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bjo

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    Mitglied
  1. Hast du vielleicht auch irgendwelche Beweise außer deinem sinnlosen Geschwätz?
  2. In Hessen sind immerhin schon die Ferien zu Ende.....
  3. Kannst du nicht lesen? Da steht nichts von 40 nur für LKW.... nicht ruminterpretieren, für wen das gilt, sondern einfach dran halten
  4. Gerad mal 2 Wochen den Führerschein und schon wieder vergessen, dass man nur bei grün fahren darf?
  5. Im Raum Aachen sind aber auf Aachen 100.1 und Antenne AC öfters Videowagen auf der A4 und auch Polizeikontrollen durchgegeben worden...
  6. Auf der A3 von Köln nach FFm, 2976 und 3671, zwischen AS Diez und Limburg. Links und Mitte sind erlaubt, rechts 40. Im alten Forum gabs da einige Threads, weil manche den nicht kannten.
  7. Mensch mensch... die Stelle bzw. Strecke ist doch nun wirklich bekannt wie nen bunter hund ;-) Jaja, mich hats da mit +10 erwischt.... immerhin doch wohl unbekannter als der Elzer Berg, oder? bjo
  8. bjo

    30 er zone unfall

    @alfa: Genau das stand auch in den Vertragskonditionen eines Autoverleihers, bei dem ich vor ein paar Tagen einen Transporter zwecks Umzug gemietet habe...
  9. @xxmichailxx Lobenswerte Einstellung - gleichzeitig könnte jetzt ein Drängler meinen, die Langsamfahrer sollen Empathie für die Drängler haben. Wenn der Drängler mit 200 auf der linken Spur fährt und der Langsame mit 150 auf der Rechten, dann soll er gefälligst auf abbremsen, denn wenn der Langsame der Drängler wäre, würde er ja wahrscheinlich auch schnell vorankommen. Ich war gestern mal wieder an meinem neuen Wohnort (eine Strecke jeweils 300km) und manche haben sich auch wie du verhalten, es verlief stressfrei für beide Seiten. Aber es gab natürlich auch wieder Chaoten, die halb im Ko
  10. bjo

    flitspalen

    Een kers is ook ok
  11. bjo

    flitspalen

    Allerdings sollte man dann doch nicht mehr nach NL einreisen, wenn man nicht bezahlt hat, oder?
  12. bjo

    www.tuftufclub.nl

    Ganz toll, ja. Ich halte da die ansich konstruktive Kommunikation zwischen Geblitzten etc. und den Sheriffs hier im Forum für sinnvoller als das alberne Lächerlichmachen der grünen bzw. rotblauweissen.
  13. Hättest ihn ja wegen Verstoßes gegen §14 StVO Abs. 2 anzeigen können "...Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern...."
  14. Die Geschwindkeitsbeschränkung gilt aber ab dem Schild und nicht erst 150m weiter....
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