Ist schon klar, dass eine Zone eine Zone ist, also Kreuzungen, Einmündung, Ampeln etc. die T30-Zone gut beeinflussen.
Mein Post ging ja auch nicht in die Richtung, sondern in die, dass oder ob man vor Gericht den Einwand erheben kann, dass die Beschilderung und Bebauung irreführend in Bezug auf die Zone irreführend ist und ob die Zone gar unberechtigt oder illegal ist.
Muss man nach einem Ende eines Streckenverbotes davon ausgehen, dass man sich noch in einer Zone befindet? Oder in anderen Worten: Ist ein Streckenverbot innerhalb einer zone überhaupt zulässig?
Und wenn nicht,