Guest Bandit-Fan Posted April 13, 2003 Report Share Posted April 13, 2003 Hallo, ich suche jemanden der mir genau sagen kann wie man eine gute Chance der Strafe zu entgehen.Ich habe das Problem das ich geblitzt wurde. Wenn ich in dem Schock Moment richtig gesehen habe muß ich wohl mit einem Fahrverbot rechnen. Ich bin mir fast sicher das man mich nicht erkennen kann da ich ein stark getöntes Visier hatte.Ich wurde am 04.04.2003 geblitzt. Ich bin selber der Halter des Motorrad´s. Ich habe jetzt schon mal Helm und Jacke getauscht.Ich habe keine Punkte im Register und bin noch nie aufgefallen. Ich bin total druchn Wind da dieses Fahrverbot viele unschöne Folgen habe könnte. Alleine was ich jetzt durchmache ist schon Strafe genung und hat mich zum umdencken bewegt. Bitte nicht lachen... Wie muß ich jetzt vorgehen wenn der Wisch kommt. Ich frage jetzt schon einmal da ich dann ja nur eine bestimmte Zeit habe um Einspruch ect. einzulegen. Wie ist das mit der Verjährung ? Ab wann genau greift diese. Wenn ich mit einem Fahrverbot rechnen muß bleibt das eine Ordnungswiedrigkeit oder ist das schon eine Straftat? Bitte ich brauche echt Hilfe. Quote Link to post Share on other sites
Firefox 1 Posted April 13, 2003 Report Share Posted April 13, 2003 von vorne oder hinten geblitzt? Erstmal warten ob überhaupt was kommt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Bandit-Fan Posted April 13, 2003 Report Share Posted April 13, 2003 Von vorne und von hinten.... Hab von vorne einen Roten blitz geshen und dann direkt umgedreht und nochmal einen gesehen.. Bin 10 min später in einer Kolonne vorbeigefahren und hab gesehen das sowohl vorne und hinten geräte waren. Silberne Opel Zafira.... Quote Link to post Share on other sites
alfa 0 Posted April 14, 2003 Report Share Posted April 14, 2003 Wenn du tatsächlich von vorn und hinten gefilmt worden bist , (oft haben die die Blitzer in beiden Richtungen aufgebaut, um auch die Gegenfahrbahn filmen zu können) kommt es drauf an, ob dein Gesicht erkennbar ist, denn deine Fahrereigenschaft muss der Staat nachweisen -nicht du. Geh nur nicht selbst zur Wache und lasss dir die Fotos zeigen, der identifiziert dich sonst. Nimm einen Anwalt, wenn der Bescheid da ist, der fordert die Fotos an und kann ermitteln, ob du für einen Richter erkennbar bist. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.