoch nur für die Höchstparkdauer von 2 Stunden. Wie das so ist, man kauft ein und denkt nicht ans nachwerfen. Komme also um 18.15 zum Auto (habe von 14.15 an für 2 Stunden bis 16.15 bezahlt) und habe ein Ticket über 47,90 EURO an der Scheibe. Frage: Zahl ich oder nicht? Gibt es bei Parkverstößen ein Rechtshilfeabkommen zwischen Holland und der BRD? Habe mal die Infoseiten vom ADAC gelesen, da liest sich das Ganze positiv, daß man nicht viel zu befürchten hat wenn man nicht zahlt.
  10. Nach meinem Rechtsempfinden muß diese Straßenmalerei verschwinden. Wenn hier eine Stopvorschrift reglementiert werden soll, dann nur durch zuständige Behörden mit entsprechendem STOP -Schild. Wenn sowas Schule machen würde, könnte ja jeder irgendwo Stop - Bereiche hinmalen.
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