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juschi

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Posts posted by juschi

  1. Ich wurde mit dem PKW auf der BAB zu schnell geblitzt, Folge: 1 Punkt und 120 EUR Bußgeld.

    Frage: Was passiert, wenn sich mein Halbbruder, der keinen Führerschein besitzt, sich selbst als Fahrer einträgt?

    Prüft die Bußgeldstelle ob derjenige, der die OWI zugibt auch einen Führerschein hat? Flensburg prüft ja nicht meines Wissens nach.

    Gedanke ist, dass ich entweder den Punkt an meinen Bruder loswerde oder falls das nicht klappt über die Ersafa Methode in die Verjährung komme. Und falls beides nicht klappt, ich wenigstens nichts verloren habe.

  2. Ah, verstehe.

    Es war nur eine hypothetische Frage.

    Frage an die anwesenden Polizisten: Schickt Ihr Pusteverweigerer also nur dann zur Blutabnahe, wenn ihr euch sicher seid, dass diese auch positiv ausfällt?

    Ist es euch schon mal passiert, dass ihr jemanden zur Blutprobe geschickt habt und diese war negativ?

  3. Eine kurze Frage, rein rechtlich, die bitte wertfrei betrachtet werden soll.

     

    Jemand wird angehalten von der Polizei und um einen Atemalkoholtest gebeten.

    Die Person verweigert, sie muss mit zur Wache zur Blutprobe.

    Fahrzeug bleibt stehen, Fahrer nimmt von der Wache Taxi nach Hause.

    Ergebnis der Blutprobe ist später ohne Befund.

     

    Bestehen hier seitens des Fahrers irgendwelche Regressansprüche ggü. der Polizei was die Kosten der Taxifahrt angehen?

  4. Ergänzungsfrage:

     

    Streifenwagen fährt mit 100 Km/h auf einer Landstraße. Ein Motorradfahrer überholt mit, übertreiben wir, 300 Km/h und ist in Sekunden hinter dem Horizont verschwunden.

     

    Einige Kilometer später macht der Motorradfahrer eine Pause und trifft den Streifenwagen wieder.

     

    Es ist für alle Beteiligten evident, dass der Motorradfahrer zu schnell war.

     

    Kann die Besatzung des Streifenwagens hier sinnvollerweise eine Anzeige schreiben?

  5. Hallo,

     

    1. in den USA ist es häufig Usus, dass Polizeiautos auf dem Amarturenbrett ein kleines Radargerät haben, mit dem während der Fahrt die Geschwindigkeit anderer Fahrzeuge live gemessen werden kann.

     

    Frage: Ist bekannt, warum soetwas nicht in Europa gibt?

     

    2. Angenommen man überholt in Deutschland einen Streifenwagen. Angenommen man überholt drastisch zu schnell oder man fährt nach dem überholen drastisch zu schnell. Haben die Polizeibeamten während oder nach dem überholt werden eine Möglichkeit, dieses zu schnell fahren mit einem Bußgeld oder einer Anzeige zu ahnden? Z.B. hinterherfahren?

  6. genau wie SilverBandit sehe ich das auch. Allerdings hege ich die Vermutung wie Sobbel, dass die Bilder weiter aus Unwissenheit oder Faulheit sanft auf einer Festplatte ruhen. Was aber nicht tragisch wäre, wenn diese Festplatte nicht zum Datenabgleich bei zukünftigen Vergehen genutzt würde.

     

    Es wäre nun an Juschi, den Datenschutzbeauftragten anzufragen, ob seine personenbezogenen Daten samt dem Foto entsprechend DSGVO auch gelöscht wurden.

     

    Das werde ich - nach einer willkürlichen Frist von, sagen wir 6 Wochen - machen und hier berichten. Ich muss mich jetzt allerdings erst mal schlau machen, welchen Formalien dieses Auskunftsersuchen genügen muss.

  7. Habe heute einen Anhörungsbogen erhalten mit Foto von mir auf dem Motorrad.

    Ich war 8 Km/h zu schnell. (Wäre ich mal nicht so gezuckelt, hätte man sich mein Kennzeichen auch nicht notieren können)

    Was ich mich jetzt frage: Wenn ich jetzt bezahle, bleibt dieses Foto von mir irgendwo gespeichert? Falls ja, wie lange?

    Hintergrund der Frage ist: Das Foto meines Motorradmodells mit meiner Kombi und meinem Helm ist nun offizell zu meinem Kennzeichen zuordenbar.

    Das gefällt mir natürlich nicht. Ein schlauer Beamter könnte ja mal auf die Idee gekommen sein, solche Fotos zu archivieren, um in Zukunft schneller ermitteln zu können, zu wem die Kombination aus einem bestimmten Motorradmodell/Sonderausstattung/Schutzkleidung gehört.

    Eine Datenschutzbeleherung war dabei, diese ist im Anhang. Kann ich da herauslesen, dass die Daten nach Begleichen des Verwarnungsgeldes gelöscht werden müssen?

     

    http://fs1.directupload.net/images/180710/dpzxpq68.jpg

    http://fs5.directupload.net/images/180710/efy7z4w7.jpg

  8. https://www.swr.de/marktcheck/blitzer-abzocke/-/id=100834/did=21438616/nid=100834/7rbhc1/index.html

     

    Wehren bei Fehlmessungen kaum möglich

    Man fährt, es blitzt und man hat direkt ein schlechtes Gewissen. Ein paar Wochen später folgt das Unvermeidliche: der Bußgeldbescheid und mitunter ein Fahrverbot. Doch was tun, wenn man sicher ist: "So schnell war ich nicht." Wie soll man das beweisen? Das Problem: Bei vielen neueren Laser-Messgeräten ist genau das quasi unmöglich. Dazu kommt: Die Standorte mancher Mess-Stellen sind äußert fraglich. Marktcheck klärt auf.

     

    Stand: 15.5.2018, 20.18 Uhr

  9. Das Kafkaeske an Ausfallerscheinungen oder nicht, ist doch, dass, zeigt man bei über 1 Promille welche, einem eine VErkehrsgefährdung vorgeworfen werden kann. Zeigt man keine Ausfallerscheinungan kann einem vorgeworfen werden, dass man an so hohe Dosen Alkohol gewöhnt ist und regelmäßiger Alkoholmissbrauch vorgeworfen werden kann.

     

    Im Übrigen ist es mir selbst schon passiert, dass der Staatsanwalt einen Sachverständigen beauftragt hat, die Promille zum Tatzeitpunkt zurückzurechnen, denn bei mir war es auch ein abfallender Pegel. Solche Rückrechnungen passieren also, zumindest in BW.

     

    Im Übrigen kann ich den hier so oft geäußerten Vorwurf, dass Rechtsanwälte oft Einsprüche einlegen, die den Mandanten am Ende nur Geld kosten, nicht bestätigen.

     

    Mein RA riet mir dazu, den Strafbefehl zu akzeptieren. Er sah nach einem Gespräch mit dem Staatsanwalt "keine Chance" für mich.

     

    Am Ende konnte einerseits der Sachverständige meine Einlassungen nicht entkräften, das war aber unerheblich, da ich aus anderen Gründen freigesprochen wurde. Die ganze Anklage war derart hanebüchen, dass die Staatsanwaltschaft ihren Referendar zum Verlieren in die Verhandlung geschickt hatte.

  10. Siehe §11 Abs. 1 StVO.

     

    Nein, der §11 Abs 1 ist eine andere Baustelle. Er gilt nicht für das "normale" Linksabbiegerproblem. Er gilt für Stauungen hinter dem Kreuzungsbereich. Ansonsten dürfte gar kein Linksabbieger mehr bei grüner Ampel und Gegenverkehr losfahren.

  11. Ich fahre die A81 jede Woche. Die Argumentation ist doch Wahnsinn.

     

     

    ermann hatte das Regierungspräsidium Freiburg in einem Schreiben vom 29. September angewiesen, auf der Autobahn 81 zwischen dem Autobahnkreuz Hegau und dem Autobahndreieck Bad Dürrheim die Höchstgeschwindigkeit auf 130 Kilometer/Stunde zu begrenzen, um Autorennen auf der bei Rasern sehr beliebten Strecke zu begrenzen. „Andere denkbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kommen nicht in Betracht“

     

    Weil also ein paar wenige Schweizer die A81 verkehrswidrig und jetzt schon strafbar für sogenante "Rennen" verwenden, sollen nun die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für alle reduziert werden. Was ändert sich für die Raser? Vorher war's Straßenverkehrsgefährdung, teilweise sogar gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, nach einem Tempolimit ist es auch nicht mehr als Straßenverkehrsgefährdung und ggf. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

     

    Das ist, wie wenn man an die Supermarkttüre schreibt, dass Diebstahl ganz besonders verboten ist.

     

    Nein, um die Schweizer geht es nicht.

     

    Dieser Oberlehrer Hermann und sein Dogmatismus bezüglich seines politischen Erbes, der BUNDESautobahn A81 ein Tempolimit zu verpassen haben ja eine lange Vorgeschichte. Der wechswelt die Motive für sein Dogma so oft wie seine Unterhosen, bzw. passt sie der Rechtslage an. Mal sollte es ein "Feldversuch" sein, die Verkehrsmoral zu heben, nachdem das gescheitert ist, ist es jetzt Gefahrenabwehr gegen Schweizer. Was ist es morgen?

     

    Meteoriteneinschlagprävention?

     

    „Andere denkbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kommen nicht in Betracht“

     

    Ohne Worte.

  12. Man hat sich auf der linken Spur zum Linksabbiegen auf einer Kreuzung mit Ampel eingeordnet. In dem Moment, in dem man Grün erhält, erhält auch der gerade aus fahrende Gegenverkehr grün. Den muss man also durchlassen und warten.

     

    In dem Moment, in dem der Gegenverkehr rot erhält, erhalten die Querseiten grün.

     

    Wer hat jetzt Vorfahrt? Hat man zu irgend einem Zeitpunkt, ohne dass man sich jetzt mit anderen VT verständigt, als dieser verhungerte Linksabbieger Vorrang zum Linksabbiegen (Räumen der Kreuzung)?

  13. Ab sofort gelten härtere Sanktionen für Verkehrssünder.

     

    kann man sich hier zusammengefasst durchlesen.

    http://www.ksta.de/ratgeber/finanzen/recht/handy-am-steuer--raser--gaffer-verkehrssuender-werden-ab-sofort-haerter-bestraft-28617364

     

    Interessant dieser Absatz:

     

    Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss jetzt mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Bisher wurde die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Nun wird schon der Versuch bestraft, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen.
    – Quelle: http://www.ksta.de/28617364 ©2017

     

    was dort und in vielen anderen Zeitungen "vergessen" wurde, ist die Änderung des § 315d StGB

     

     

    § 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

    (1) Wer im Straßenverkehr

    1. […]
    2. […]
    3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

     

    Was heißt das nun in der Praxis? Mit dieser Frage hat sich die Kriminalpolitische Zeitschrift ausführlich auseinandergesetzt.

     

    http://kripoz.de/2017/09/12/die-strafgesetzgebung-zu-einzelrasern-in-%C2%A7-315d-abs-1-nr-3-stgb/

     

     

    Dem Gesetzgeber ist es nicht gelungen, den beabsichtigten Gesetzeszweck im neuen Einzelrasertatbestand umzusetzen.

    [...]

    Es ist für ein Gefährdungsdelikt eine absurde Situation, dass objektiv ebenso gefährliches, vorsätzliches Verhalten noch nicht strafbar ist, wenn es an der Absicht fehlt, eine noch größere, aber vom Tatbestand objektiv nicht vorausgesetzte Gefahr herbeizuführen.

    [..]

    Die „Raserabsicht“ stellt zudem die Strafverfolgungsbehörden vor nicht unerhebliche Schwierigkeiten, da diese zukünftig strafbares und strafloses – wenn auch ordnungswidriges – Verhalten anhand des Vorliegens oder Fehlens dieser Absicht voneinander abzugrenzen haben. Es bleibt abzuwarten, wie die Justizpraxis mit dem Problem umgehen wird, dass diese Absicht praktisch kaum zu beweisen sein wird, wenn nicht tatsächlich die höchstmögliche Geschwindigkeit erreicht wird. Aber auch das objektive Erreichen der im konkreten Fall höchstmöglichen Geschwindigkeit dürfte in vielen Fällen nicht leicht retrospektiv zu beweisen sein, da dafür zunächst festzustellen wäre, wo die fahrzeug-, orts- und insbesondere auch situationsspezifische Höchstgeschwindigkeit lag. Derartige Probleme könnten sich auf die Definitionsprozesse in den verschiedenen Stufen der Strafverfolgung auswirken. Es wäre denkbar, dass sich die Polizei bei der Bestimmung des Tatverdachts schlicht an dem Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung orientieren wird. Dies entspräche dann praktisch dem vom Gesetzgeber bewusst nicht gewählten Schweizer Modell, die Strafbarkeitsgrenze bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab einer gewissen Erheblichkeit zu ziehen.

    [...]

    Zu befürchten ist darüber hinaus, dass beim Fehlen klarer objektiver Kriterien vorurteilsbehaftete Zuschreibungsprozesse die erste Weichenstellung beeinflussen, etwa, wenn dem jungen Fahrer im getunten GTI-Fahrzeug bei objektiv identischem grob verkehrswidrigem Fahrverhalten die „Raserabsicht“ schneller unterstellt würde als einem Fahrer mittleren Alters in einem familientauglichen Minivan.

     

    - Zitat KriPoZ 5/17 hervorhebungen von mir

     

    Fazit: Das Gesetz ist ein an die Wand genagelter Pudding und in seinem jetzigen Zustand Murks.

  14. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dieses "Im letzten Moment auf die Straße zum rauswinken springen" beabsichtigt ist. So ist der Kradfahrer erst mal überrascht und hat keine Zeit sich um eine eventuelle Flucht oder Umkehr Gedanken zu machen.

    Bei meiner letzten Verkehrskontrolle lief es ähnlich. Der Beamte sprang ziemlich "zeitnah" auf die Straße, um es vorsichtig auszudrücken.

  15. Irgendwie schon witzig. Ich bin hier jetzt anerkanntermaßen der Supersortlerfahrende Biker mit Hang zu Hypersportreifen.

    Dabei, und das ist das witzige, fahre ich das alles gar nicht. Noch nie gefahren. Tatsächlich fahre ich eine vergleichsweise lahme 600er Tourer mit Tourenreifen. Warum? Wegen dem was ich eingangs geschrieben habe. Meine "provokante" Frage richtete sich gezielt und nicht ohne Grund an die Faktion, die tatsächlich ne tausender SSPler mit Hypersportreifen fährt. Denn ich verstehe es nicht, wie man sich das heutzutage noch antun kann, ohne in eine Sinnkriese zu verfallen. Auf meiner Hausstrecke (geht am Lochenpass vorbei) sehe ich die Fraktion regelmäßig in der Schaukuve stehen. Da kauern sie dann an und auf ihren Rennfolterinstrumenten, eingepellt in Rochenleder, mit Höckern an den Nacken und rostenden Sohlenverschleißkanten. Meine Frage war, wer von euch, der sich das alles antut, tut sich das warum genau an?

     

    Was kam, waren Belehrungen, Beleidigungen und Unterstellungen von lauter Leuten, die überhaupt nicht angesprochen waren.

  16. Wo steht denn, dass der Beamte absichtlich/vorsätzlich angefahren wurde?

     

     

    Das steht natürlich nirgends. Vielmehr steht dort "Der herannahende Kradfahrer bemerkte den Polizisten offenbar zu spät....."

    Da man davon ausgehen kann, dass die beteiligten Polizisten bei der Veröffentlichung der Pressmitteilung ein nicht unerhebliches Wörtchen mitzureden hatten, bzw. vielmehr sie als Einzige das Wort dabei hatten, kann man wohl davon ausgehen, dass es so war, wie geschrieben.

    "rth" und "Qtreiberin" dichten hier im Widerspruch zum Artikel lauter absurde Sachen hinzu, die jeglicher Grundlage entbehren. Eingeschränktes oder selektives Wahrnehmungsvermögen vielleicht? MPU!!!111 :doofwinkt:

  17. Du greifst jemanden persönlich an

     

     

    Habe ich wo? Ich habe einen Beitrag zur Debatte gestellt. Und in diesem habe ich die überall herrschende porototypische (Lokal-)Politik und im weitesten Sinne und im Speziellen die allgemeine Verkehrsplanung angegriffen in Deutschland. Wo habe ich dich persönlich angegriffen?

     

    Punkt 1: Verkehrsplanung

    Punkt 2: Verkehrsplanung

    Punkt 3: Politik

    Punkt 4: Politik

    Punkt 5: Verkehrsplanung

     

     

    Aufgrund deines letzten Beitrages nehme ich an, arbeitest du in irgendeiner Form im betroffenenen öffentlichen Dienst. Darf ich erfahren, was genau dein Aufgabenbereich ist?

    Falls du im Bereich Verkehrsplanung arbeiten solltest (ich wüsste ja nicht mal wo genau du arbeitest) - daran eine persönliche Schmähkritik herzuleiten, das fände ich schon bemerkenswert. WIe gesagt, ich kenne dich nicht, habe nicht deine Arbeit bewertet und schon gar nicht deine Charakterstruktur ( so wie du meine).

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