Guest René Posted February 20, 2005 Report Share Posted February 20, 2005 Hallo, wurde vor einer halben stunde geblitzt.Es war in einer 50 zone und ich bin ca 40-50 zu schnell gefahren.Hab noch 4 monate probezeit. Was passiert jetzt? Ich hoffe das mir jemand auskunft geben kann damit ich mich drauf vorbereiten kann.Hatte bis jetzt noch keinerlei vorfälle wegen geschwindigkeitsüberschreitung oder ähnlichem. Danke Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted February 20, 2005 Report Share Posted February 20, 2005 Hallo, wurde vor einer halben stunde geblitzt.Es war in einer 50 zone und ich bin ca 40-50 zu schnell gefahren.Hab noch 4 monate probezeit. Was passiert jetzt? Ich hoffe das mir jemand auskunft geben kann damit ich mich drauf vorbereiten kann.Hatte bis jetzt noch keinerlei vorfälle wegen geschwindigkeitsüberschreitung oder ähnlichem. Danke Falls die Angaben so stimmen, kommt folgendes auf Dich zu: • 125 Euro Bußgeld• 25,60 Euro Verwaltungsgebühren• Nachschulung• Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre• 1 Monat Fahrverbot Quote Link to post Share on other sites
Pucki 1 Posted February 20, 2005 Report Share Posted February 20, 2005 Hall Ich bins, René jetzt registriert. Also des auto ist ein Mietwagen von Enterprice und der läuft aber auf die Firma wo ich arbeite. Gibts irgendwelche möglichkeiten das ich der nachschulung und dem fahrverbot entrinne? Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted February 20, 2005 Report Share Posted February 20, 2005 Hall Ich bins, René jetzt registriert. Also des auto ist ein Mietwagen von Enterprice und der läuft aber auf die Firma wo ich arbeite. Gibts irgendwelche möglichkeiten das ich der nachschulung und dem fahrverbot entrinne? Selektiv kannst Du um nichts herumkommen. Entweder um alles oder nichts. Das deutsche Gesetz kennt bei Geschwindigkeitsübetretungen keine Halterhaftung. Der Fahrer muß daher identifiziert werden, und davon hängt es letztendlich ab. Schafft es die Behörde, innerhalb von 3 Monaten und 2 Wochen den korrekten Fahrer zu ermitteln, hat er alle Konsequenzen zu tragen. Schafft sie das nicht (aus welchem Grund auch immer), hat man Glück gehabt. Quote Link to post Share on other sites
Pucki 1 Posted February 20, 2005 Report Share Posted February 20, 2005 udn was für möglichkeiten gibt es um es 3 monate und 2 wochen hinauszuverzögern? Quote Link to post Share on other sites
Menzi99 0 Posted February 21, 2005 Report Share Posted February 21, 2005 Lies einfach mal im Forum, da steht schon ziemlich viel wenn du dann noch fragen hast, melde dich nochmal, bzw. wenn der bescheid da ist. So long, Menzi99 Quote Link to post Share on other sites
Pucki 1 Posted February 21, 2005 Report Share Posted February 21, 2005 Hallo, also hab gestern nacht noch einw enig durchgelesen, hab trotzdem noch fragen weil ichs ned ganz kapier. 1. Ab wann kann ich die 3 monate zählen wegen verjährung. Ab dem Tag wo es geblizt hat oder ab dem tag wo etwas von der Busgeldstelle kommt. 2. Was heist AB? 3. Ich hab nachgeforscht. Der Mietwagen ist auf die Firma angemietet, als mieter sind allerdings zwei Kollegen eingetragen. Bekommen die dann den Bußgeldbescheid? 4. Wie lange dauert es wenn einer von den zweien das foto anfordert wegen identifizierung?Wie lang dauert es wenn einer von den zweien angeben das sie nicht gefahren sind und auf den zweitfahrer verweisen. Und wenn dieser dann auch das bußgeld verweigert weil er nciht gefahren ist sind dann 3 moante vergangen Quote Link to post Share on other sites
Dixie 31 Posted February 21, 2005 Report Share Posted February 21, 2005 1. Ab wann kann ich die 3 monate zählen wegen verjährung. Ab dem Tag wo es geblizt hat oder ab dem tag wo etwas von der Busgeldstelle kommt.3 Monate und 2 Wochen ab Tatzeitpunkt. 2. Was heist AB?Anhörungsbogen. 3. Ich hab nachgeforscht. Der Mietwagen ist auf die Firma angemietet, als mieter sind allerdings zwei Kollegen eingetragen. Bekommen die dann den Bußgeldbescheid?Normalerweise bekommt der Halter (also die Firma) einen AB. In diesem Fall ist ein ZBB (Zeugenbefragungsbogen) möglich und wahrscheinlich. Wichtig: Niemand muß Angaben machen. Gerade bei Firmen droht jedoch noch häufiger als bei Privatpersonen eine Fahrtenbuchauflage, also aufpassen. 4. Wie lange dauert es wenn einer von den zweien das foto anfordert wegen identifizierung?Wie lang dauert es wenn einer von den zweien angeben das sie nicht gefahren sind und auf den zweitfahrer verweisen. Und wenn dieser dann auch das bußgeld verweigert weil er nciht gefahren ist sind dann 3 moante vergangenGrundsätzlich ist es so: Die Verjährung läuft weiter, solange der richtige Fahrer von der Behörde keinen Brief bekommen hat. Erst dann ist sie unterbrochen. Übrigens: Auf einen anderen Fahrer zu verweisen, der nicht gefahren ist, ist eine Straftat! Ein falscher Fahrer kann sich straffrei selbst beschuldigen, darf aber nicht fälschlicherweise von jemand anderem beschuldigt werden.Wie schnell die Behörden arbeiten, ist unterschiedlich, aber bei Gefahr der Verjährung und im Fahrverbotsbereich sind sie oft sehr schnell. Quote Link to post Share on other sites
Pucki 1 Posted February 21, 2005 Report Share Posted February 21, 2005 und was könnt ich jetzt da am blödersten tun. Ich bin echt am verzweifeln weil ich nicht weis wie ich da raus komm. ICh mein ich bin kein raser, wie gesgat is mein erster verstoß udn hab noch 4 monate probezeit. War halt voll im gedanken (was bei der polizei nicht zählt ich weis) Aber es muss doch ne vorgehensweise geben wie ich das 3 monate so hinauszögern kann. Also sprich, das vielleicht hier wirklich jemand schritt für schritt sagen kann was man bei welchem posteingang unternimmt Aber danke schon mal für deine antworten auf fragen. Für die zukünft werd ich in einer auch nur fahren, damit mich die liebe nich anmachen kann [\ironie] Quote Link to post Share on other sites
Pucki 1 Posted February 21, 2005 Report Share Posted February 21, 2005 und gleich noch ein anhang mir wurde ben mehrmals von verschiedenen Personen gesgat das das mit der Verjährung nicht mehr möglich sei. Stimmt das? Quote Link to post Share on other sites
K@pu 0 Posted February 21, 2005 Report Share Posted February 21, 2005 Ich bin echt am verzweifeln weil ich nicht weis wie ich da raus komm. ICh mein ich bin kein raser, wie gesgat is mein erster verstoß udn hab noch 4 monate probezeit. War halt voll im gedanken (was bei der polizei nicht zählt ich weis) in zone und kein raser, hm... das muss ich mir mal als nächste ausrede notieren. /PS: ich hatte meine nachschulung mit 21km/h zuviel, wünsch dir auch ne schöne zeit im unterricht Quote Link to post Share on other sites
GET_low 0 Posted February 21, 2005 Report Share Posted February 21, 2005 Also es gibt keine halterhaftung, wer dir was anderes wegen der Verjährung erzählt, gehört erschossen. Ich bin der Meinung, dass du als erstes mal deine Beiden kolegen ansprichst. Die sollen auf dem AB sagen, dass sie es nicht waren, den Fahrer aber nicht identifizieren können. Es währe aber Freundlich, wenn die Grünen Ihnen noch nen Foto zuschicken zwecks der besseren identifizierung. Vll könnte man ja auf einem besseren Foto mehr erkennen ... Sach deinen Kolegen, dass du halt die ganzen Gelder bezhalen würdest, die dabei anfallen, hauptsache du kommst drumm rum ... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 21, 2005 Report Share Posted February 21, 2005 Mit Verjährungsunmöglichkeit ist höchstwahrscheinlich das ziehen der Rechtskraft wegen der Punkte gemeint. Das Beste ist erst einmal die beiden Kollegen anzusprechen und dann sich hier wieder zu melden, wenn der AB/ZBB bei den Kollegen angekommen ist. Quote Link to post Share on other sites
Pucki 1 Posted February 21, 2005 Report Share Posted February 21, 2005 Also ich hab mit den Kollegen gesprochen und die wissen bescheid. Werde das aber auf emphelung meines chefs zu einem seiner anwälte nach hamburg geben. Das mit der Verjährung is mir zu riskant und der anwalt hat ihm schon geholfen als er damals in einer 80 zone mit seinem ferrari 200 gebrettert ist. Zudem wird mein name geheim bleiben, Und mein Arbeitskollege wird den anwalt beauftragen in seinem namen, mein name wird also nirgendswo erscheinen, ausser auf dem kontoauszug um den anwalt zu zahlen *g* Ich danke euch trotzdem für die zahltreichen antworten. Und nochwas vorweg, ein spezi von mir arbeitet bei der polizei und hat mir bestätigt das in Bayern die fotos (bei Firmen) die polizei PERSÖNLICH vorbeio bringt um einsicht zu nehmen. liebe grüße Quote Link to post Share on other sites
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