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JENSHG

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  1. Ich hab jetzt ersmal geschrieben das ich nicht weiss wer das Fahrzeug gefahren ist. mal gucken was die schreiben....
  2. ok.. also ich bin alleine im Fahrzeug gewesen und ich denke auf einem Foto bin ich bestimmt auch zu erkennen. Und was bringt mir das wenn mein zb. Vater dann die Strafe bekommt? Ich könnte dann einreisen ja... aber ich muss dort eh nicht mehr hin... die Verjährung tritt dort doch nicht in Kraft und ein Foto-Abgleich brint mir da auch keine HIlfe Oder gibt es sowas wie "innerhalb von 3 MOnaten muss der Fahrer gefunden sein!?"
  3. Soll also heissen ich gebe dort einen anderen als Fahrer an? Oder der Spruch... Das Fahrzeug war zu dem Zeitpunkt mehreren Firmenangehörigen zugänglich und ich kann nicht sagen wer gefahren ist?
  4. Was wären die bekannten Tricks? In der Schweiz? Nein ich bin der Mitwagen-Mieter und der Fahrer
  5. Ok danke Heisst also, einfach Brief nicht beachten und nix tun... und nicht wieder einreisen !?
  6. Hi Ich bin in der Schweiz mit 25KMH geblitzt worden. Nun habe ich aus Basel einen Bescheid bekommen mit der AUfforderung 198 EURO zu bezahlen. Ich habe gelesen (Ältere Beiträge vor 2010) das man das auch ignorieren kann und dann halt nicht mehr in die Schweiz einreisen kann (Bzw. dann gezwungen wird bei einreise es zu zahlen) Ich selber muss nicht mehr in die Schweiz und würde dann eher nicht zahlen. GEht das? oder treibt die Deutsche Behörde das nun ein. DIe Schweiz ist ja nicht ein EU Land....
  7. danke Dann muss ich wohl auf gnade hoffen.. ist am 6.6.2009 passiert
  8. OK danke für die Infos Jetzt habe ich dazu noch eine Frage: Zählt für diese Verdopplung der Tattag oder dann wann er Rechtskräftig wurde? ALso ich bin jetzt im Juni 2010 Geblitzt worden mit 53 KMH zu viel und letztes Jahr im März 2009 mit 43 KMH Rechtskräftig wurder er aber erst im 17.06.2009. Wäre ich dann jetzt in dieser "Jahresregel?" oder zählt wirklich der Tattag?
  9. Hallo noch mal Also ich fasse zusammen 2x mehr als 26 KMH führt Aufgrund von... dazu das man 1 Monat zu Fuss gehen muss. (es kann dazu führen.) bei einem Verstoss der zb. ein Fahrverbot mit sich zieht. Gild diese Regelung nicht zwingend. Also Sagen wir 2x 45 KMH und nicht ein Jahr heisst beim 2ten Verstoss natürlich ein Fahrverbot von 1 Monat aber es wird nicht (zwingend) ein weiterer Monat dazugerechnet. Natürlich kann es so ausgelegt werden. Es muss aber nicht so sein. Richtig? Alles natürlich nicht Rechtsverbindlich.
  10. OK danke SO wie ich den letzten Satz verstehe ist es aber auch möglich (Sofern man "Glück" hat) das unter einem Jahr die Möglichkeit besteht das das Fahrverbot auch nur 1 Monat ist
  11. Hallo ich hab mal ne Frage: Wenn jemand vor über einem Jahr 41 KMH zu schnell war und seinen Führerschein abgegeben hat und dann jetzt mit 53 KMH zu schnell geblitzt wurde (jeweils Autobahn) Wird man dann Grundsätzlich mit Doppelter Geldstrafe und "Zeitstrafe" belegt? Oder ist das ein "Kann" Gibs auch doppelte Geldstrafe und nur 1 Monat Fahrverbot? oder umgekehrt? Danke für die Infos
  12. Ich gehe davon aus, dass, wenn ein Fahrer aus dem Ausland sich 'schuldig' bekennt, bei einem Sachbearbeiter erstmal alle Alarmglocken angehen, denn es ist ja auch dort bekannt, dass man diese nur äußerst schwer zur Kasse bitten kann. Ich würde mich daher nicht wundern, wenn bei einem geständigen ausländischem Fahrer mit Wohnsitz im Ausland auf jeden Fall Bilder verglichen werden, ob das nicht doch der Halter gewesen sein könnte. Im Zuge dessen könnte man natürlich recht leicht auf dich kommen. Übrigens sieht das Kraftfahrtbundesamt in der 'Übernahme' von Punkten, Fahrverbot etc. den Straft
  13. Hallo ich bin leider geblitzt worden auf der A1 Tecklenburg Richtung Bremen. Dort ist seit kurzem 100KMH wegen Strassenschäden. Vorher war da ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Es ist natürlich keine Entschuldigung. Aber aus Alter Gewohnheit (Fahre mindesten 2 mal die Woche da lang) bin ich halt schneller gefahren. Es ist wie es ist: 53 KMH nach Abzug der Tol..... Jetzt meine Frage vor einem Jahr bin ich schon mal etwas zu schnell gewesen und bin 1 Monat gelaufen. Habe insgesamt 5 Punkte in Flensburg die 4 Kommen halt von dem schnell-fahren und 1 wegen Handy.... ist aber halt mehr a
  14. mag sein.. aber rechne das mal auf die KM um die DU gefahren bist... da hätteste schon ein schönes Auto fahren können... oder halt Taxi JEder wie er mag
  15. Bei 30KMH zu schnell (Also das höchste was DU angegeben hast) sind 100 EURO plus 23.50 EURO Bearbeitungsgebühr. Wenn du eine REchtschutzversicherung hast inkl. Verkehrsrecht. Kannst du die 23.50EURO von der Versicherung wiederbekommen aber 3 PUnkte Ich denke aber da DU schon 14 PUnkte hattest könnte sich da auch etwas anderes ergeben. Woher kommen den die Punkte?
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