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Hallo, Gast225,

 

es macht einen gewaltigen Unterschied, ob die Medikamente die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können und ob jemand, der solche Medikamente nimmt, damit verantwortungsbewusst umgeht, oder ob jemand durch die Einnahme von Medikamenten, Drogen oder Alkohol tatsächlich eine Gefahr für sich und andere darstellt und wenn diese Person nun trotzdem aktiv als KFZ - Lenker am Straßenverkehr teilnimmt.

 

Soll ein Arzt z. B. tatenlos zusehen, wie ein volltrunkener Patient sich von ihm nicht durch gutes Zureden vom Autofahren abhalten lässt und davon fährt?

 

Er hat hier nicht nur die ärztliche Schweigepflicht, sondern gleichzeitig auch die Pflicht als Arzt, andere Menschen zu schützen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Dann lies dir mal die Beipackzettel durch.

 

Da steht dann in etwa, nach Einnahme dieses Medikaments dürfen sie keine Maschinen betätigen und Fahrzeuge führen.

So wenige Medikamente sind dies nicht.

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Hallo, Gast225,

 

wir reden scheinbar ein wenig aneinander vorbei.

 

Nehmen wir mal Patient X und Patient Y.

 

Beide bekommen beim Arzt ein Medikament verabreicht, bei dem eindeutig klar ist, dass der Patient absolut fahruntauglich ist und beiden Patienten wird dies vom Arzt deutlich erklärt.

 

Patient X ist vernünftig und nimmt sich ein Taxi oder er hat einen Fahrer dabei, der ihn heimbringt. Warum sollte bei diesem eine Meldung gemacht werden? Es würde wohl niemand auf so eine Idee kommen, oder?

 

Patient Y dagegen ist trotz der mahnende Worte des Arztes uneinsichtig und gibt ihm gegenüber an, dass er umgehend in sein Auto steigen und davonfahren wird.

 

In diesem Fall ist der Arzt meines Wissens durchaus berechtigt, von seiner Schweigepflicht abzuweichen und die Polizei zu informieren.

 

Im Netz habe ich sogar Kommentare von Rechtsexperten gelesen, in denen davon geschrieben wird, dass der Arzt hier sogar verpflichtet ist, den Patienten der Polizei zu melden.

 

Er ist allerdings nicht berechtigt oder gar verpflichtet, vorsorglich die Patienten zu melden, die regelmäßig Medikamente nehmen müssen, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können, wenn ihm keine 100 % gesicherten Erkenntnisse vorliegen, dass diese Patienten fahren, wenn sie diese Medikamente eingenommen haben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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...Patient Y dagegen ist trotz der mahnende Worte des Arztes uneinsichtig und gibt ihm gegenüber an, dass er umgehend in sein Auto steigen und davonfahren wird.

 

In diesem Fall ist der Arzt meines Wissens durchaus berechtigt, von seiner Schweigepflicht abzuweichen und die Polizei zu informieren.

 

Du hast durchaus recht. Nur was soll der Arzt melden?. Mangelnde, vorübergehende Fahruntüchtigkeit oder bleibende, verkehrsgefährdende Dummheit?

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Hallo, rth,

 

der Arzt kann z. B. den Polizeinotruf wählen und mitteilen, dass sein unter Medikamenten - oder Alkoholeinfluss stehender Patient aktuell mit dem Auto davon fahren will, obwohl er alles versucht hat, ihn davon abzuhalten.

 

Der Arzt kann sich z. B. auf den § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) berufen, wenn sein Patient aktuell eine akute Gefahr für den Straßenverkehr darstellt.

 

In manchen Bereichen ist der Arzt sogar zur Meldung des Patienten verpflichtet (z. B. § 138 StGB).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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