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HaribomachtKinderfroh

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  1. Ich weiß, dass er auch erfasst wurde, aber der VT, um den es hier geht, weiß das ja nicht und meiner Kenntnis nach ist es auch nicht möglich, das herauszufinden für den VT. Es geht mir darum zu fragen, wie man zu dieser Erklärung stehen kann und soll.
  2. Ich behaupte auch nicht, dass dieser VT damit gerichtlich erfolgreich wäre/gewesen ist, aber eine Diskussion ist es wert, da dieser Fall häufig passiert. Davon ist nicht auszugehen in diesem Beispielfall.
  3. Ein VT begeht einen Abstandsverstoß mit 1/5 des zulässigen Abstandes. Hinter diesem VT befindet sich ein weiterer VT mit ebenfalls zu geringem Abstand, jedoch liegt keine Aktenlage zu dem anderen VT vor. Nun versucht der beschuldigte VT den Abstandsverstoß durch die Nötigung des Hintermannes zu erklären bzw. auch zu entschuldigen und somit Straffreihheit zu erlangen. Ich würde mir eine rege Diskussion zu diesem Fall wünschen.
  4. Richtig! Gedankenspiel, das von den Angaben des Threaderstellers abweicht: Er fährt mit einem Tempo von ca. 200 durch die Gegend, bis er auf ein Tempolimit von 120 stößt. Da sein Vordermann nicht abbremst, tut er es auch nicht, da er keinen Blitzer sieht und denkt die Polizei zieht eher den Vordermann raus als ihn. Dann kommt die Tempobeschränkung 80 und wenn er vom Gas gegangen ist, könnte er wohl bei Tempo 180 sein. Der Vordermann dürfte auch dieses Tempo haben, die Polizei zieht raus und beschleunigt auf ungefähr 130, da es ein 5er BMW ist, dürfte es nicht lange dauern. Also bleibt so ganz
  5. Das ändert nichts daran, dass der zitierte Benutzer sich extra und ausschließlich für diesen einen Beitrag angemeldet hat, denn ein zweiter ist nicht gefolgt.
  6. Arbeitest du in der Bildzeitung oder ähnlichem?
  7. Das ist wohl der Ehrgeiz gewesen, dem Filius auch das eigene Wissen beizubringen. Doch stellt euch mal den Fall vor, er wird zu einer Verkehrskontrolle rausgezogen, hat die Maske auf und sagt dann "den Tipp habe ich von meinem Vater". Vielleicht ist er noch nicht reif genug, um sich mit denen gutgemeinten Tipps auseinanderzusetzen oder sie anzuwenden. Nicht immer ist es das Klügste, von Anfang an zu predigen.
  8. Ähm, ich habe bestimmt schon vor zwanzig Beiträgen erwähnt das Vorsatz NICHT erforderlich ist-das forderst du aber. Nach Absatz 3 reicht Fahrlässigkeit hinsichtlich des objektiven Tatbestandes und der Gefährdung aus. Ich hielt das schon für ausdiskutiert.
  9. Erstaunlich, wie viel über mögliche Unterstellungen diskutiert wird. Eine Straftat lässt sich hier nicht unterstellen, wohl, da der Fahrer des Provida nicht zugeben würde, absichtlich in die Lücke, die er als zu klein betrachtet habe, gefahren zu sein. Dann bliebe noch eine Ordnungswidrigkeit und diese ist nicht weiter von Belang, da der Fahrer selbst Polizist ist. Und dann bleibt noch der unbändigbare Drang des Rasers, dem Polizisten ebenfalls ein Unrecht anzuhängen.
  10. Wortwitz ist eben nicht jedem gegeben Kann man Glaskugeln wieder zusammenkleben?
  11. Wie war das mit den ganzen Vätern, die für ihre Söhne die Strafe übernommen haben?
  12. Das sollte er erst mal beweisen können, wird ihm nämlich nicht gelingen.
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