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Ovi Und Checkpoint In Deutschland Legal?


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Konnte leider bisher hier auf der Seite nix finden, deshalb die Frage:

 

Ist der Einsatz von den OVIs vor Blitzers (z.B. in Tom-Tom) legal in Deutschland?

 

Ist der Einsatz von Checkpoint (zur akkustischen Warnung vor Radarfallen) in Deutschland legal?

 

Vielen Dank für Antworten.

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Das ist keine Grauzone, das ist klar verboten:

 

§ 23 StVO

 

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

 

Der Hentschel sagt folgendes:

 

"[...]Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]"

Auszug aus Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:

 

"Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12) [...]"

 

Gruß

Goose

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Der Punkt ist, diese Warnsysteme zeigen lediglich Geschwindigkeitsbegrenzungen als Symbole an. Mein Navi warnt mich auch, wenn ich in einen verkehrsberuhigten Bereich (Fußgängerzone) oder falschrum in eine Einbahnstraße fahre. Beide Vergehen sind eine Ordnungswidrigkeit. Verstehst Du worauf ich hinaus will? Das Thema bleibt in meinen Augen spannend.

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Dein Navi wird die aber nicht jede Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen, sondern nur die, wo auch ein Starenkasten steht. Und dann nutzt man ein technisches Gerät zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen.

 

Ich erinnere mich da noch an ein Navi, da kam in sächsischem Diakekt einer Frau mit Entenstimme "Sie nähern sich einem Überwachungspunkt".

Wir konnten nicht mehr vor Lachen, der hätte auch ruhig eine andere Stimme nehmen können :nolimit:

Auch wenn er durch die Stimme schon beinahe gestraft genug war gab's eine OWi-Anzeige.

 

Gruß

Goose

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Dein Navi wird die aber nicht jede Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen, sondern nur die, wo auch ein Starenkasten steht.

Was macht Dich da so sicher? Der neue Destinator "soll" flächendeckend die Vmax anzeigen. Mein Becker zeigt alle Vmax auf Autobahnen an. Bist Du technisch versiert genug, mir meine Ordnungswidrigkeit am Gerät nachzuweisen oder wirst Du jeden PDA beschlagnahmen? Ich denke es bleibt interessant.

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Notfalls stellt man das Gerät halt auf "Gefahrenstellen" um, die z.B. um enge Kurven, Kuppen etc. erweitert werden könnten. Damit wäre ein Bezug zu Überwachungsmaßnahmen nicht mehr gegeben, und daß Geschwindigkeitsmessungen nur an Gefahrenstellen durchgeführt werden, wird ja hier des öfteren in den Raum gestellt...

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Dein Navi wird die aber nicht jede Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigen, sondern nur die, wo auch ein Starenkasten steht.

Was macht Dich da so sicher? Der neue Destinator "soll" flächendeckend die Vmax anzeigen. Mein Becker zeigt alle Vmax auf Autobahnen an. Bist Du technisch versiert genug, mir meine Ordnungswidrigkeit am Gerät nachzuweisen oder wirst Du jeden PDA beschlagnahmen? Ich denke es bleibt interessant.

Sicher werde ich nicht jeden PDA beschlagnahmen, aber ich kenne mich schon ein bisschen mit der Technik aus. Und, um die Fragen des TE nochmal zu beantworten:

 

Ist der Einsatz von den OVIs vor Blitzers (z.B. in Tom-Tom) legal in Deutschland?

 

Ist der Einsatz von Checkpoint (zur akkustischen Warnung vor Radarfallen) in Deutschland legal?

Nein, beides ist nach § 23 StVO verboten.

Ob und mit welchen Mitteln es nachgewiesen wird hängt vom Einzelfall ab, das kann jedoch auch bedeuten, daß ein PDA sichergestellt wird.

 

Gruß

Goose

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hm.........dass man vorher akkustisch gewarnt wird ist ja wie ein warner, aber wie stehts darum, wenn man sich nur die ovi anzeigen lässt ohne töne et?

Schau dir den Gesetzestext und die Erläuterungen an. Hiernach ist es egal, ob optisch oder akkustisch gewarnt wird, beides ist verboten.

 

Gruß

Goose

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