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Kostolany4

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    Anfänger
  1. Wenn der AHB heute gekommen ist (16.1.) würde ich mir 14 Tage zur Beantwortung Zeit lassen, dann ist der 30.1.09. Wenn dein SV lieb ist und aus Versehen den Verstoß zugibt, wäre eine klitzekleine Chance, daß sie darauf hereinfallen und deinem SV den BGB schicken. Auf diesen dann wieder Einspruch erheben unter Ausnutzung der 14-Tage-Frist bringt dich der Verjährung schon sehr nahe. Auch wenn es ihnen auffällt, daß das Bild nicht zu einem 40 Jahre älteren Mann passen kann, werden sie wohl nicht automatisch auf dich kommen - es sei denn du wohnst an der selben Adresse. Sie haben insgesamt nur
  2. Danke Landy, dann können wir noch fast 2 Monate Daumen drücken. Ich bin aber nicht sehr optimistisch. 5000 Autofahrer verloren an dieser Stelle, wo m.E. unberechtigt eine Baustelle mit Tempo 30 beschränkt war, ihren Führerschein. Die hat es noch schlimmer getroffen. Die Stadt München geht offenbar über Leichen, um an Geld zu kommen.
  3. Mein Sohn war am 12.10.08 in München am McGraw-Graben geblitzt worden, mit Tempo 57 bei erlaubten 30 wg. Baustelle. Zunächst bekam ich einen AHB, weil es mein Auto war. Ich antwortete aber nicht. Am 10.12.08 bekam mein Sohn seinen AHB - sie hatten ihn wohl anhand des Fotos als Fahrer identifiziert. Er antwortete brav und schrieb, daß er ein armer Student sei, was ja zutrifft. Meine Frage: Wenn wir jetzt nichts mehr von der Sache hören sollten, ab wann ist die Sache dann verjährt?
  4. Der war gut. Also erstens ist der bayrische Beamte grundsätzlich bis Heilig Drei König im Skiurlaub, und wenn er am 7.1.09 voller Tatendrang ins Büro kommt, müssen die aufregenden Weihnachtstage erst mal erzählerisch aufgearbeitet werden. Man will doch wissen, wo die Kollegen waren, wie der Schnee war und manches Anekdötchen läßt den Tag schnell verstreichen.... Ich gehe davon aus, daß die Sachbearbeiter in ihren Akten förmlich ertrinken und vielleicht die etwas komplizierteren Fälle garnicht mehr bearbeiten. Ein unmotiviertes Tempo-30-Schild an einer Ausfallstraße dürfte für sehr viel Akten
  5. Bei mir scheint es gut zu laufen: 51 Tage sind schon vergangen ohne daß nach dem AHB noch etwas passiert wäre. Mein Sohn war am 12.10. mit +26 km/h mit meinem Auto geblitzt worden, der AHB ging an mich - ich habe nicht geantwortet. Abzüglich der 14 Tage Einspruchsfrist hätte die Behörde nur noch 25 Tage Zeit, den Fahrer zu ermitteln und in diese Zeit fällt auch noch Weihnachten. Ich hoffe, das wars.
  6. Hallo Karo, Meines Erachtens sollte man in deinem Fall probieren, über die 90 Tage Verjährungsfrist zu kommen. Da habt ihr zwei glückliche Umstände, die euch helfen: 1. Die Weihnachtszeit fällt in die 90-Tage-Frist 2. Mit der Klärung, wer der Fahrer war, kann man einige Zeit herausschinden. Wenn die Behörde nicht äußerst fit ist, wird sie euch nicht kriegen. Also folgendes tun - den Anhörungbogen nicht zurückschicken - u. U. mal einige Zeit das Namensschild von Klingel und Postkasten entfernen, falls sonst keine wichtige Post kommt - Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, am letzten Tag der Fri
  7. Beim Überholtwerden beschleunigt............ Wenn man das glaubhaft machen kann, daß man, um schnell und sicher wieder auf seine Seite zu kommen, um die durch den anderen Fahrer heraufbeschworene Gefahr abzuwenden, ausnahmsweise kurz schneller gefahren ist, könnte man vielleicht das Fahrverbot wegbekommen. Kommt halt auf den Richter an. Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand...
  8. Da es bei dir um den Führerschein geht, mußt du kämpfen bis zum letzten Tag. Die Behörde hat 90 Tage Zeit, dir ein rechtskräftiges Bußgeld zu verpassen. Indem man erst mal nichts macht, gewinnt man schon mal einige Wochen Zeit. Dann kommt vermutlich ein Bußgeldbescheid, gegen den du Einspruch erheben mußt. Dann unbedingt das Foto zeigen lassen. Wenn ein zweites Fahrzeug auf dem Bild ist, hast du sehr gute Chancen, daß das Verfahren gegen dich eingestellt wird. Wenn das Foto nicht gut ist, kannst du abstreiten, gefahren zu sein. Bis zur Klärung, wer gefahren ist, dürfte die Verjährung um sei
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