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Der Sauerländer

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  1. Ich erhalte jetzt eine Ladung zum Gericht. Vorwurf: ich sei ungefähr 142 km/h statt 100 km/h zu schnell gefahren, mindestens aber 30 km/h. Mehr steht da nicht drin, kein Beweismittel, kein Messprotokoll. Bin angehalten worden, angeblich wohl von einem Motorrad verfolgt worden. "ein ausländischer Audi" sei es gewesen. Ich habe einen Audi. Kein Kennzeichen wurde genannt. Der Motorradfahrer war auch nicht an der Stelle, wo ich angehalten wurde, das waren andere Polizisten, denen der Verkehrsverstoß durchgegeben wurde, mein Kennzeichen wurde vom Nummernschild abgelesen, was ja für die anhalten
  2. Also: Es ist durchaus möglich, dass im eigenen Wagen nichts von dem "Aufprall" (besser: Berührung) gemerkt wurde. Es "Ruck" im eigenen Wagen wird es wohl nicht gegeben haben. Aber mal in die Akte sehen (lassen), was der Zeuge sagt (wie laut war der Aufprall, wie stark hat das eigene Auto gewackelt, was hat der Fahrer gemacht? Wie hat er geguckt - und wohin?) Den Führerscheinentzug müsste man aber (mindestens) wegbekommen, evtl wird das Verfahren auch gegen eine Geldbuße eingestellt ----> also Einspruch einlegen. Im Gerichtsverfahren genau den Schaden am gegn. Kfz überprüfen lassen - w
  3. O je O je, was für eine Diskussion. Leute kommt auf das Wesentliche zurück! Rotlichtverstoß. Die Identifizierung kann ja nur so vonstattengegangen sein, dass der Polizist den Täter kennt, oder dass dem Polizist von Dritter Seite gesagt worden ist, das ist der DieterF gewesen. Oder dass der Täter sich ausgewiesen hat. Warum hat eigentlich noch keiner in die Akte gesehen. Das können aber nur Rechtsanwälte. Dann würde schon mal so manches an Vermutungen unterbleiben. Die entscheidende Frage ist: Wie wurde er identfiziert. Hier kommt es zunächst allein auf die Aussage des Polizisten an.
  4. Kein Zweifel --- ok. das Schild verstehe ich ja - habe noch nie was anderesw verstanden. Aber: Darf denn jeder seine Schilder entwerfen und anbrigen, wie er lustig ist? Egal, wer "jeder" ist ....
  5. Ich habe das Schild jetzt auch in Köln - aber in einem Parkhaus - gesehen. Aber deshalb muss es ja nicht verbindlich sein.
  6. Das war gar nicht so leicht (für mich), das Bild hier rein zu laden. Musste erst den Lehrling rufen .... Oben ist also das Bild vom Schild. Der Sauerländer
  7. Mal sehen, ob das geklappt hat, das Bild müsste im Anhang sein
  8. C:\Dokumente und Einstellungen\Nebel\Eigene Dateien\Eigene Bilder\Behindertenparkplatz.JPG
  9. Ja, srolle mal nach ganz unten, und dann links in der Ecke ... Toll. Klappt. Danke.
  10. Will ich mal versuchen. Wird aber dauern, da ich das Bild zu Hause auf den Rechner kriege, dann ins Büro mailen muss und dann versuchen muss, es hier einzubinden. Und die Sprache ist hier englisch - oder kann man da was verstellen?
  11. Da steht bei uns im Ort seit letzter Woche ein Parkplatzschild (Zeichen 314), das blaue bekannte Parkplatzschild. In dieses Schild ist ähnlich wie im Schild 315 (= eingezeichnetes Auto, das Parken auf Gehwegen erlaubt) ein Rollstuhl abgebildet. Es soll also erreicht werden, dass auf diesem Parkplatz nur Rollstuhlfahrer parken dürfen. Wird das auch erreicht? Frage: Handelt es Sich um dabei um ein korrektes Schild nach der StVO? Ich meine nicht!! Um einen solchen Parkplatz nur für Behinderte mit Rollstuhl zu reservieren hätte ein Zusatzschild (weiß mit Rollstuhl) darunter gemusst. Dann wär'
  12. Habe mich schon lange nicht mehr zu Wort gemeldet ... Wusste gar nicht mehr meinen Nick. Manchmal verstehe ich das rumgerede nicht: Wenn das Ermittlungsverfahren nicht gegen einen selbst läuft (obwohl man der Fahrer war), einfach laufen lassen. Dem im Bußgeldbescheid als Täter angeführten kann ja nicht passieren. Er legt Einspruch ein, das Gericht guckt sich den "Täter" an und vegleicht mit dem Foto und stellt fest, dass der vor ihm Sitzende nicht der Fahrer sein kann und spricht den "Täter" frei. Meine Söhne wurden auch mal von der Behörde verwechselt. Es erfolgte jedes mal Freispruch. Und
  13. Kurzer Abschlussbericht: Ich habe aus der Schweiz nichts mehr gehört und auch nichts lesen müssen. Ich danke allen, die hier Hilfe geleistet haben. Der Sauerländer. Am Rande: Ich bin Rechtsanwalt von Beruf, aber - was Auslandsverstöße angeht - nicht versiert, und da hilft dieses Forum sehr, auch was "nicht-juristische Tipps" angeht.
  14. Seht interessantes Thema. Es ist sicher so, dass aus wirtschaftlichen Gründen heraus man sofort die 10 € hätte zahlen sollen. Allein der Schriftwechsel kostet Zeit und Porto. Aber wenn denn schon ein Bußgeldbescheid ergeht bzw. bereits egangen sit: Einspruch einlegen. Der Richter prüft dann und stellt unter Umständen ein, weil ihm das zu läppisch ist einen langen Termin wegen 10 € zu machen. Wenn nicht: Es kommt zum Termin mit dem Eregebnis Freispruch oder Bußgeldbestätigung, bei letzterem ist dann die Zulassung der Rechtsbeschwerde zu beantzragen (durch einen Rechtsanwalt). Die Zulassung
  15. Ich bin halt nicht sehr oft in diesem Forum, aber demnächst für andere könnte das ja interessant sein. DEr Sauerländer
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