daddycooool4 0 Posted August 7, 2019 Report Share Posted August 7, 2019 Folgender Fall; Geblitzt in Deutschland innerorts 21 km/h. Anhörung innerhalb der 3 Monate an den betroffenen Fahrer.Der wird eine Woche nach der Anhörung für ein Jahr ins Ausland ( England ) gehen. Egal ob und wie in der Anhörung geantwortet wird, es könnte zum Erlass des Bussgeldbescheides kommen, der wiederum ist in Deutschland dann nicht mehr zustellbar. Gibt es eine Taktik, die Sache im Sande verlaufen, ggf. verjähren zu lassen ? Danks schonmal Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted August 7, 2019 Report Share Posted August 7, 2019 Ich nehme an, Du wirst in England einen festen Wohnsitz haben, und diesen bei der Abmeldung in Deutschland mitteilen. Dann kann dier der Bussgeldbescheid auch zugestellt werden.Siehe hier 2 Quote Link to post Share on other sites
daddycooool4 0 Posted August 7, 2019 Author Report Share Posted August 7, 2019 Wird eine Bußgeldstelle wegen eines solch überschaubaren Deliktes regelmässig den Aufwand der Auslandszustellung betreiben ?Macht es daher vielleicht Sinn, schon in der Anhörung auf den neuen Wohnsitz hinzuweisen - vielleicht scheut man den Aufwand dann ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 7, 2019 Report Share Posted August 7, 2019 Da agiert jeder Sachbearbeiter anders... probier es aus. Quote Link to post Share on other sites
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