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Geblitzt. Schilder So Rechtens?


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hi

 

ich wurde letztens auf einer 2 spurrigen Straße innerorts geblitzt. Auf der Straße ist seit 20 Jahren 50 und jetzt ganz neu haben die 30iger Schilder wegen Straßenschäden aufgestellt. (keine Baustelle) Die Schäden sind schon teils krass, aber auch schon seit Jahren.......

 

Tacho war knapp 60km/h. Ja für 50km/h auch zu schnell, ich weiß. Naja halt 2 Spuren, kein Wohngebiet und man will ja kein Verkehrshinderniss sein ;-)

 

Was mich da stört, dass die Schilder erstens schon hinter den ersten Schäden in der Straße aufgestellt wurden und zweitens das linke Schild auf der anderen Seite des Grünstreifens mit Bäumen in einer leichten Kurve aufgestellt wurde. Auf der Straße fahren unter der Woche ständig LKWs, weil Gewerbegebiet. Also da ist es wirklich sehr leicht möglich, das Rechte zu übersehen. Muss man da wirklich das linke Schild im Blick haben? ( Sobald es im Boden Schäden hat, konzentriere ich mich eher vorallemauf die Schäden und wie ich die am Besten umfahre/überfahre)

 

sry video ist nicht das Beste, evtl kann ich nochmal ein Besseres machen.

 

https://www.youtube.com/watch?v=dq5KAZSxPBQ

 

ansonsten bliebe mir nur die Alberto Methode, da Halter nicht Fahrer. Normalerweise würde ich es aktzeptieren, aber nicht an der Stelle. Anstatt die Straße zu reparieren( was wirklich schon seit Jahren nötig ist) gleich einen Blitzer aufzustellen, finde ich dreist.

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Moin Moin

 

 

Also da ist es wirklich sehr leicht möglich, das Rechte zu übersehen. Muss man da wirklich das linke Schild im Blick haben?

Du kannst übersehen was du willst und musst auch gar nichts im Blick haben.

Auf dich und deine konkrete Situation kommt es nämlich gar nicht an.

Es gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz.

Und dabei kommt es darauf an, ob man (die Allgemeinheit) bei vorausschauender Fahrweise gem. § 1 StVO das Schild sehen kann - und nicht ob du es in der Situation tatsächlich gesehen hast (dann wärst du nämlich im Vorsatz).

 

 

 

Das BVerwG hat das 2008 (3 C 18.07) so beschrieben:

"Für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz.

Nach diesem Grundsatz sind Verkehrszeichen so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhalten der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann.

Unter diesen Voraussetzungen äußern sie Rechtswirkung gegen jeden von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht."

 

Es gibt natürlich auch Einschränkungen davon.

Das OVG Münster (NJW 1984, 2110) hat das so gesagt:

"Werden Verkehrsregelungen aufgrund von Abnutzung oder Witterungsbedingungen derart unkenntlich, dass die Erkennbarkeit im o.g. Sinne nicht mehr vorhanden ist, so verlieren sie ihre Wirksamkeit."

 

 

Dein Video zeigt aber, dass man alles schön sehen kann.

 

 

Gruß

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Außerdem ist der Verstoß dann fahrlässig da Schild übersehen.

Das Bußgeld ist für einen fahrlässigen Verstoß vorgesehen.

 

Wäre es Vorsatz könnte man erhöhen.

(wobei ein Teil der Übertretung durchaus vorsätzlich war, aber das

wird eigentlich nie verfolgt)

 

 

Was mich da stört, dass die Schilder erstens schon hinter den ersten Schäden in der Straße aufgestellt wurden

Da würde ich mal nachfragen ob man das nicht schon vor den ersten Schäden aufstellen kann.

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