Guest Onkel Posted July 6, 2004 Report Share Posted July 6, 2004 Hallo. habe meinen verstoß zugegeben.jetzt hab ich den bußgeldbescheid von (für) die stadt bezahlt.das vergehen war in einem anderen bundesland als ich wohne.bin noch in der probezeit.wann blüht mir das aufbauseminar ??? und wie läuft das von statten ??? ich sollte ja eins kriegen oder???ich hoffe nur das ich das nicht mitmachen muss... kann man da was tun ???von wem würde das dann angekündigt ???wie gesagt, wohne ja im andern bundesland ... also nicht in dem wo ich den verstoß hatte.ist das nen vorteil ???habe auch noch keine post bekommen und im bußgeldbescheid der stadt stand nur:- 50€ geldbuße- 20€ gebühr- 5,60€ auslagen= 75,60€ die ich auch bezahlt habe.ausserdem kamen 3 punkte hinzu.das ist alles was ich habe.kann mir nun noch was passieren ???BITTE helft mir Mfg Onkel Quote Link to post Share on other sites
Michael 0 Posted July 6, 2004 Report Share Posted July 6, 2004 Die Anordnung zur Nachschulung kommt oftmals erst Monate nach der Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Eine Verjährung gibt es dafür nicht (zumindest nicht vor Ablauf von 2 Jahren mit der Punktetilgung). Zum Ablauf und Inhalt der Nachschulung -> siehe § 35 FeV Quote Link to post Share on other sites
Guest Onkel Posted July 6, 2004 Report Share Posted July 6, 2004 danke erstmal. von wem kommt denn dann die aufforderung an dem seminar ???woher wissen die denn dann meine adresse ??? gibt die stadt das weiter ???kosten liegen zwischen 200€ und 300€ ??? Quote Link to post Share on other sites
Michael 0 Posted July 6, 2004 Report Share Posted July 6, 2004 von wem kommt denn dann die aufforderung an dem seminar ???Die kommt von der zuständigen Führerscheinstelle (i.d.R. Landratsamt) woher wissen die denn dann meine adresse ??? gibt die stadt das weiter ???Die Führerscheinstelle bekommt die Daten von der Bußgeldstelle, bei der der Verstoß rechtskräftig wurde. kosten liegen zwischen 200€ und 300€ ??? Jo, wohl so um den Dreh rum - ist von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich. Tipp: Da man nicht verpflichtet ist, bei einer bestimmten Fahrschule die Nachschulung durchzuführen, kann sich ein Preisvergleich lohnen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 6, 2004 Report Share Posted July 6, 2004 ich hoffe nur das ich das nicht mitmachen muss... kann man da was tun ???Mitmachen mußt du natürlich nicht. Dann wird aber dein FS eingezogen. Warum eigentlich 20 Euro Auslagen idR sind es doch 12,50 Euro+Porto. Quote Link to post Share on other sites
Guest Onkel Posted July 6, 2004 Report Share Posted July 6, 2004 son mist toller datenschutz... so einfach berechtigt man hier also irgendwem tz tz tz naja, ich werde mich dann wohl in einer fahrschule in meiner nähe die auch etwas günstiger ist beraten lassen wenn ich den wisch kriege ... michael , ich danke dir für deine antwortengruß P.S.@gast 225: wie lange muss ich denn dann den lappen abgeben und was hat das noch für folgen wenn ich nicht am seminar teil nehme ??? zu den 20€ , ich hab die rechnung hier ... es ist wahr so wie ich es erörtert hatte Quote Link to post Share on other sites
Guest Onkel Posted July 8, 2004 Report Share Posted July 8, 2004 letzte frage = schwere frage ??? ne antwort wäre nämlich nett gruß Onkel Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 8, 2004 Report Share Posted July 8, 2004 Wenn du an der Nachschulung nicht teilnimmst wird dir die Fahrerlaubnis entzogen, sie darf erst wiedererteilt werden, wenn du den Nachweis erbringst, an der Nachschulung teilgenommen zu haben. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.