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Knossi

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  1. Vielleicht sollte man nochmal einige Punkte klarstellen... Die Blitze stand weit hinter dem Streckenverbot, aber noch mehrere hundert Meter vor dem Ortsausgang. Also noch in der neuen T30 Zone. Die Straße war zuvor eine Vorfahrtsstrasse,hat eine Leitlinie und ist baulich nicht verändert worden (also nach wie vor, als ob es eine 50er Duchgangsstrasse ist). Ob tatsächlich noch Vorfahrt herrscht muss ich prüfen, da zuvor die Vorfahrtsstrasse abgeknickt ist und bis zum Ortsausgang auch keine Einmündung mehr kommt. Kurzum, man fuhr bis zur Blitze an einem dutzend Merkmale v
  2. Danke für Eure Beiträge. Erstmal abwarten, ob überhaupt was kommt. Normalerweise sage ich ja immer, wer geblitzt wird, wird nicht abgzockt..... er wird erwischt. Das heißt aber nicht, dass man sich ungerecht behandeln lassen muss. Was Recht ist, muss Recht bleiben.
  3. Ist schon klar, dass eine Zone eine Zone ist, also Kreuzungen, Einmündung, Ampeln etc. die T30-Zone gut beeinflussen. Mein Post ging ja auch nicht in die Richtung, sondern in die, dass oder ob man vor Gericht den Einwand erheben kann, dass die Beschilderung und Bebauung irreführend in Bezug auf die Zone irreführend ist und ob die Zone gar unberechtigt oder illegal ist. Muss man nach einem Ende eines Streckenverbotes davon ausgehen, dass man sich noch in einer Zone befindet? Oder in anderen Worten: Ist ein Streckenverbot innerhalb einer zone überhaupt zulässig? Und wenn nicht,
  4. Hallo Leute, mal folgende Frage in den Raum geworfen: Kann ein innerhalb einer Tempo-30-Zone aufgestelltes Streckenverbot mit einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h (!) dazu führen, dass bei einem Geschwindigkeitsverstoß der Einwand zugelassen werden kann, dass die Zone 30 durch das Streckenverbot aufgehoben wurde? Klar ist, wenn wir unserem Verstand folgen, dann würden wor argumentieren, dass nach Beendigung des Streckenverbotes ja wieder das Zonenverbot in Kraft treten würde. Allerdings ist dieser Fall - und ich möchte ihn eher juristisch betrachten - et
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