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muelex

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  1. Danke, ich Dummchen habe jetzt auch gerade § 29 Abs. 4 Nr. 3 StVG gefunden...
  2. Über Variante B für deinen Bekannten hat hier noch keiner weiter geschrieben. Angenommen der SB bei der Bußgeldstelle ist schmerzfrei, dann kriegt dein Bekannter den Bußgeldbescheid. Geht in Einspruch und behauptet weiter er wars nicht. Es folgt HV bei Gericht. Da er es ja abstreitet MUSS er erscheinen. Sollte der Richter nicht schon anhand des Fotos und der "Ansicht" deines Bekannten in der HV zu überzeugen sein, holt der Richter einen Sachverständigen. Also: Enormer eigener Zeitaufwand deines Bekannten und ohne RSV nicht unerhebliches Kostenrisiko. Geht er tatsächlich soweit ?
  3. Auch wenn das Thema hier sicher schon komplett durch ist muss ich mal eine ganz spezielle Frage stellen, da ich nicht verstehe was das VZR in diesem speziellen Fall gemacht hat. Nach der Regelung des StVG § 29 Abs. 6 tritt eine Ablaufhemmung ein, wenn eine neue Tat vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird UND bis zum Ablauf der Überliegefrist zu einer weiteren Eintragung führt. Sachverhalt ganz schnell: Datum der letzten (schon eingetragenen Tat) : 19.07.2008 Datum der neuen Tat: 11.03.2010 Rechtskraft 06.12.2010 Datum der Eintragung dieser neuen Tat: 13.08.2011 Wie geht das ? Die Überlieg
  4. Naja, die Sache liegt bißchen anders. Akteneinsicht war schon. Eichschein ist vorhanden. Es existiert aber eben keine Skizze oder Zeichnung aus der sich genau der Aufbau dieser speziellen Anlage ergibt. Es gibt offensichtlich nur eine Skizze des Herstellers, wie die Anlage aufgebaut werden soll. Vor Ort, also an der Anlage, ist aber erkennbar, das einige sich aus der Herstellerskizze ergebende Maße nicht stimmen.
  5. Mal ne generelle Frage. Wie läuft das bei dem erstmaligen Aufbau eines solche Starenkastens und der nachfolgenden Eichung ? Ich stell mir das so vor: Firma kriegt Auftrag für eine bestimmte Stelle, kommt, führt Auftrag aus. Verlegt also die Sensoren, stellt den Mast, installiert alles. Dann kommt Firma nochmal, dann aber mit Eichbeamten. Der überprüft alles, mißt nach ob alle Abstände wie vorgschrieben (also zwischen den Sensoren, Seitenabstand Mast, Abstand Mast - Sensoren) eingehalten sind? fertigt Protokoll, macht Eichfotos (oder wie auch immer das Gerät selbst geeicht wird), dann gibts das
  6. Dazu sage ich nur, Schreiben ist Silber, schweigen ist Gold ! Lass es laufen. So wie ích das hier verstehe läuft die Verjährungsfrist gegen dich, und läuft und läuft. Hektik ist wohl erst angesagt wenn du selbst eine Anhörung als Betroffener bekommst. Dann lieber statt 1 Monat zu Fuss ein Fahrtenbuch riskieren. Spätestens dem zuständigen Richter kannst du ja anbieten dass dann zur Hauptverhandlung drei Leute in Kombi und mit Helm kommen, von denen sich der Beamte den richtigen aussuchen soll. (bitte auf ähnlich aussehende Kombis und Helme achten )
  7. Ich hab hier mal ne Fachfrage, wenn es in einen anderen Bereich gehören sollte dann bitte verschieben. Bei einer Kontrolle fertigen die Beamten einen Ausdruck aus den gespeicherten Daten eines digit. Kontrollgerätes. Dabei wirft das Gerät verschiedene Geschwindigkeiten aus. Sortiert sind diese (bsp.) wie folgt Datum Uhrzeit Geschwindigkeit Geschwindigkeit (ziffer) Zb. zeigt dann 100 kmh 94 kmh (1) Die Beamten haben daraus (es war ne Menge Geschwindigkeiten über 87 kmh) geschlußfolgert, dass der Begr
  8. War ja auch nur sehr überspitzt ! Genau da liegt nämlich das Problem, die SB der Bussgeldstellen lassen (aus ihrer Sicht) zu schwierige Fragen bzw. Probleme auf dem Weg des geringsten Widerstands klären, nämlich um nicht selber entscheiden zu müssen wird die Sache an das Gericht abgegeben. Nach dem Motto: Die werden das schon klären !
  9. Soweit ich das sehe sind es doch wohl alles Aufnahmen in SW ? Zieh dir einfach deinen Helm auf und deine Kombi an, such dir noch zwei Kumpels mit ähnlichen (oder identischen Klamotten) und geh so zur Verhandlung. Möchte doch mal sehen ob dich dann in Anwesenheit der beiden anderen Biker der Richter und der Zeuge (Messbeamte) "Zweifelsfrei" identifiziert ! Und deine Klamotten die Tage nicht zum trocknen auf den Balkon hängen !
  10. Da steckt doch dann aber das Problem ! Seht euch mal aus Spass eine Akte eines Owi-Verfahrens mit Messprotokoll an. Dort wird das Messgerät mit Gerätenummer genau aufgezeichnet. Eintragungen dazu, welches Kamerasystem (wenigstens Hersteller usw.) angeschlossen und verwendet wurde, gibt es NIE !! Das heißt, und da gebe ich dem Gutachter aus der Sendung recht, nachvollziehbar und damit auch durch ein Gericht als gesichert anzunehmen ist lediglich die Verwendung eines geeichten Messgerätes, was aber nach eigener Stellungnahme der PTB nur mit dem entsprechenden (aber nicht auf tatsächlichen Einsat
  11. Es soll wohl die Tage eine Pressemitteilung der PTB geben.
  12. Ist es richtig dass in Niedersachsen für die Verfolgung (also komplette Owiverfahren) von Owi auf BAB die jeweiligen Städte und Landkreise zuständig sind ? Wo steht das ?
  13. Hallo, auch auf die Gefahr hin dass diese Frage hier schon mehrfach beantwortet wurde. Wie groß darf der Abstand der beiden Sensoreinheiten bei der uP/80 VIII-4 sein ? Und wie breit ist im Regelfall eine dreispurige BAB plus Standstreifen ?
  14. Habe mal letztens aus anderem Grund die Anfahrt gefilmt. Ich kann nur (habe keine wirkliche Ahnung wie das geht) die notwendigen Einzelfotos nicht hier einfügen bzw. weiß auch nicht wie ich den Film zerlege. Jedenfalls steht jetzt etwa an der 200 m Markierung der Ausfahrt, also noch auf der BAB, nur rechts, ein Schild in Kombi: Baustelle/nach rechts/80 kmh. Identische Kombi mit 60 dann ca. 100 nach Beginn der Ausfahrtspur, dann später wieder nur mit 40 kmh. Das eigentlich verrückte ist aber, dass unmittelbar nach dem 40er Schild die Baustelölle endet um die es geht, eine Aufhebung aber bis
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