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daddycooool4

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  1. Wird eine Bußgeldstelle wegen eines solch überschaubaren Deliktes regelmässig den Aufwand der Auslandszustellung betreiben ? Macht es daher vielleicht Sinn, schon in der Anhörung auf den neuen Wohnsitz hinzuweisen - vielleicht scheut man den Aufwand dann ?
  2. Folgender Fall; Geblitzt in Deutschland innerorts 21 km/h. Anhörung innerhalb der 3 Monate an den betroffenen Fahrer. Der wird eine Woche nach der Anhörung für ein Jahr ins Ausland ( England ) gehen. Egal ob und wie in der Anhörung geantwortet wird, es könnte zum Erlass des Bussgeldbescheides kommen, der wiederum ist in Deutschland dann nicht mehr zustellbar. Gibt es eine Taktik, die Sache im Sande verlaufen, ggf. verjähren zu lassen ? Danks schonmal
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