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by-cop

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  1. Im Normalfall ist die OWi nicht verjährt, weil das Strafverfahren verjährungsunterbrechend wirkt. Die Frist von drei Monaten beginnt neu zu laufen, mit dem Datum der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft (Datum der Einstellungsverfügung). Echte Chancen, das Verwarnungsgeld nicht bezahlen zu müssen, bestehen nur bei begründetem Widerspruch. Gruß by-cop
  2. Vom Ablauf des Verfahrens her dürfte es hier nichts zu bemängeln geben. Es wurde ein Strafverfahren wegen Unerl. Entf. vom Unfallort durchgeführt. Dieses wurde eingestellt. Der Beschuldigte hat eine Einstellungsverfügung bekommen. Danach wird der Vorgang von der Staatsanwaltschaft wieder an die Polizei zur Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeiten zurückgesandt (weil die Polizei hier Verfolgungsbehörde ist). Bei so gen. Kleinunfällen wird dem Unfallverursacher dann eine Verwarnung von 35 EUR (anderen geschädigt) angeboten. Wird die bezahlt, ist das gesamte Verfahren erledigt. Im vorliegend
  3. "... als ein hoher Beamter in München." soll das natürlich heißen Gruß Micha
  4. Nachdem ich das jetzt eine zeitlang beobachtet habe und sich das mit der "Blacklist" offensichtlich in einigen Köpfen total festgesetzt hat, muss ich jetzt auch noch meinen Senf dazugeben. Ich bin inzwischen 18 Jahre bei der Polizei, habe einige Dienststellen durchlaufen, viele Kollegen kennen gelernt und mit vielen eng zusammengearbeitet - und was soll ich euch sagen: Ich habe die ganzen Jahren noch nie eine "Blacklist" gesehen oder selbst damit gearbeitet. Die gehören einfach in den Bereich der Fabel! Und sollte es tatsächlich das eine oder andere schwarze Schaf in unseren Reihen geben, w
  5. @ Mace Ich möchte mal behaupten, dass kein Polizeibeamter eine Ampelfarbe "schätzt oder rät". Auch in meinem Fall stand hinter dem angezeigten Rotlichtverstoß natürlich eine Beweisführung - und die war für mich hieb- und stichfest. Der Richter hat das auch nachvollziehen können - einzig, weil ich das Rotlicht selbst nicht gesehen habe, weil ich im Gegenverkehr stand, wurde das Verfahren eingestellt. Und glaub mir, die Ampel damals war rot - das weiß ich, das weiß der Kollege, der dabei war und das weiß auch der Betroffene, der drübergefahren ist. Er hat halt Glück gehabt. Was zweifelt ih
  6. Tolle Ausführungen! Die Frage war aber eigentlich, ob ab 50 % Geschwindigkeitsüberschreitung ein Straftat daraus werden kann. Im Regelfall, also die reine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein klares NEIN. Es bleibt immer eine VWOi. Die Überschreitungen sind tabellarisch bist zu einer bestimmten Geschwindigkeit mit den dazugehörigen Verwarnungen/Geldbußen/Punkten/Fahrverboten aufgeschlüsselt. Leg mich jetzt nicht genau drauf fest, ich glaube bis 80 km/h Überschreitung. Irgendwann kostet es halt 375 EUR/3 Monate FV/4 Punkte. In eklatanten Fällen mit extremer Überschreitung kann das Bußgeld er
  7. Wenn der Polizist, wie du schreibst, auf der anderen Seite der Kreuzung stand, hatte er damit keine Sicht auf deine Ampel. Der gesunde Menschenverstand sagt jetzt zwar, wenn bei mir rot ist, muss auch die andere Richtung rot sein - klar oder? Mir ist es jedoch schon zweimal passiert, dass ein Rotlichtverstoß vor Gericht eingestellt wurde, einmal weil ich eben den gesunden Menschenverstand walten ließ und den Verstoß zur Anzeige gebracht habe, obwohl ich die "überfahrene" Ampel selbst nicht gesehen habe. Seitdem hetze ich auch keinem mehr hinterher, wenn er im Gegenverkehr rot hat und weit
  8. Also mein Bußgeldkatalog gibt für den normalen Pkw außerorts bei 33 km/h Überschreitung 75 EUR/3 Punkte und für den Pkw mit Anhänger 100 EUR/3 Punkte/1 Monat FV her (Bußgeldkatalog auf der Seite www.polizei.bayern.de). Aber die Frage war ja, ob er um FV oder Geldbuße herumkommt. Darüber will ich mich nicht auslassen. Möglichkeiten sind im Forum schon ausreichend beschrieben. Gruß by-cop
  9. Die HU und AU dürfen bei zugelassenen Fahrzeugen nicht überzogen werden - auch wenn diese nur auf Privatgrund stehen und auch nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Knackpunkt ist hier wirklich die Zulassung. Will man Verwarnung oder Bußgeld vermeiden, muss das Fahrzeug abgemeldet werden. Frage: Warum wird ein angemeldetes, zugelassenes Fahrzeug über 8 Monate nicht benutzt - kostet doch Steuer und Versicherung! Gruß by-cop
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