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Koma83

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  1. Moin. Ummelden ist eine Sache. Die Behörde kann (wenn vorhanden) auch andere Fahrzeuge vom Vater mit einem FB belegen. Und das BIS fünf Jahre nach dem Blitzen. Ich habe mich da gerade sehr intensiv mit beschäftigt, ich darf für +28km/h mit dem Moped nämlich 15 Monate Fahrtenbuch führen.
  2. Zwischen Blitzen und Schein lagen 13 Tage. Hatte von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht. Man konnte den Fahrer nicht erkennen, Bei-/Mitfahrer hat sich zu dem Zeitpunkt nach vorne gebeugt. (Fahrer verdeckt.) Werde die Woche mal eine Mail an die lokale Presse schicken. Denke auch, das es bewusst teuer gemacht wird (und das ja keiner klagt... --> armes Deutschland.)
  3. An die Presse hab ich auch schon gedacht. ;o) Wie sieht es mit dem Streitwert aus, bzw. was müsste ich bezahlen!?
  4. So, nun hab ich es schriftlich. Für meine 28 km/h zu viel innerorts bekomme ich vom LK Stade für 15 Monate ein Fahrtenbuch. Schöne Sch****. Nun hab ich noch 4 Wochen um mir zu überlegen ob ich dagegen Klage. (Hätte ich mal bloß ne Rechtschutzversicherung... )
  5. Moin. "Mein Motorrad "wurde letztes Jahr Ende Mai im LK STD von hinten geblitzt. Da ich mich damals auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen habe, wurde die Sache nach knapp 1,5 Monate (Juni) eingestellt mit dem Hinweis: "Die zuständige Straßenverkehrbehörde ist jedoch hiervon unterrichtet worden." Danach hab ich knapp 8 Monate nichts mehr von der Sache gehört und pünktlich zum Saisonanfang meldet dich der Landkreis erneut und will von mir ein Fahrtenbuch haben. Ist es rechtens wenn die nach so langer Zeit mit der Forderung um die Ecke kommen? Sollte ich einen Einspruch einlegen oder für d
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