4reifen 0 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 Aus einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister weiss ich, dass zwei mit Punkten belegte Geschwindigkeitsverstösse am 14.8.2014 zur Tilgung anstanden. Hierbei handelte es sich um zwei Geschwindigkeitsverstösse vom 13.7.2011 (Rechtskraft am 18.4.2012) und 17.06.2012 (Rechtskraft am 14.08.2012), die nach altem Recht mit 4 Punkten belegt waren und am 1.5.2014 in 2 Punkte nach neuem Recht umgewandelt wurden. Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, dass ich just am 14.8.2014, also dem Tag an dem die beiden anderen Verstösse zur Tilung anstanden, gelasert wurde mit 53 statt 30 im Ort, also 1 neuer Punkt. Wie ist es nun wenn man genau am Tag der Tilgung erneut geblitzt wird? Hemmt das die Tilgung und ich habe nun bald 3 Punkte oder werden die alten Punkte gelöscht? Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 Wenn der Bescheid am 14.8.12 rechtskräftig war, wird dieser Tag nach meiner Auffassung bei der Fristenberechnung mitgerechnet (§ 187 Abs. 2 BGB), so dass die Frist am 13.8.14 endet. Unabhängig davon hemmt ein Verstoß nach "neuem Recht" sowieso keine alten Tilgungsfristen. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 29, 2014 Report Share Posted August 29, 2014 Wenn der Bescheid am 14.8.12 rechtskräftig war, wird dieser Tag nach meiner Auffassung bei der Fristenberechnung mitgerechnet (§ 187 Abs. 2 BGB), so dass die Frist am 13.8.14 endet. Unabhängig davon hemmt ein Verstoß nach "neuem Recht" sowieso keine alten Tilgungsfristen. Unabhängig davon, dass wir uns bei anderen Themen ziemlich uneinig sind, finde ich Deine fundierten Beiträge zu Fragen wie diesen immer wieder klasse. Respekt. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
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