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Malermeister

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About Malermeister

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    Anfänger
  • Birthday 05/20/1958

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    Male
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    mitten in S-H
  1. Welcher? OK - ich gebs zu - ich bin Maler Jekyl http://www.wuerziworld.de/Smilies/lol/lol34.gif und Meister Hyde http://www.gif-paradies.de/gifs/horror/monster/monster_0027.gif
  2. Bild wegen Urheberrecht entfernt. eher oder
  3. was Du so "Anheizer" nennst.....wundert mich auch?! Bild wegen Urheberrecht entfernt. ist ein Anheizer......
  4. MIt'm Gasbrenner kann man astrein Holzkohlegrill anheizen Ich weiß gar nicht, warum Matte das immer noch nicht hin hat - naja - ich verlink ihm mal ne Anleitung
  5. Tach - wer hat wieder viel zu viele Smilies eingesetzt? Das macht den Server ganz konfus! Steckt nicht auch ein bischen Zicke in Dir? Der war gut
  6. Eine mögliche Antwort hast du vergessen:' Ja - zur Zeit der Fahrt habe ich viel Alkohol getrunken. Das habe ich jedoch geändert' und dann Begründung, warum kein Alkoholkonsum....warum Änderung etc. Als Fangfragen würde ich es übrigens nicht bezeichnen, sondern als geschickte Fragestellung. Immerhin will der Psycho ja herausfinden, ob zugrunde liegende Verstöße in Zukunft wieder passieren oder nicht. Und er will sich durch bloße Lippenbekenntnisse eben keinen Bären aufbinden lassen
  7. Jo - finde ich auch. Wenn Matte es bis heute Abend nicht schafft, müsste ich nochmal von Jens irgendwie die Adresse bekommen. Die ist momentan verborgen in Nachrichtenordner im VP.
  8. Komando zurück -scheinbar geht es wieder
  9. Hmm - ist das nur bei mir so?? Haaaaallooooooo
  10. Genau genommen hat die Bußgeldstelle 3 Mon. Zeit, dem AB gegen den tatsächlichen Fahrer anzuordnen. - wohlgemerkt behördenintern anordnen. Ob der dir nun zugegangen ist oder nicht, ist ohne Belang, der Erhalt ist nicht notwendig. Danach hat die Behörde weitere 3 Mon. Zeit für den Erlass deß BuGeBe und räumt sich zusätzlich noch 14 Tage Postlaufweg ein. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass nichts mehr kommt, nach 3 Mon. schon recht hoch.
  11. Hmm - naja - Man sollte nicht nur eine mögliche Fahrtenbuchauflage bedenken, sondern auch, dass jeder weitere Verstoss gegen die Auflage - nicht Führen oder nicht ordnungsgemäßes Führen - eine weitere Sanktion nach sich zieht, die mit Bußgeld von 50 € und einem Punkt geahndet wird. Und zwar je Verstoss - das kann sich also zu einer teuren Angelegengheit entwickeln. Der mögliche Gebührenrahmen für die Anordnung eines Fahrtenbuchs beträgt 21,50 bis 93,10 EUR - pro Fahrzeug. Und wenn die/ der Halter mehrere Fahrzeuge hat, ist eine Fahrtenbuchauflage für jedes Fahrzeug die Regel
  12. Was willst du damit bezwecken, außer dem RA zu ein paar Euro mehr und dir zu ein paar Euro weniger zu verhelfen?
  13. das liegt daran, dass das Bußgeld incl. Fahrverbot von der Bußgeldstelle verhängt bzw angeordnet wird. Die MPU wiederum wird von der Führerscheinstelle angeordnet. Drüben im anderen Forum haben wir solche Fälle regelmäßig bei Verstössen gegen § 24 a StVG im Zusammenhang mit Drogen. Bei diesen Verstössen ist ebenfalls ein Regelfahrverbot vorgesehen. Wenn dann die FSST von dem Verstoss Kenntnis bekommen hat, ordnet sie - je nach Werten bzw Eignungszweifeln - entweder einen sofortigen Entzug oder auch MPU unter Fristvorlage an. Desgleichen haben wir auch schon mit Probezeitlern bei einem wei
  14. Das ist normalerweise unüblich. Sofort entzogen wird nur bei erreichen von 18 Punkten oder wenn eine Verkehrs-Straftat anhängig ist.Bei Eignungszweifeln wegen zuvieler Verkehrs-Owis unterhalb von 18 Punkten wird eine MPU meistens unter Fristvorlage - i.d.R. 2 Mon-angeordnet.
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