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Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung


Guest Gast_Dennis

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Guest Gast_Dennis

Hallo zusammen, Ihr seid ja echt die Experten zu sein, deshalb habe ich mich schnell angemeldet um Euch folgendes zu fragen:

Ich habe gestern eine "Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung" mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10,- EUR erhalten. Mir wird zur Last gelegt folgende Ordnungswidrigkeit nach §24 STVG begangen zu haben: Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen. §42 Abs.4A, §49 STVO; §24 STVG; 159 BKAT.

Als Zeuge wird der Name einer Privatperson angegeben. Ich hatte auch dort mit Arbeitskollegen in der Mittagspause geparkt, da wir dort essen waren und das Auto vor dem Imbiss abgestellt haben. Ich will das Verwarnungsgeld nicht zahlen, da 1. Wir saßen vor dem Imbiss draußen (Wetter war noch gut im September) direkt beim Auto (0,5 Meter Abstand) und v.a. 2. andere Autos hatten massig Platz zum vorbeifahren (war auch kaum Verkehr, in der halben Stunde sind gerade mal 3 Autos vorbeigefahren), d.h. ich habe niemanden behindert und falls doch hätte ich gleich wegfahren können, da ich daneben saß.

Meine Frage an Euch nun: Was kann ich mit der Schriftlichen Verwarnung machen um das Verwanungsgeld nicht zu zahlen. Kann ich evtl. die Aussage des privaten Zeugen abstreiten?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten/Hilfe!

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Guest Claudia

Wenn es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt, in der nicht einmal gehalten werden darf, dann ist es egal, ob da viel Verkehr war oder nicht, bzw. ob Du gleich daneben gesessen hast oder nicht, es ist einfach nicht erlaubt.

 

Aber letztlich, wenn der einzige Zeuge eine Privatperson ist und es keinen Polizisten gibt, der das auch gesehen hat, dann steht Aussage gegen Aussage und normalerweise heißt es ja im Zweifel für den Angeklagten...

Aber wegen 10,- € sonen Aufwand betreiben?!?

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Guest Gast_Dennis

Hallo Claudia, danke für Deine Antwort. Doch, in der verkehrsberuhigten Zone darf geparkt werden und ich habe auch direkt vor einem Auto geparkt, das noch im zulässigen Bereich parkte. Zu dem Aufwand wegen 10,- EUR... mir geht es einfach ums Prinzip, ich finde es charakterlich schwach, jemanden hinter dem Rücken anzuschwärzen. Die Person hätte auch einfach zu mir kommen und mich darauf aufmerksam machen können, denn ich war ständig direkt neben dem Wagen (Türen waren nicht abgeschlossen und Fenster stand auch offen). Hinzu kommt das ich absolut niemanden behindert habe, weder Fußgänger noch den Verkehr.

 

Was soll ich dann im Anhörungsbogen angeben? Verstoß wird nicht zugegeben ankreuzen mit oder ohne Kommentar?

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Also nochmal: Du hast außerhalb des erlaubten Bereichs geparkt. Punkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es 5 Meter davor oder dahinter erlaubt war. Mag zwar kleinkariert sein, ist aber so. Prinzip eben - dafür müßtest Du ja Verständnis haben.

Womöglich hättest Du mit 50 Meter laufen auch noch einen erlaubten Platz bekommen? Jetzt kostet Dich Deine Faulheit eben €10.--. Für diesen Betrag groß 'rumzuzicken lohnt sich eigentlich nicht.

 

Zum Thema Charakterschwäche:

1. Mußte der Anzeigende zwingend erkennen, daß das Dein Fahrzeug war?

2. Zeugt es von Charakterstärke, wenn man eine (überflüssige) OWi begeht und sich um die Folgen zu drücken versucht? (Jaja, ich weiß: Das gilt auch für 'ne Menge anderer Fälle, aber wenn sich schon jemand ausdrücklich über die Charakterschwäche anderer beschwert...)

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Hallo KJK, sorry ich dachte hier würde ich kurz und knapp einen vernünftigen Tip bekommen. Wußte nicht das ich bei kleinkarierten Bürokratiescheißern gelandet bin, die hinter dem Busch warten bis jemand das kleinste Verkehrsvergehen begeht. Du bist für mich genau so ein quarakterschwacher Typ...aber wenn vor Euren Augen jemand vergewatligt wird habt ihr nichts gesehen!!!

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Guest Pferdestehler
Hallo KJK, sorry ich dachte hier würde ich kurz und knapp einen vernünftigen Tip bekommen. Wußte nicht das ich bei kleinkarierten Bürokratiescheißern gelandet bin, die hinter dem Busch warten bis jemand das kleinste Verkehrsvergehen begeht. Du bist für mich genau so ein quarakterschwacher Typ...aber wenn vor Euren Augen jemand vergewatligt wird habt ihr nichts gesehen!!!

Na also so brauchst DU Dich aber auch nicht aufführen!

 

Was hättest Du denn gemacht, wenn der "andere" zu Euch gekommen wäre und Euch ermahnt hätte, woanders zu parken? Kommentarlos das Essen beendet und Fahrzeug umgeparkt? Zumeist wird sich doch lustig gemacht oder gar rumgepöbelt über derartige "Spießer", oder seid Ihr da die löbliche Ausnahme?

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Guest fritz the cat
Hallo KJK, sorry ich dachte hier würde ich kurz und knapp einen vernünftigen Tip bekommen. Wußte nicht das ich bei kleinkarierten Bürokratiescheißern gelandet bin, die hinter dem Busch warten bis jemand das kleinste Verkehrsvergehen begeht. Du bist für mich genau so ein quarakterschwacher Typ...aber wenn vor Euren Augen jemand vergewatligt wird habt ihr nichts gesehen!!!

Also ich kann mir vorstellen was es geheissen hätte wenn jemand darauf hingewiesen hätte das er falsch parkt.

Ich tippe mal auf sinngemäss:Verpiss dich und kümmere dich um deinen eigenen Kram. :rolleyes: Der "Guest" macht nicht gerade den Eindruck das er Wiederspruch besonders locker nimmt.

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Sorry Leute, wollte niemanden beleidigen. Und ob ihr es glaubt oder nicht ich hätte ihn nich "angepöbelt" sondern nur gefragt warum, ob ich ihn/ jemanden behindere (falls ja wäre ich auf jeden Fall weggefahren)und das ich gleich wegfahre. Ihr sagt ja selber dazu "Spießer" und denoch bekomme ich von Euch keine konstruktiven Vorschläge was ich nun machen soll, sondern nur eine Psychoanalyse. Ich werde diese Seite auf jeden Fall nicht weiterempfehlen, scheint mir so als ob diese Seite von der Bußgeldstelle gesponsort wird...ich hab schon ein richtig schlechtes Gewissen...ich glaube ich zahle statt 10,- EUR noch 100,- EUR drauf für mein schlimmes Vergehen.

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Guest Pferdestehler
Hallo KJK, sorry ich dachte hier würde ich kurz und knapp einen vernünftigen Tip bekommen. Wußte nicht das ich bei kleinkarierten Bürokratiescheißern gelandet bin, die hinter dem Busch warten bis jemand das kleinste Verkehrsvergehen begeht. Du bist für mich genau so ein quarakterschwacher Typ...aber wenn vor Euren Augen jemand vergewatligt wird habt ihr nichts gesehen!!!

Was erwartest Du denn bei solchen Kraftausdrücken?

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Hallo Dennis,

es ist leider so, dass du keine, aber auch gar keine Chance hast. Der Spießer kann noch so spießig sein, dass aufschreiben noch so kleinkariert und null Behinderung... :rolleyes:

 

Wenn der Vorwurf formal korrekt ist, kann dir hier keiner mehr einen Tipp geben. Du kannst es höchstens auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, wo dann der Zeuge geladen wird und aussagen muss. Vielleicht hast du Glück und er kann sich dann an nichts mehr erinnern :ph34r:

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Guest sneaker

Hi Dennis, sieh dir mal den beitrag auf der pinnwand von rennfahrer mit thema "basiswissen" an. Anhörungsbogen leer, bzw. mit pauschaler absage zurückschicken vor allem wenn zeuge nur kennzeichen hat, steht aussage gegen aussage. aber hab keine erfahrung damit, d.h. keine garantie auf erfolg. vielleicht hat jemand erfahrung dazu?

 

grüzi

sneaker

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Das ist ein PARKVERSTOSS. Da es nur 10 Euro kostet, bringt es nichts, den Anhörungsbogen leer zu lassen / Fahrer nicht bekannt usw. Dann kostet es nämlich den Halter 18 Euro Verfahrenseinstellung, weil der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Also 10 Euro sind billiger.

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