bodenlack 0 Posted April 26, 2005 Report Share Posted April 26, 2005 hallo angenommen man kauft sich ein "neues" (gebrauchtes) auto. das ist stillgelegt und wird mit einem kurzzeitkennzeichen überführt. man will aber nun tüv machen lassen und das kurzzeitkennzeichen ist bereits ungültig. wie krieg ich nun das fahrzeug in die werkstatt, in der der tüv gemacht wird? braucht man nun ein neues kurzzeitkennzeichen um den wagen dahin zu fahren?oder darf man ohne kennzeichen dorthin fahren und wieder zurück? falls das alles nicht zutrifft: wie dann? danke für eure antworten! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 26, 2005 Report Share Posted April 26, 2005 Hier kann man auch ohne Kennzeichen zum TÜV fahren. Allerdings wird eine Deckungszusage der Versicherung gebraucht ( Doppelkarte). Besser ist es sich für den Fall der Fälle einen Termin beim TÜV ( Werkstatt) zumachen. Und bei der Zulassungstelle sicherheitshalber nachzufragen, falls es regionale Unterschiede geben sollte. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
bodenlack 0 Posted April 26, 2005 Author Report Share Posted April 26, 2005 hallo!danke, deine aussage deckt sich mit § 23 abs. 4 satz 7 stvzo Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen. Also heisst das, dass man eine doppelkarte braucht wenn man das fahrzeug (ohne nummernschild) zur Werkstatt fährt, die die HU macht? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted April 26, 2005 Report Share Posted April 26, 2005 Also heisst das, dass man eine doppelkarte braucht wenn man das fahrzeug (ohne nummernschild) zur Werkstatt fährt, die die HU macht? Ja, aber auf jedenfall mit der Versicherung abklären, sonst wäre es mir zu heikel. Und keine Umwege fahren. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.