Guest Michaela Posted February 15, 2003 Report Share Posted February 15, 2003 Hallo! Ich bin neu hier im Forum und hoffe, alles richtig zu machen. Folgendes Problem habe ich und bitte um Tipps! Wir haben in Dortmund an einer vielbefahrenen Strasse auf einem Gehweg geparkt. Uns ist schon klar, das man nicht auf einem Gehweg parken darf, aber es verhielt sich auch etwas anders. 1. Es parkten dort unzählige Autos und unseres war nur eins von vielen.2 Der Gehweg ist äußerst breit, nachdem wir dort geparkt haben, waren zwischen uns und er Wand noch ca.80 cm Gehweg. 3. Am Anfang und am Ende des Gehwegs waren Parkverbotsschilder mit eingeschränktem Halteverbot aufgestellt. Dort steht drauf, das es untersagt ist, in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr und von 16.00 - 19.00 Uhr dort zu parken. Daher hatten wir den Umkehrschluss gezogen, das man in der Zwischenzeit dort stehen darf. Denn wenn doch sowieso Parkverbot gilt, warum wird dann sozusagen ein "doppeltes" Parkverbot ausgesprochen? Das ist doch unsinnig! Da das Bußgeld nun immens hoch ist, wüßte ich gerne, ob es tatsächlich auch 100% rechtens ist. Kann mir vielleicht jemand Auskunft geben? Vielen Dank! Michaela Quote Link to post Share on other sites
nicole 0 Posted February 15, 2003 Report Share Posted February 15, 2003 Auf dem Gehweg darf grundsätzlich NICHT gehalten und schon gar nicht geparkt werden. Es sei denn eine spezielle Beschilderung würde dies erlauben.Die Beschilderung bezieht sich immer auf die Straße, nicht auf den Gehweg, außer s.o. PS: 80cm können für eine Mutter mit (Zwillings-) Kinderwagen schon eng sein - und Gegenverkehr auf dem Gehweg wäre dann gar keiner möglich, also sogar Behinderung. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted February 15, 2003 Report Share Posted February 15, 2003 @Michaela: Wenn die Behörden den FAHRER, der das Fahrzeug abgestellt hat, nicht ermitteln können, werden dem HALTER die Kosten des Verfahrens in Höhe von 18 € auferlegt (Halterhaftung im ruhenden Verkehr) Und der FAHRER dürfte schwer zu ermitteln sein, oder Grobi Quote Link to post Share on other sites
Guest Michaela Posted February 17, 2003 Report Share Posted February 17, 2003 Das ist wohl wahr! Vielen Dank! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted February 21, 2003 Report Share Posted February 21, 2003 @Martina:Wenn du dort zu den Zeiten parken wolltest, in denen das Halteverbot nicht galt, hättest du auf der Straße parken müssen! Dann wärst du die einzige gewesen, die keinen Strafzettel gekriegt hätte Quote Link to post Share on other sites
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