Guest uwe114 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Hallo, ich bin am Wochenende auf der Autobahn von der Polizei (Videowagen) angehalten worden. Ich war mit einem VW Sharan und Anhänger unterwegs. Gemessen wurden nach Abzug der Toleranzen 128km/h statt erlaubten 80km/h. Macht 48 zu viel. In den Papieren des Hängers stand unten was aufgeführt, dass der unter best. Umständen für 100km/h zugelassen ist. So ging ich davon aus ich könne 100km/h fahren. Ihr müsst wissen, es war eine einmalige Fahrt mit diesem Fahrzeug und Hänger. Ich bin auf diesem Gebiet kein Fachmann und habe die 100km/h gelesen und für richtig gehalten. Die Polizei klärte mich dann auf, dass dies nur auf Antrag erfolgt und das Fahrzeug und der Hänger dann vorne u. hinten ne Kennzeichnung bekommen. Aber wer soll so was wissen? Vor Ort habe ich erst mal nichts zu gegeben. Nun meine Frage: Da es hier auch um Fahrverbot geht, frage ich mich ob ich den Hauch einer Chance habe, mit einem Schreiben (eventuell mit Anwalts Hilfe?) an die Bussgeldstelle wo der Sachverhalt dargelegt wird, die Strafe etwas abzumildern. Die Behörde hat ja schließlich auch einen gewissen Ermessungsspielraum. Laut erster telefonischer Beratung von einem Anwalt ist es eventuell vorstellbar. Wer kann mir Infos geben ob es diese Möglichkeit geben könnte? Danke euch!! Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Die Umstände treffen bei Dir mit Sicherheit nicht zu. Zum Thema Technik bekommst Du hier was auf die Augen, ein ziemlich umfassender Thread, der Autor hat sich wirklich Mühe gegeben damit. In den Papieren des Hängers stand unten was aufgeführt, dass der unter best. Umständen für 100km/h zugelassen ist. So ging ich davon aus ich könne 100km/h fahrenDas ist ein heftiger Stiefel, wenn das Teil in's Schlingern gerät oder Du eine Vollbremsung machen mußt, dann grüß Gott...Ihr müsst wissen, es war eine einmalige Fahrt mit diesem Fahrzeug und Hänger. Ich bin auf diesem Gebiet kein Fachmann und habe die 100km/h gelesen und für richtig gehalten.Also keine Erfahrung mit dem Gespannfahren. Schlecht. Dann sollte man umso vorsichtiger sein.Mein einachsiger 750kg-Hänger ist übrigens mit vom Werk in den Papieren genehmigten 110km/h ausgewiesen, die Reifen geben das sogar her. Nur interessiert das keinen, da keine Stoßdämpfer, keine Bremse und ein sowieso zu hohes Gewicht ist das hier nicht erlaubt, mal davon abgesehen daß die Fahrzeugkombination von einem Gutachter für die höhere Geschwindigkeit (100km/h max.) abgenommen und die Zulassungsstelle die Plaketten dafür erteilt haben muß.Da es hier auch um Fahrverbot geht, frage ich mich ob ich den Hauch einer Chance habe, mit einem Schreiben (eventuell mit Anwalts Hilfe?) an die Bussgeldstelle wo der Sachverhalt dargelegt wird, die Strafe etwas abzumildern.Null Chance. Womit willst Du das begründen? Mit dem oben geschriebenem? Dann lies Dir nochmal den Technikteil durch, die StVO, meine Gegenargumente... Vergiß es. War Deine Dummheit, mußt Du auch für geradestehen. Wenn es wenigstens mit Vorsatz bei vorhandener technischer Ausrüstung und Erfahrung gewesen wäre, dann hätte ich ja ein gewisses Verständnis. Aber heutzutage fahren zu viele Leute auf der Straße herum, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben und dennoch meinen, sich dies und das erlauben zu müssen. Da bin ich kein Fan von. Unwissenheit hat auf der Straße wirklich nichts zu suchen. Sorry. Meine Meinung. Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Mehr als diese Erklärung wüßte ich jetzt auch nicht, da ich nix mit Anhängern am Hut habe. KLICK MICH! Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Dankeschön für die opulenten Infos, lieber Rouven. Anmerkung: Für Gespanne gelten die Bußgeldtabellen, die auch für LKW gelten. Damit gibt es ab +16km/ bereits Punkte, nicht erst ab 21. Quote Link to post Share on other sites
mad 0 Posted April 12, 2005 Report Share Posted April 12, 2005 Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Geschwindigkeiten für Anhäner lernt man übrigens in der Fahrschule. Und selbst wenn eine -Zulassung vorhanden gewesen wäre, ist 28 drüber für einen Hänger auch recht heftig. Quote Link to post Share on other sites
r_ruhland 0 Posted April 13, 2005 Report Share Posted April 13, 2005 Gemessen wurden nach Abzug der Toleranzen 128km/h statt erlaubten 80km/h. Macht 48 zu viel. In den Papieren des Hängers stand unten was aufgeführt, dass der unter best. Umständen für 100km/h zugelassen ist. So ging ich davon aus ich könne 100km/h fahren. Ihr müsst wissen, es war eine einmalige Fahrt mit diesem Fahrzeug und Hänger. Ich bin auf diesem Gebiet kein Fachmann und habe die 100km/h gelesen und für richtig gehalten.Und warum hast du dann das, was du für richtig gehalten hast nicht auch in die Tat umgesetzt. Mit echten wäre nicht viel passiert.Du bist Tacho Minimum 140 gefahren. Mit einem Anhänger, und gibst auch noch zu das du mit Gespannfahren keine Erfahrung hast. Hast du schon mal Unfälle mit Gespann gesehen? Da geht es ruckzuck und du hast den ersten erfolgreichen 180-Grad-Turn auf der Autobahn hinter dir. Ob man so etwas überlebt ist dann natürlich Glückssache. Manchmal schafft es dann der 40-Tonner hinter dir nicht mehr rechtzeitig zu bremsen. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted April 13, 2005 Report Share Posted April 13, 2005 Hallo Pferdestehler,das gilt aber nur innerorts. Außerhal ab 21km/h zuviel. GrüßeKlaus Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 13, 2005 Report Share Posted April 13, 2005 das gilt aber nur innerorts. Außerhal ab 21km/h zuviel. Was gilt a.g.O.? Bekommt man a.g.O. bei + 16 km/h (Kfz. mit Anhänger) keine Anzeige? Also, laut meiner Tabelle sind es- i.g.O. 50,- € und- a.g.O. immer noch 40,- € und damit ebenfalls eine Anzeige. Quote Link to post Share on other sites
emhazett 1 Posted April 13, 2005 Report Share Posted April 13, 2005 Meiner bescheidenen Meinung nach dürfte das hier zutreffen Tatbestandsnummer: 103732Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h; Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 128 km/h.§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.1.8 BKat; § 4 Abs. 1 BKatVTab.: 703007 Bußgeld: 150,- € zzgl. 25,60€ BearbeitungsgebührPunkte: 3Fahrverbot: 1 MonatKategorie Fahrerlaubnis auf Probe: A Oder irre ich? MfGmhz Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 13, 2005 Report Share Posted April 13, 2005 Oder irre ich? Würde sagen, das ja! Hier müßte meiner bescheidenen Meinung nach die TB-Nr. 118637 greifen, was ein BG in Höhe von 275,- €, 4 Points und 2 Monate FV zur Folge hätte. Quote Link to post Share on other sites
HaHu 0 Posted April 13, 2005 Report Share Posted April 13, 2005 Wer mit einem Hänger auf der Autobahn mit solch unverantwortlicher, auch andere gefährdende Geschwindigkeit, rast, sollte auf grundsätzliche Fahrtauglichkeit hin überprüft werden. Habe genügend Unfälle mit Wohnwagen, Anhängern und ähnliches gesehen. Sieht jedesmal aus wie im Krieg, und das nur weil die Deppen mit Wahnsinnsgeschwindigkeiten über die Autobahn fegen. Quote Link to post Share on other sites
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