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cpt

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  1. Alberto? ... DER ALberto? http://www.recas.de/phpBB2/images/smiles/flehan.gif Hallo kiloecho. Sieh mal in meinen letzten Beitrag -> Guckst Du hier! Daraus wird eigentlich alles ersichtlich. Und es hat auch geklappt, wie es aussieht. MfG
  2. Es ist zwar erst eine Woche vorbei, aber ich frage mich wie es wohl weiter geht. Wenn die Verjährung eingetreten ist und sich die Damen und Herren damit abfinden ... bekomme ich (bzw. meine Freundin) Bescheid über die Einstellung des Verfahrens? Oder hört man nie wieder was und muss die nächsten Wochen noch zittern? Gruß cpt
  3. Unterschied: 35 vs. 61 km/h! Ich denke, da sind die Aussichten etwas schlechter.
  4. Kurzes Update: Meine Freundin hat den AHB nach etwa 10 Tagen und Ablauf der 3-monatigen Verjährungsfrist gegen mich abgesendet. Sie hat 2x NEIN angekreuzt und den wahren Fahrer, also mich, angegeben. Bleibt jetzt nur noch zu hoffen, dass nicht zwischenzeitlich etwas gegen mich eingeleitet wurde. Ich denke, ich werde nun einen BGB bekommen, gegen den ich WS einlege. Dann entweder Vorladung mit anschließender Einstellung des Verfahrens, oder gleich die Einstellung des Verfahrens. Was meint ihr? Also abwarten und Tee trinken. Halte euch auf dem Laufenden. Grüße cpt
  5. Deshalb sagte ich ja "wenn Du ne Rechtsschutz ohne SB hast". Und in diesem Fall würde ich solche Sachen immer an meinen Anwalt weiterleiten. Unabhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Aber nun hat ja dotore46 eine kompetente Rechtsberatung erhalten und kann sich weitere Bemühungen ersparen. ;-) Grüße cpt
  6. Bin kein Experte, aber wenn Du ne Rechtsschutz ohne SB hast, würde ich es dem Anwalt übergeben. Ansonsten würde ich wegen der Kleinigkeit (EUR 25,-) keine Anstrengungen unternehmen. Bist nunmal zu schnell gefahren. MfG cpt
  7. Wer lesen kann ist klar im Vorteil! Danke für die Hinweise. Aber findet denn auch § 33 OwiG Anwendung bei §§ 24, 26 StVG? D.h. erfolgt eine Unterbrechung der Verfolgungsverjährung nur, wenn das entsprechende Ereignis direkt gegen mich (also den wahren Fahrer) gerichtet ist? MfG
  8. Muss mich noch mal zu Wort melden. Nachdem ich mich schon auf der sicheren Seite fühlte, heute der Schock. Hab zur Sicherheit noch mal das OwiG heran gezogen und musste unter Gesetze-im-Internet lesen, dass die Verfolgungsverjährung sechs Monate beträgt! Kann jemand was dazu sagen? Ist das neu? Hilfe! Gruß cpt.
  9. Ich nehme an, Du kennst den Fahrer recht gut!? Zur Sache: Ich denke, wenn der Fahrer kein Verwandter, Verlobter etc. ist, hat sie keine Möglichkeit für eine Aussageverweigerung. Antwortet sie nicht auf den AHB, so wird sie wohl den BGB bekommen. Gibt sie alles zu, ist der Lappen weg ... klar. Weist sie die Schuld von sich, so muss sie Angaben zum Fahrer machen. Gibt sie "einen freiwilligen Sündenbock" an, macht sie sich strafbar. Kann sie den wahren Fahrer nicht benennen, weil sie z.B. das Auto so oft und an unterschiedliche Fahrer verleiht, wird es wohl auf ein Fahrtenbuch hinauslaufen. O
  10. Danke für eure Anteilnahme. Werde euch berichten, wie es ausgegangen ist. Gruß Cpt
  11. Der erste AHB an meinen Dad kam nach etwa 4 Wochen. Der hat die Angaben dann rechtzeitig (innerhalb 1 Woche) gemacht. Der 2. AHB hat dann eben bis diese Woche auf sich warten lassen. Böse bin ich nicht darüber. Haben gestern beschlossen, die Woche auszureizen (sodass die 3 Monate knapp vorüber sind) und dann gibt meine Freundin den wahren Fahrer (also mich) im AHB an. Mir kann ja eigentlich nichts mehr passieren und keiner hat ne Falschaussage gemacht, o.Ä.
  12. Oh oh, da hab ich ja ne rege Diskussion ausgelöset. Sicherheit im Bezug auf mein weiteres Vorgehen gibt mir das nicht gerade. Hatte noch nie mit der Gerichtsbarkeit zu tun und u.a. deshalb auch keine Rechtsschutz. Wenn sich das mal nicht noch rächt... Dennoch danke an alle Beteiligten!
  13. Letzteres ist der Fall. Denke, wir werden den AHB nach Ablauf der Woche zurücksenden und nichts zugeben. Dann ist die Frist gegen mich abgelaufen und der Fahrer ist eindeutig männlich! Können die dann eigentlich noch einmal an meinen Vater (Halter) heran treten, zwecks Fahrtenbuch o.ä.? Warum? Mein Vater hat doch angegeben, dass meine Freundin an dem Tag verantwortlich war. Und das entspricht der Wahrheit. Bei einem gedruckten Foto (Qualität!) kann so ein Irrtum schon mal unterlaufen. Oder nicht? Grüße cpt
  14. Dank dir für die schnelle Hilfe. Werd das mit dem Aussitzen versuchen. Befürchte nur, dass nach Ablauf der 1 Woche die Polizei klingeln wird. Aber nach dem 17.11. kann doch eigentlich nichts mehr passieren!? Oder könnnen die viel zitierten 14 Tage Postfrist noch ne Rolle spielen? Also 3 Monate + 14 Tage!? Bin leider kein Jurist Grüße
  15. Hallo zusammen! Fakten in Kürze: ich (Fahrer, nicht Halter) geblitzt am 17.08.2008 (FV droht) AHB zum Halter (Vater) Angabe des Verantwortlichen für dieses KFZ und diesen Tag: Meine Freundin gestern, 11.11.2008 AHB an meine Freundin Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich (bzw. meine Freundin) jetzt einfach die letzte Woche aussitzen? Denn am 17.11.2008 sind die 3 Monate um. Hat jemand Tipps? Vielen Dank vorab für eure Unterstützung. Gruß cpt
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