Black Spy 0 Posted August 13, 2004 Report Share Posted August 13, 2004 Ich bin am 14. Mai geblitzt worden mit 33 innerorts zu viel, zum Glück ist das Auto auf meinen Vater zugelassen. Der Anhörungsbogen kam erst nach fünf Wochen, mein Vater hat nur Angaben zur Person aber keine zur Sache gemacht. Dann wurde es etwas heikel, ein Polizist ist mit dem Foto angerückt. Das Foto war aber grottenschlecht und der Polizist nicht motiviert, er hat also meinen Vater als Fahrer erkannt. Dann kam der BG an meinen Vater, er hat Einspruch ohne Begründung eingelegt. Die Begründung wird er dann nachreichen, wenn die Verjährung eingetreten ist.Dazu jetzt zwei Fragen:Wann genau tritt die Verjährung ein? Wird der Tattag mitgerechnet oder nicht? Ist die Owi also schon am 14. August verjährt oder erst am 15. oder erst mit Ablauf des 15., also am 16.?Wenn mein Vater nun als Begründung angibt, daß sein Sohn gefahren ist, dann können die ja nicht einfach einen Einstellungsbescheid schicken, sondern müssen diese Sachlage erst überprüfen. Was kann da noch kommen? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted August 13, 2004 Report Share Posted August 13, 2004 erstmal Grastulation: In 2 Stunden verjährt die Sache. Im einfachsten Fall geht ihr beide gemeinsam bei der Behörde vorbei, du sagst denen, dass du gefahren bist, und gut ist es. Ich würde aber evtl. noch 1-2 Wochen warten: Manche Leute sagen, dass die auch mal eine Aktennotitz (Anordnung einer Anhörung gegen dich) rückdatieren würden. Ich glaube da zwar auch weniger dran, aber in dem Fall würde ich evtl. noch 2 Wochen zuwarten, so schnell geht die Sache ja nicht zum Gericht. Quote Link to post Share on other sites
Black Spy 0 Posted August 13, 2004 Author Report Share Posted August 13, 2004 Danke für die Antwort. Der Tattag wird also bei der Verjährung bereits mitgezählt und meine Owi verjährt somit mit Beginn des 14. August.Der Einspruch ging Anfang August raus, die Begründung bleibt insgesammt drei Wochen liegen bis Ende August. Selbst wenn es vor Gericht geht, ist das relativ egal. Mein Vater hat eine Rechtschutz.Ich habe eigentlich nicht vor, dort mit meinem Vater aufzukreuzen. Die sollen ruhig noch etwas arbeiten für ihr Geld und sich z. B. die Fotos vom Einwohnermeldeamt holen oder nochmal einen vorbeischicken. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted August 13, 2004 Report Share Posted August 13, 2004 Die sollen ruhig noch etwas arbeiten für ihr Geld und sich z. B. die Fotos vom Einwohnermeldeamt holen oder nochmal einen vorbeischicken. (genau das schreibe ich auch öfter, ich sehe, wir verstehen uns ) Aber Achtung: Wenn dein Vater entlastende Fakten zurückhält, und es kommt deshalb unnötigerweise zu einer Gerichtsverhandlung, dann kann man ihm die Kosten auferlegen. (Und eine Rechtsschutzversicherung soll man bekanntlich auch nicht unnötig strapazieren, wenn man nicht zum "ungeliebten Kunden" werden möchte.) Quote Link to post Share on other sites
Black Spy 0 Posted August 16, 2004 Author Report Share Posted August 16, 2004 Ich hätte ja nicht wenig Lust, noch einen Anwalt loszuschicken, Meßprotokoll anfordern und dann den Sachbearbeiter zu belästigen mit Blödsinn wie Richtigkeit der Messung oder Kompetenz des Meßpersonals anzweifeln u . ä. Und dann am Schluß Ällabätsch - ist doch ein anderer gefahren.Aber man soll die Rechtschutzversicherung wirklich nicht belästigen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Und es kann ja durchaus sein, daß die nächste Owi wieder beim gleichen Sachbearbeiter landet. Daher ist es wohl besser, wenn man sich eher unauffällig verhält.Die Sache mit der Verjährung wäre übrigens noch was für die FAQ, oder habe ich das dort übersehen? Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted August 16, 2004 Report Share Posted August 16, 2004 erzähl dann mal, wie es weitergeht ... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 17, 2004 Report Share Posted August 17, 2004 Ich hätte ja nicht wenig Lust, noch einen Anwalt loszuschicken, Meßprotokoll anfordern und dann den Sachbearbeiter zu belästigen mit Blödsinn wie Richtigkeit der Messung oder Kompetenz des Meßpersonals anzweifeln u . ä. Und dann am Schluß Ällabätsch - ist doch ein anderer gefahren. Zahlst du noch nicht genug Steuern, oder was glaubst du, wer die überflüssige Arbeit bezahlt????????????? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 17, 2004 Report Share Posted August 17, 2004 Du kannst froh sein, wenn die dir keinen Vorsatz vorwerfen - was IMHO durchaus gerechtfertigt wäre. Quote Link to post Share on other sites
Black Spy 0 Posted August 19, 2004 Author Report Share Posted August 19, 2004 Zahlst du noch nicht genug Steuern, oder was glaubst du, wer die überflüssige Arbeit bezahlt?????????????Du kannst froh sein, wenn die dir keinen Vorsatz vorwerfen - was IMHO durchaus gerechtfertigt wäre. Schalt' mal 'nen Gang runter. Zum ersten, man muß den Feind schädigen, wo es nur geht. Zum zweiten, solange mein Vater der Beschuldigte ist, kann er den Sachbearbeiter so viel belästigen wie er will, notfalls auch per Anwalt. Einen "Vorsatz" (von was überhaupt?) kann ich nicht erkennen. Mal angenommen der Anhörungsbogen wäre nicht erst nach fünf Wochen gekommen sondern schon nach zwei, dann würde ich jetzt einen Anwalt losschicken, um den Sachbearbeiter zu beschäftigen und noch ein paar Wochen Zeit zu schinden. Wo ist dein Problem? Bist du selbst ein genervter Sachbearbeiter? Dann solltest du den Beruf wechseln, wenn dich das so betroffen macht. Oder bist du ein Querulant, der es nicht erträgt, wenn sich jemand vor seiner (gerechten) Strafe drückt und dann noch Spaß dabei hat? Dann solltest du so "aufregende" Foren wie dieses meiden und professionelle Hilfe suchen. @GM_: Ende nächster Woche schicke ich die Begründung weg. Dann sind die drei Monate Verjährung + 2 Wochen Sicherheitsabstand locker vorbei, bis der Sachbearbeiter den Wisch auf dem Schreibtisch hat. Ich sage dann bescheid, was sich noch tut. Bei einer Bekannten ist bei einer ähnlichen Situation nach weit über einem Monat der Eintellungsbescheid gekommen. Da sind sie dann vermutlich über das Einwohnermeldeamt gegangen. Mein nächstes Paßfoto lasse ich mit Vollbart machen Quote Link to post Share on other sites
Black Spy 0 Posted November 26, 2004 Author Report Share Posted November 26, 2004 erzähl dann mal, wie es weitergeht ... So, nun muß ich das alte Schätzchen nochmal ausgraben. Knapp drei Monate nach dem BG hat mein Vater eine Ladung bekommen. Immerhin hat ja ein meinen Vater (fälschlicherweise) als Fahrer ermittelt (nochmal DANKE an den unmotivierten Ordnungshüter). Mein Vater ist also mit einem Anwalt bewaffnet hingegangen, der als Zeuge geladene Blitzer- wurde gleich wieder heimgeschickt und nach einer kurzen Gesichtskontrolle gab es einen glatten Freispruch. Damit müssen wir nicht mal die Rechtschutzversicherung belästigen. Anzumerken wäre noch, daß mein Vater weder auf dem Anhörungsbogen noch gegenüber des den Verstoß "irrtümlich" zugegeben hat. Sonst wäre es möglicherweise "nur" auf eine Einstellung hinausgelaufen, was natürlch auch in Ordnung gewsen wäre. Eigentlich hätte mich unser Anwalt noch als Zeugen laden können, dann hätte es noch Zeugengeld gegeben, aber man hat ja besseres zu tun. Quote Link to post Share on other sites
alexbora 1 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 Immer wieder schön, wenn es so glatt läuft. Quote Link to post Share on other sites
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