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Auto Abgeschleppt, Min. 4 Rechnungen


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Hallo Community,

 

mein Auto wurde am 10. Dezember abgeschleppt. Nun ja, leider war die Strasse sowas von verschneit dass die Busspur auf der ich geparkt hatte nicht zu erkennen war. Das dazugehörige Verkehrsschild war eine Kreuzung weit entfernt so das ich auch dieses nicht sehen konnte. Unwissenheit schützt jedoch vor Strafe nicht und das ich umgesetzt wurde ist auch völlig ok. Da bin ich erlich und nehme die Schuld auf mich. Was mich jetzt jedoch wundert sind die vielen Rechnungen:

 

Als ich bemerkte das mein Auto nicht mehr da stand wo ich es mal abgestellt hatte, hab ich die Polizei angerufen und die haben mir dann gesagt das der wagen umgesetzt wurde (ca. 2 km weiter).

 

Als ich am Wagen ankam bemerkte ich sofort einen Strafzettel vom Ordnungsamt. Das Ordnungsamt hatte mich erstmal mit 15 Euro Verwarnt, da ich 2 Stunden später immernoch da stand wurde der Wagen dann auch noch umgesetzt.

 

Die 15 Euro habe ich auch sofort überwiesen.

 

Gestern kam ein Brief von der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Da ich auf einer Busspur stand musste die BVG einen Mitarbeiter rausschicken der das abschleppen bewacht und der Polizei hinterher den Umsetzungsort mitteilt. Die Arbeitskosten für den Mitarbeiter berechnen die mir mit 43,23€.

Vermerkt auf dem Brief: Die Abschleppkosten erhalten sie in einem gesonderten Bescheid von Polizeipräsidenten in Berlin.

 

Heute kam ein Brief vom Polizeipräsidenten in Berlin:

 

Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld /Anhörung

 

Ihr PKW wurde am 10. Dezember abgeschleptt bla bla bla ... 35€ Verwarnung.

 

Auch hier der Vermerk dass die Abschleppkosten mit einem seperatem Schreiben kommen.

 

Ich meine ich wusste ja dass das Abschleppen nicht billig ist. Hab auch erlich gesagt mit 200+€ gerechnet. Womit ich nicht gerechnet habe ist das ich vier verschiedene Schreiben bekomme wegen einem einzigen Vergehen.

 

Frage:

 

Ist es überhaupt zulässig dass mich die Polizei mit 35 € Verwarnt, wenn dies doch schon das Ordnungsamt mit 15 Euro getan hat?

Ein Vergehen, zwei Strafen?

 

Und weiss einer von euch ob da eventuell noch mehr kommt ausser die Abschleppkosten?

 

Was muss ich noch an Kosten einplanen?

 

Vielen Dank für eure Antworten ..

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Hallo,

 

für das Parken auf der Busspur kannst Du nur einmal bestraft werden. Sind beide Tickets von der Busspur? Es sind schon Fahrzeuge ins Halteverbot umgesetzt worden...

Ob die BVG Dir eine Rechnung schicken darf, kann ich nicht beurteilen, erscheint mir aber zweifelhaft, da die Busspur nicht Eigentum der BVG ist.

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Ja , beide von der Busspur.

Das Ticket vom Ordnungsamt ist so gedruckt dass man darauf sieht, wo , wann und weswegen es zu dem Strafzettel gekommen ist. Mit Kfz-Kennzeichen, Höhe der Geldstrafe und deren Kontonummer... Eben so das die keinen weiteren Brief schicken brauchen.

 

Das jetzt die Polizei das ganze nochmals berechnen will find ich bisschen frech.

 

Die BVG hingegen will die Arbeitszeit des Mitarbeiters bezahlt bekommen. Schließlich musste der ja rausfahren um das ganze zu bewachen , da ohne Polizei abgeschleppt wurde.

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Guest MartinXXL

Wer hat das Abschleppen veranlasst - Polizei; BVG oder Ordnungsamt?

 

Diese doppelte Knollen kann dir im Umland auch passieren - nur mal ein Beispiel: unser Ordnungsamt arbeitet Sa bis 12 Uhr - danach incl. So wird der ruhende Verkehr durch die Polizei mitkontrolliert. da ist es schon oft zu Doppelverwarnungen gekommen. Ob das rechtens ist - dazu müssten die Profis was schreiben ...

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Natürlich kann man für eine Tat nur einmal bestraft werden.

 

Allerdings frage ich mich, warum der ÖPNV einfach ein Abschleppunternehmen beauftragen darf und dazu noch das Personal in Rechnung stellt. Die können wie jeder andere auch die Polizei bzw. besser das OA informieren und die gehen dann dieser Arbeit nach und stellen dies in Rechnung.

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Moin Moin

 

Allerdings frage ich mich, warum der ÖPNV einfach ein Abschleppunternehmen beauftragen darf und dazu noch das Personal in Rechnung stellt. Die können wie jeder andere auch die Polizei bzw. besser das OA informieren und die gehen dann dieser Arbeit nach und stellen dies in Rechnung.

Meines Wissens darf ein Unternehmen des ÖPNV das nicht (keine Ermächtigungsgrundlage).

Die Beauftragung des ASD kann also m.M.n. nur durch das OA oder die Polizei erfolgt sein.

Durch OA oder Polizei beauftragte Unternehmen zu überwachen/beaufsichtigen ist nicht Aufgabe des ÖPNV. Dieser Mitarbeiter war wohl eher freiwillig entsandt, aber ob dessen Kosten auf dich abgewälzt werden dürfen? Ich glaube eher nein.

Ebensowenig dürfte ein Benachrichtigungserfordernis für die BVG entstehen. Das würde ich auch bei OA oder Polizei suchen.

 

@MartinXXL

Die BVG ist zwar eine Anstalt des öffentlichen Rechts und als solche eine auf Gewinn ausgelegte Dienstleistungsgesellschaft.

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, daß die mit Exekutivaufgaben betraut ist.

 

Gruß

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Moin Moin

 

Ich hab da was gefunden:

http://www.berlin.de/ordnungsamt/dienstleistungen/index.php/dienstleistung/324190/

Da steht was über Umsetzungen - auch unter Beteiligung der BVG:

 

"Für das Umsetzen von Fahrzeugen unter Beteiligung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) von Flächen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach fernmündlicher Anordnung der Polizei gelten geringere Gebührensätze. Allerdings können Verkehrsbetriebe ihre Aufwendungen in Rechnung stellen"

 

Halte ich für sehr bedenklich. Nicht die Beteiligung der BVG, aber die fernmündliche Anordnung der Umsetzung.

Klar kann die BVG ihre Aufwendungen in Rechnung stellen. Das kann und darf jeder andere auch.

Aber ob das rechtlich durchgeht?

 

Gruß

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@ Gast: Guck mal bei kabel1 da zeigen die sogar, dass die BVG Verwarnungen ausschreibt. Die haben irgendwie vom Senat Rechte erhalten ähnlich einem OA. Aber wie und was weiß ich nicht genau ...

Nur weil es so gemacht wird, muss es nicht richtig sein.

 

Beispiel aus den letzten Tagen.

 

Eine Stadt hat eine Zweitwohnsitzsteuer erlassen welche auch für Wochenendhäuser gilt. Nur blöd das die Wasserversorgung mehr als 1.000 Meter entfernt ist.

Also im Hinblick auf die Rechtsprechung unbewohnbar und damit kann keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden.

 

Lustig war hier noch, dass die ZSS fast die Höhe der tatsächlich dort örtlich zu zahlenden Miete (Berechnungsgrundlage) war. Dies wurde bereits im Rahmen des Gerichtsverfahrens geändert, aber half im Ergebnis auch nichts.

 

Die Handlung der Stadt ist gerichtlich festgestellt rechtswidrig gewesen. Im übrigen eines der wenigen Urteilen die gegen die Rechtmäßigkeit der ZSSerhebung ausgesprochen wurden sind.

 

Aber das ist ein anderes Thema.

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Das ist die eigentliche Umsetzung (4.2a), in Berlin kommt die Rechnung nicht vom Schlepper sondern von PolPräs. Ist die POL vor Ort, kostet es halt rund 33€ extra (4.1a). Ob die BVGer überhaupt bzw. mehr kassieren dürfen als die Pol, ist mir nicht klar.

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Also da wir ja mittlerweile alle so schön Diskutieren, tipp ich euch mal schnell den BVG Brief ab. Ob ich den zahle werde wir ja noch sehen.

 

Also:

 

Sehr geehrter Hr. X

 

Am 10.12.2012 um 14:48 Uhr hat ihr Fahrzeug den Omnibusverkehr behindert.

Ihr Fahrzeug parkte auf einem Sonderstreifen für Omnibusse des Linienverkehrs in xxxxx Berlin, xxx Strasse. 6-11.

Da ihr Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt war, traf Sie als Fahrer bzw. Fahrzeughalter Nach der STVO die Verpflichtung, das abgestellte Fahrzeug umgehend zu entfernen. Ein Mitarbeiter unseres Verkehrsservice musste vor Ort entsandt werden. Er betreute die von der Polizei angeordnete Umsetzung Ihres Fahrzeuges und teilte dieser abschließend den Umsetzort mit.

Hierdurch sind und Kosten in Höhe von 38,18€ entstanden.

 

DAS WAR NOCH NICHT ALLES, JETZT KOMMT DER HIT ÜBERHAUPT:

 

Zusätzlich berechnen wir die uns entstandenen Kosten für die notwendige Halteranfrage in Höhe von 5,10EUR, da uns diese Daten von der Polizei nicht mitgeteilt werden.

Nach der Rechtssprechung der Berliner Amtsgerichte können wir diese Kosten Ihnen gegenüber geltend machen.

Diese Rechtssprehung ist vom Landgericht Berlin mit Urteil vom 04.11.2008 bestätigt worden (Geschäftsnummer: 9 S 13/08).

 

Wir bitten Sie daher, den Betrag in Höhe von 43,23 EUR binnen 14 Tagen auf das nachfolgend genannte Konto zu überweisen.

 

Kontonummer: xxxxxxxxx

BLZ: xxxxxxxxx

Verwendungszweck: xxxxxxxxx

 

Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Kontoverbindung und diesen Verwendungszweck.

Die Abschleppkosten erhalten Sie in einem gesonderten Schreiben vom Polizeipräsidenten in Berlin.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Berliner Verkehrsbetriebe

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Moin Moin

 

Du hättest möglicherweise billiger davonkommen können, wenn du die 15 Euro nicht sofort bezahlt hättest und dich auf die "Halterhaftung" zurückgezogen hättest.

 

Das sich die BVG auf für sie günstige Urteile zurückzieht ist klar.

Es gibt aber auch anderslautende Urteile (eines hab ich auf die schnelle gefunden) - ist zwar vom LG Potsdam (3s 217/05) trifft aber deine Situation

http://openjur.de/u/273113.html

 

Das Urteil vom LG Berlin 9 s 13/08 hab ich nicht gefunden.

 

Merkwürdig finde ich auch, daß eine Behinderung vorgeworfen wird, du aber zunächst nur ein 15-Euro-Ticket bekommen hast.

 

Gruß

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