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Zu Schnell Schweiz, Bussenverfügung


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Guest Reggie

Hi Leute,

 

hab mal bissi was gesucht, aber nix genaues gefunden.

Also wenn ich das richtig verstehe haben die CH und D keine Abkommen Strafen hier in D einzutreiben?

 

Wir sind mit den Mopeds geblitz geworde, angeblich innerorts ;) , und das mit 18 und 22 Km/h zuviel. Komischerweise nur 2 von 4 Fahrern, :kotz: die immer aneinander klebten und dann auch noch von hinten, also auf jedenfall auf Mopeds ausgelegte Falle. Na egal.

 

Nu hab ich die zweite Mahnung bekommen mit der Androhung der Haft. Da es sich um 620SFR = 400€ handelt, sehe ich es ehrlich gesacht nicht ein, für einen unbestätigten uns u.U. falschen Tatbestand zu bezahlen :50: und mit den behörden sich auseinanderzusetzen ist eh net möglich, da ist praktisch gesetz was bestimmt wurde. Auch egal.

 

Da es nun an die Haftstrafe geht is meine Frage die, kann DIESE dann eingeleitet werden oder ist das wie mit dem Geld auch nicht möglich.

Und wenn nicht, wie lange dürfte ich dann nicht mehr in die Schweiz.

 

Gruß Reggie

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sorry, aber:

 

WARUM hast du dich nach dem ersten bescheid nicht mal nach den folgen erkundigt? da du die einspruchsfrist hast ablaufen lassen, hast du die täterschaft anerkannt. und sowas ist bei einem motoradblitz und auch noch von hinten so unnötig wie ein kropf. ein sauberer widerspruch hätte es getan oder hätte man euch von hinten identifizieren können??? oh man, selbst schön in die sch.....e gelegt.

 

zu deinen fragen:

 

1. es besteht noch kein vollstreckungsabkommen. allerdings ist unklar, was passiert, wenn das vereinbarte vollstreckungsabkommen in kraft tritt. ich bin kein jurist und wage daher auch nicht zu spekulieren, ob dann schlagartig offene "rechnungen" beglichen werden können.

 

2. das blitzen von hinten ist in der schweiz verbreitet und nicht nur auf motoradfahrer ausgelegt.

 

Nu hab ich die zweite Mahnung bekommen mit der Androhung der Haft. Da es sich um 620SFR = 400€ handelt, sehe ich es ehrlich gesacht nicht ein, für einen unbestätigten uns u.U. falschen Tatbestand zu bezahlen kochend.gif und mit den behörden sich auseinanderzusetzen ist eh net möglich, da ist praktisch gesetz was bestimmt wurde. Auch egal.

 

3. was hat denn die einsicht mit der höhe der strafe zu tun? es ist sehrwohl auch in der schweiz möglich, sich mit behörden auseinander zu setzen. es ist zugegeben nicht so einfach wie in D aber es geht, denn auch die schweiz ist kein rechtsfreier raum. allerdings sind die schikanen hier sehr hoch. "gesetz" ist deine strafe, weil sie von einem polizeirichter amtlich festgesetzt wurde. zu der verhandlung wurdest du sicher geladen und bist nicht erschienen --> anerkennung der täterschaft.

 

4. bei offenen geldstrafen gilt eine verjährung nach 2 jahren, wobei immer noch nicht geklärt wurde, ob die ermittlungsverjährung hinzugerechnet werden muss. um ganz sicher zu sein 5 jahre. ob eine solche verjährungsfrist auch für haftstrafen gilt, ist nicht klar. die ist dir vermutlich aber nur ersatzweise angedroht worden??

 

5. sollte dir nur noch eine ersatzstrafe zum "absitzen" zur verfügung stehen, kann ich zum weiteren vorgehen nichts sagen, da mir dazu keine regelungen bekannt sind.

 

idefiiiiix

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2. das blitzen von hinten ist in der schweiz verbreitet und nicht nur auf motoradfahrer ausgelegt.

Blitzen von hinten wird denke ich auch in Zukunft nicht in D eingetrieben werden können. Irgendwo sind deutsche Verfolgungsbehörden dann doch an das inländische Recht gebunden. Die Schweizer geben die Namen von Steuerhinterziehern ja auch nicht heraus, obwohl es nach deutschem Recht legal wäre, nach Schweizer aber nicht.

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2. das blitzen von hinten ist in der schweiz verbreitet und nicht nur auf motoradfahrer ausgelegt.

Blitzen von hinten wird denke ich auch in Zukunft nicht in D eingetrieben werden können. Irgendwo sind deutsche Verfolgungsbehörden dann doch an das inländische Recht gebunden. Die Schweizer geben die Namen von Steuerhinterziehern ja auch nicht heraus, obwohl es nach deutschem Recht legal wäre, nach Schweizer aber nicht.

eine rechtskräftige verurteilung wird dich eher nicht schützen. und dazu ist es in diesem fall eindeutig gekommen. eine anerkennung der schuld wird unterstellt. inwiefern ein vollstreckungsabkommen vor ausländischen rechtsnormen schützt, weiss ich nicht. das wird sich dann schon zeigen :]

 

schon mal was von bankgeheimnis gehört...? wenn jemand infos nicht herausgibt, dann ist das nicht "die" schweiz, sondern sind es die schweizer banken.

 

idefiiiiix

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Guest Reggie

Also ich poste dann mal den wortlaut des Briefes:

 

Gemäss rechtskräftigem Entscheid [wann auch immer das gewesen sein soll???] und unserer Rechnung Nr.xxx vom Dezember sind noch 620CHF ausstehend.

Wir geben Ihnen eine letzte Gelegenheit, diese Forderung innert 20 Tagen zu bezahlen, ansonsten die Betreibung eingeleitet und offene Bussen in Haft umgewandelt werden. CHF30.- Busse entsprechen einem Tag Haft. Einwendungen gegen diesens Vorgehen sind uns innert 20 Tagen schriftlich einzureichen.

 

Unser Konto , bla bla bla

 

Staatsanwaltschaft St.Gallen

 

Heißt das nun das die mich HIER verfolgen oder das ich ebend bei denen ein Dezentes Problem haben könnte wenn ich die Grenze übertrete und kontrolliert werde?

Das ich wohl nicht richtig reagiert hatte oder hätte was tun können, ist mir hinterher auch klar geworden. Aber da ich ja nur der Halter und nicht der Fahrer bin bei der Sache gehts mir jetzt!!! nur noch drum was passieren wird und ob ich Zahlen soll, es bleiben lassen kann [ohne das was passiert] oder noch nen Einspruch oder sowas versuchen soll?

 

Thx für die bisherigen Antworten

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Heißt das nun das die mich HIER verfolgen oder das ich ebend bei denen ein Dezentes Problem haben könnte wenn ich die Grenze übertrete und kontrolliert werde?

"Hier", also in der BRD, verfolgen "die" einen bestimmt nicht. Schweizer Recht ist nur dort gültig, und Vollstreckungsabkommen gibt es (noch?) nicht. Für eine dort nicht bezahlte Busse kann in D'Land keine Knaststrafe resultieren.

Bei erneuter Einreise / Aufenthalt in der CH kann aber natürlich die angedrohte Knaststrafe durchgesetzt werden. Wenn man vor deren Verjährung sich in die CH begibt und von denen "bemerkt" wird.

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Also ich poste dann mal den wortlaut des Briefes:

 

Gemäss rechtskräftigem Entscheid [wann auch immer das gewesen sein soll???] und unserer Rechnung Nr.xxx vom Dezember sind noch 620CHF ausstehend.

Wir geben Ihnen eine letzte Gelegenheit, diese Forderung innert 20 Tagen zu bezahlen, ansonsten die Betreibung eingeleitet und offene Bussen in Haft umgewandelt werden. CHF30.- Busse entsprechen einem Tag Haft. Einwendungen gegen diesens Vorgehen sind uns innert 20 Tagen schriftlich einzureichen.

 

Unser Konto , bla bla bla

 

Staatsanwaltschaft St.Gallen

 

Heißt das nun das die mich HIER verfolgen oder das ich ebend bei denen ein Dezentes Problem haben könnte wenn ich die Grenze übertrete und kontrolliert werde?

Das ich wohl nicht richtig reagiert hatte oder hätte was tun können, ist mir hinterher auch klar geworden. Aber da ich ja nur der Halter und nicht der Fahrer bin bei der Sache gehts mir jetzt!!! nur noch drum was passieren wird und ob ich Zahlen soll, es bleiben lassen kann [ohne das was passiert] oder noch nen Einspruch oder sowas versuchen soll?

 

Thx für die bisherigen Antworten

1. die sache ist rechtskräftig, wie du unschwer lesen kannst.

 

2. sollte sich die möglichkeit zur Einwendung auf die tat an sich beziehen, würde ich davon augf jeden fall gebrauch machen. auf einem etwaigen photo bist du als halter ja wohl nicht zu erkennen.

 

3. wirst du betrieben, hast du für die nächsten 10 jahre eine art schufaeintrag in der schweiz. solltest du dann mal auf woihnungssuche gehen, könnte es ein böses erwachen geben.

 

4. wie bereits gesagt: es wird in letzter zeit intensiver darüber diskutiert, das vollstreckungsabkommen zur unterzeichnung zu treiben. wenn damit auch offene strafen erfasst werden, hast du ein problem an der backe, denn die kosten steigen immer weiter.

 

wende dich an einen ADACanwalt, falls du dort (plus)mitglied bist.

 

idefiiiiix

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  • 2 weeks later...
Guest Reggie

Habe eine Anwalt angefragt, danke übrigens für den Tip mit dem ADAC-Plus Vertragsanwalt.

Der meinte das ich hier nicht verfolgt werde aber versuchen soll doch noch Einspruch einzulegen da auch in CH keine Halter- sondern Fahrerhaftung gilt.

Ansonsten darf ich mich drei Jahre nit mehr dort blicken lassen.

 

Werde natürlich noch einen Einspruch einlegen, obs aber nun noch was bringt bezweifel ist.

 

Thx für die Hilfe uns vllt bis bald, dann aber hoffentlich mit einem angenehmeren Thema ;)

 

Bye

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Habe eine Anwalt angefragt, danke übrigens für den Tip mit dem ADAC-Plus Vertragsanwalt.

Der meinte das ich hier nicht verfolgt werde aber versuchen soll doch noch Einspruch einzulegen da auch in CH keine Halter- sondern Fahrerhaftung gilt.

Ansonsten darf ich mich drei Jahre nit mehr dort blicken lassen.

 

Werde natürlich noch einen Einspruch einlegen, obs aber nun noch was bringt bezweifel ist.

 

Thx für die Hilfe uns vllt bis bald, dann aber hoffentlich mit einem angenehmeren Thema ;)

 

Bye

na dann viel erfolg!

 

eine frage noch: war sich der anwalt mit den 3 jahren sicher? die schweizer haben normalerweise 3 jahre zeit, den täter zu ermitteln und dann nochmals 2 jahre, um die forderung einzutreiben. ist mir jetzt nicht ganz klar, wie er auf drei jahre kommt. im schlimmsten fall wären es fünf jahre.

 

idefiiiiix

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