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bekannter

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  1. Ich denke mal, dass liegt an der großen Unsicherheit, die es diesbezüglich gibt. Ich habe eben mal nachgefragt, in unserer Kommune besagt die bestehende Dienstanweisung der Feuerwehr auch, die Polizei zur Abnahme zu bestellen, falls diese dazu bereit ist. Die Dienstanweisung soll aber aktualisiert werden. Das Problem ist, dass es noch keine Urteile gibt, ob die Polizei fähig ist, die Rutschfestigkeit der Straße belegbar zu beurteilen. Habt ihr ein Messgerät dafür? Oder sonst irgendeine Einweisung? Das wäre natürlich ideal, wenn so etwas käme, dann bestände die notwendige Sicherheit.
  2. Richtig, der Bremstest wird von den meisten belächelt. Ich finds immer lustig, wenn ich meine Freundin dabei habe, auf einem freien Stück Straße dann sage "Vorsicht, festhalten", dann in die Eisen steige und von neben mir nur noch Gekreische höre. Sie kann sich das einfach nicht merken, dass ich das bei Verdacht auf Glätte mache.
  3. Richtig, und dann wird die Polizei gebeten, entweder zu sperren, oder in deren Verantwortung freizugeben. Also Amtshilfe, dass, wonach wir gesucht hatten.
  4. FAQ 21-25 km/h : 50 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Gebühren und Auslagen, 1 Punkt im VZR
  5. Oh man, dann läuft hier einiges schief Da muss ich mich dann jetzt doch mal genauer erkundigen... Edit: Vielleicht verstehe ich es einfach falsch, aber rechtlich ist die Feuerwehr dieser Stellungnahme nach allein verantwortlich: Stellungnahme LFV NRW
  6. Ich will auch klugscheissen Mittlerweile darf in NRW die FW doch die Fahrbahn bei einer Ölspur nicht einmal mehr selber freigeben, sondern muss die Polizei für die Abnahme hinzuziehen. Daher ist es eindeutig mehr als Amtshilfe, die da geleistet wird. Gruß Goose Das war meiner Meinung nach bis vor gut einem halben Jahr so, mittlerweile gibt es nach dem Urteil von Münster die Auffassung, dass die Feuerwehr primär, Polizei nur sekundär in Amtshilfe tätig werden. Dementsprechend gibt es meinen Informationen nach im Oberbergischen Kreis eine Information für Streifenbeamte, Ölspuren und de
  7. Hier mal meine Meinung zu dem Thema, ich nenne es mal Meinung, da ich es gerade nicht mit Zitaten belegen kann, weil ich auf der Arbeit bin. Ausserdem beziehen sich alle Angaben auf NRW. Bei einem Zwischenfall im öffentlichen Straßenverkehr ist die Feuerwehr, vorausgesetzt, sie ist in den Einsatz eingebunden, aufgefordert, die Verkehrssicherheit für ihren Einsatz sicherzustellen. Sprich, es geht primär nicht darum, die Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer sicherzustellen, sondern für die Feuerwehr. Folgendes Problem tritt dabei auf: Die Feuerwehr darf keine verkehrslenkenden Maßnahmen du
  8. Wer andere am Einfädeln hindert, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Denn auch wenn die anderen Autofahrer bis zur Engstelle vorfahren müssten, ist das noch lange kein Grund, das frühe Einfädeln zu behindern. Ganz falsch ist es natürlich auch, das Einfädeln an der Engstelle zu behindern. Nach § 7 StVO ist dort, wo das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich ist, das Weiterfahren durch Wechsel unmittelbar an der Engstelle zu ermöglichen. Sorry, da hab ich mich missverständlich ausgedrückt. Es ging um keine Engstelle, sondern um die Auffahrt auf die Autobahn.
  9. Wo ich das gerade lese, fällt mir etwas ein, was ich vor längerer Zeit mal gehört habe. Da wurde mir erzählt, dass das "Reinlassen" auf der AB sogar mit Punkten bestraft werden kann, sogar unabhängig von der Gefährdung. Vielleicht kann einer der "Experten" mal etwas dazu sagen.
  10. Wir warten auf einen Einsatz während eines vollgeparkten Parkplatzes. Weil dann braucht sich auch niemand drum bemühen, dass die falsch parkenden Fahrzeuge rausgelassen werden. Aber leider kommen die halt nicht zu den Zeiten wie man sich das wünscht.
  11. Dann sag doch Lübecker Hütchen ;-) Irgendwie bekommen wir schon wen an die Arbeit. Es ging jetzt auch nur erst mal um die Grundlagen. Erstens wollen wir, wenn wir in Diskussionen mit Autofahrern geraten, rechtlich fundiertes weitergeben, und zweitens wollten wir wissen, was bei der Gemeinde noch angefordert werden muss, also beispielsweise das Schild "Feuerwehrausfahrt" oder dergleichen, am besten kombiniert mit dem absoluten Haltverbot, und auch das absolute Haltverbot für die Straße davor, am besten in beiden Richtungen, da dort sond "prinzipiell" an den erhöhten Bordsteinen geparkt werd
  12. Klar haben die Verständnis dafür, haben auch allen Feuerwehrleuten Aufkleber fürs Auto spendiert, damit diese bei Kontrollen unterschieden werden können. Das Problem ist nur, die Parkplätze werden meist am Wochenende belagert, wenn in der Umgebung Veranstaltungen sind. Da hat die Gemeinde natürlich frei, und wegen ein paar Falschparkern zieht sich da auch keiner die Jacke an, geschweige denn, kommt selber auf die Idee, mal zu gucken. Wir stellen dann selber immer Pylone auf, entweder wird drüber gefahren, zur Seite gestellt, oder nebenher über einen hohen Bordstein gefahren. Man ist ja nicht b
  13. Was ist notwendig, damit die Zu- oder Ausfahrt gekennzeichnet ist. In Anbetracht von sechs Toren mit dahinter stehenden Einsatzfahrzeugen dem gesunden Menschenverstand nach nicht mehr viel, aber ein Schild ist wahrscheinlich Bedingung, oder? Edit: Gibt es denn noch eine "Verschärfung" des Schildes? Also nicht nur Privatparkplatz, sondern irgendwie auf Feuerwehr etc. bezogen? Weil es geht ja auch um den Zeitfaktor bei einem Einsatz.
  14. Hallo zusammen, uns beschäftigt seit einiger Zeit das Thema Feuerwehrausfahrt. Vor dem Gerätehaus befindet sich ein großer Platz, der regelmäßig zum Halten genutzt wird, wenn Eltern ihre Kinder von der nebenan gelegenen Schule abholen. Nicht selten dauert das "Halten" dann auch mal mehr als 10 Minuten. Erste Frage: Um was für eine Fläche handelt es sich rechtlich? Privatgelände? Öffentliche Fläche? Gehört ja eigentlich der Gemeinde. Zweite Frage: Ist es gesetzlich geregelt, dass auf in einer Feuerwehrausfahrt zumindest Parkverbot ist, ohne dass dies durch Schilder angezeigt ist? Wie sieht e
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