Hallo,
eine Frage an euch: Muss bei der Ersatzfahrermethode nach Eingang des Bußgeldbescheides an den Ersatzfahrer der Einspruch (natürlich innerhalb 14 Tage) eine Begründung enthalten? Oder reicht der Satz: Ich lege hiermit Einspruch gegen das Bußgeldbescheid ein. Hintergrund ist der, dass man noch etwas Zeit schinden will bis die 3 Monats-Verjährung eintritt.
Und wenn die Begründung "rechtlich" gesehen jedoch kein Muss ist, sollte man trotzdem eine Begründung reinschreiben weil das ein besseres/vertrauenswürdigeres Bild abgibt? Wie lautet dann so eine Begründung?
Danke euch...
Einspruch Begründen? Muss Oder Soll ?
Erstellt von
dirk2
, Jun 27 2012 08:52
3 Antworten in diesem Thema
#1
Geschrieben 27 Juni 2012 - 08:52
#2
Geschrieben 27 Juni 2012 - 09:07
es geht ohne begründung..man kann aber auch reinschreiben: "wg der Begründung muss ich mich noch mit meinem Anwalt beraten"
klingt plausibeler... wichtig ist ja (für die behörde) nur, ob die behörde selbst einen fehler gemacht hat, (indem sie zb den BGB an einen falschen adressaten geschickt hatte) und diesen fehler wiederum selbst ausbügeln kann, oder ob der fall ans gericht abgegeben werden muss.
und du willst ja letzteres erreichen, nämlich dass die zeit vergeht und der fall ans gericht abgegeben wird..
klingt plausibeler... wichtig ist ja (für die behörde) nur, ob die behörde selbst einen fehler gemacht hat, (indem sie zb den BGB an einen falschen adressaten geschickt hatte) und diesen fehler wiederum selbst ausbügeln kann, oder ob der fall ans gericht abgegeben werden muss.
und du willst ja letzteres erreichen, nämlich dass die zeit vergeht und der fall ans gericht abgegeben wird..
Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.
Sokrates
Sokrates
#3
Geschrieben 27 Juni 2012 - 16:18
Verstanden. Super. Eine echte Hilfe hier im Forum....
Noch etwas: Wenn der Ersatzfahrer die Strafe und Punkte auf sich nehmen würde (indem er die Strafe bezahlt), würde das in irgendeiner Art und Weise negativ für den Halter und/oder den Fahrer enden können? Sprich, wenn die Strafe vom Ersatzfahrer akzeptiert wird, nimmt dann alles seinen gewohnten Lauf oder kann da noch ein Abgleich geschehen? Weil dann wäre Einspruch vielleicht doch die bessere Alternative...
Danke
Noch etwas: Wenn der Ersatzfahrer die Strafe und Punkte auf sich nehmen würde (indem er die Strafe bezahlt), würde das in irgendeiner Art und Weise negativ für den Halter und/oder den Fahrer enden können? Sprich, wenn die Strafe vom Ersatzfahrer akzeptiert wird, nimmt dann alles seinen gewohnten Lauf oder kann da noch ein Abgleich geschehen? Weil dann wäre Einspruch vielleicht doch die bessere Alternative...
Danke
#4
Geschrieben 27 Juni 2012 - 17:00
Zitat
Wenn der Ersatzfahrer die Strafe und Punkte auf sich nehmen würde (indem er die Strafe bezahlt), würde das in irgendeiner Art und Weise negativ für den Halter und/oder den Fahrer enden können?
Zitat
Sprich, wenn die Strafe vom Ersatzfahrer akzeptiert wird, nimmt dann alles seinen gewohnten Lauf oder kann da noch ein Abgleich geschehen?











