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kismet

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  1. Und wo findet man den Gesetzestext zu Wiederholungsschildern?
  2. Position (0m): Zeichen 286-50 (eingeschränktes Halteverbot ohne Pfeil) Position (21m): Zeichen 286-30 (eingeschränktes Halteverbot mit zwei Pfeilen) Position (140m): Zeichen 286-30 mit Zeichen 1042-33 (Mo-Fr 7-19h) Position (231m): Zeichen 286-20 (eingeschränktes Halteverbot mit Pfeil nach rechts)
  3. Angetroffen wurde folgende Schilderfolge: Position (0m): Zeichen 286-50 Position (21m): Zeichen 286-30 Position (140m): Zeichen 286-30 mit Zeichen 1042-33 (Mo-Fr 7-19h) Position (231m): Zeichen 286-20 mit Zeichen 1042-33 (Mo-Fr 7-19h)Und jetzt die gute Frage: Was darf man hier wo? Zwischen Position 3+4 dürfte es nach relativ eindeutig sein, zwischen Position 1+2 kann man sich denken, was gemeint ist, wenn auch wohl eher Zeichen 286-10 an 1 montiert gehört hätte. Total verwirrend ist es zwischen Position 2+3: Hier gibt es auch zwischendurch auch Wendemöglichkeiten, so dass man an Position 2 nic
  4. Jetzt klebt hinten - und nur noch da - 4/13. Wer immer da mindestens beide Augen beim Kleben zugedrückt hat.
  5. Ich beobachte hier ein (schrottreifes) Auto in der Nachbarschaft... Dieses trug ursprünglich HU/AU bis 4/11. Als ich jetzt wieder geschaut habe standen beide Plaketten auf 10/11. Verkürzte Zuteilung verstehe ich ja noch. Aber: die AU-Plakette wird ja nicht mehr neu zugeteilt. Also müsste sich vorne ja eigentlich nichts mehr befinden, oder?
  6. Und auch noch die zweite Stelle. Dass die Beschilderung für die Durchgangsstraße gilt, ist wohl eher als unwahrscheinlich anzusehen. Aber auch in diesem Fall: der Mast war eben schon da (das Dreieck auf der Rückseite ist auch gut zu erkennen) und dann mussten die anderen drei Schilder eben dort auch noch hin. Es bremsen auch einige Fahrer von auswärts davor ab, bis klar ist, für welche Straße das wirklich gilt. Das ist hier: N 48° 38.072' E 9° 0.948'
  7. Gut, dann nochmals bebildert. Das Schild steht wirklich nur noch links. Es ist auch keine Wiederholung, davor gilt nämlich . Bevor das hier alles dieses Jahr neu gemacht wurde, stand es übrigens noch auf der anderen Straßenseite. Die einzige Begründigung, die mir einfällt: es war eben schon der Mast für die Geschwindigkeitsbegrenzung von der anderen Seite da und dann hat man es eben auch (nachträglich!) dort noch hingeschraubt. An dieser Stelle wird übrigens auch gerne gemessen. Das ist hier: N 48° 39.951' E 9° 2.653'
  8. Ich habe hier bei mir in der Gegend gleich zwei Mal den Fall, dass Schilder nur auf der linken Straßenseite aufgestellt sind. Also nicht wie sonst üblich zur Verdeutlichung z.B. einer Gefahrensituation zusätzlich, sondern eben nur links. Persönlich könnte ich mich da natürlich nicht rausreden, weil ich die Strecken einfach kenne, aber bei anderen könnte in einem Fall eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch entgegenkommende Fahrzeuge verdeckt sein. Im anderen Fall handelt es sich um eine "Anlieger-Frei-Straße", wobei das Schild sogar komplett falsch interpretiert werden könnte, da unmittelbar l
  9. Die Anzeige ist schon durch den Polizisten gestellt worden? Oder hatte hier nicht vielleicht doch ein anderer Stausteher seine Finger im Spiel?
  10. Also: Name und Telefonnummer: ja. Vollständige Anschrift: hier definitiv nein!
  11. Okay, vielen Dank, dann hat das ja alles sein Ordnung. Der Name steht als Schriftzug auf jeden Fall dran, ob auch die Anschrift, das sehe ich dann ja morgen, wenn ich ihn wieder überholen muss. Wobei ich mich dann schon immer noch fragen muss, wie bei einem eventuellen Verstoss verschiedene gleichartige Fahrzeuge eines Unternehmens auseinander zuhalten wären.
  12. Heute (wieder einmal) während des Berufsverkehrs den Bagger des örtlichen Bauunternehmens auf einer Überlandfahrt kurz nach Beginn des Überholverbotes eingeholt. Am Ende dieser Zone natürlich wieder gefühlte 2 Kilometer Stau dahinter. Endlich vorbei und etwa einen Kilometer weiter dann dasselbe Fahrzeug nochmals in der etwas kleineren Ausführung. Bei dieser Gelegenheit ist mir aufgefallen, dass diese Geräte zwar jeweils ein Hinweisschild mit 20km, jedoch kein offzielles Nummernschild zu tragen scheinen. War dieses jetzt nur verdeckt/verdreckt oder müssen diese Fahrzeuge überhaupt nicht zu
  13. So etwas ähnliches hatte ich vor vielen Jahren auch einmal: Im verkehrsberuhten Bereich außerhalb der Markierungen geparkt. Einmal vom Ordnungsamt, kurz darauf wohl noch von der Polizei aufgeschrieben worden. Der AB vom Ordnungsamt kam eine Woche früher, enthielt zusätzlich noch den Vorwurf der Behinderung und wurde auch gleich bezahlt. Also schriftlich Einspruch gegen den zweiten AB eingelegt, Kopie des ersten und den Zahlungsnachweis beigelegt. Und: der Einspruch wurde abgeleht! Also nochmals alles eingetütet und gerichtliche Entscheidung beantragt. Kurz darauf kam dann doch der Brief mit d
  14. OT: Stimmt nicht mehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn_(Deu...)#Wissenswertes Aber war tatsächlich lange Zeit so - ist bei mir schließlich auch um die Ecke.
  15. Und noch ein Zitat aus einer Stuttgarter Zeitung vom 14.10.2008: Der Blitzer dort wird pro Jahr 10766 Mal ausgelöst. Noch kein Rekord: der im weiteren Verlauf der B14 in der Konrad-Adenauer-Straße nämlich 39072 Mal.
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