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dirk2

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  1. Verstanden. Super. Eine echte Hilfe hier im Forum.... Noch etwas: Wenn der Ersatzfahrer die Strafe und Punkte auf sich nehmen würde (indem er die Strafe bezahlt), würde das in irgendeiner Art und Weise negativ für den Halter und/oder den Fahrer enden können? Sprich, wenn die Strafe vom Ersatzfahrer akzeptiert wird, nimmt dann alles seinen gewohnten Lauf oder kann da noch ein Abgleich geschehen? Weil dann wäre Einspruch vielleicht doch die bessere Alternative... Danke
  2. Hallo, eine Frage an euch: Muss bei der Ersatzfahrermethode nach Eingang des Bußgeldbescheides an den Ersatzfahrer der Einspruch (natürlich innerhalb 14 Tage) eine Begründung enthalten? Oder reicht der Satz: Ich lege hiermit Einspruch gegen das Bußgeldbescheid ein. Hintergrund ist der, dass man noch etwas Zeit schinden will bis die 3 Monats-Verjährung eintritt. Und wenn die Begründung "rechtlich" gesehen jedoch kein Muss ist, sollte man trotzdem eine Begründung reinschreiben weil das ein besseres/vertrauenswürdigeres Bild abgibt? Wie lautet dann so eine Begründung? Danke euch...
  3. Verstanden soweit. Nur zur Info noch: Der Zeugefragebogen kam über 2 Wochen nach der Tat. D.h. doch, Innerhalb der ersten 14 Tage ist man leider noch verpflichtet, sich an den Fahrer zu erinnern. Aber das tut ja nichts zur Sache denke ich, weil Ersatzfahrermethose angestrebt wird. Wollte ich trotzdem erwähnen. Mir ist aber noch was eingefallen: 1) Wenn der Ersatzfahrer den Zeugefragebogen ausfüllt und darin die Tat (erstmal) zugibt, bekommt er dann gleich einen Bußgeldbescheid oder erst noch den Anhörungsbogen? Hintergrund meiner Frage: Wenn gleich der Bußgeldbescheid kommt, dann spricht da
  4. Hey hey, da sind wir auf dem richtigen WEG, danke für die vielen tollen Antworten. Eines noch , nur damit es GANZ KLAR IST: Da ist der Weg der Behörde zum "Richtigen" nicht weit. Wenn "Die" nachforschen haben sie euch. Als sofort einen "Er-satz" anbieten. Nur selbst eintragen ist richtig / wichtig. Was ist mit "NUR SELBST EINTRAGEN IST RICHTIG/WICHTIG" gemeint? Der Ersatzfahrer soll sich selbst in den zeugefragebogen, welcher ja an den Halter geschickt wurde, eintragen ???? Das will mir so nicht in den Kopf, aber wenn ihr es sagt...Ich mein, da kriegt der Halter den Brief, hat do
  5. Und die Idee dass der Halter sich nicht errinert ist nicht gut, weil in dem Moment die Behöre Nachforschungen anstellen könnte (Polizei vor der Haustür, Passbildabgleich) im Umkreis der Familie. Zumindest erscheint mir die Erstazfahrermethode deshalb erfolgsversprechender. Wo sollte die Behörde denn ansetzen, wenn nicht verwandt, verschwägert o.ä.? Doch, doch. Der tatsächliche Fahrer ist Ehepartner des Halters und wohnt gemeinsam in einem Haushalt. Das ist ja das Problem. Ansonsten vielen dank für die vielen Antworten!
  6. Hab ich das richtig verstanden? Der Halter bekommt den Zeugefragebogen (KEIN ANHÖRUNGSBOGEN!) zugeschickt um Angaben zu machen zu dem Fahrer. Nicht zwingend. Es kann auch sein, dass der Halter einen AHB bekommt, den er dann so ausfüllt, als wenn er es war, der den Verstoß begangen hat. ZITAT Und dann füllt aber ein Ersatzfahrer (nicht verwandt, verschwägert mir dem Halter) diesen Zeugefragebogen aus?!?! So kann man es machen. Der Halter kann aber auch sagen, dass er sich nicht (mehr) an den Fahrer erinnern kann, riskiert dann aber ggf. ein (kostenpflichtiges) Fahrtenbuch zu führen. Z
  7. ich weiss, es sind viele Fragen von mir, aber fürs Erste noch eine Letzte technische Frage : Angenommen die Ersatzfahrer Methode haut hin, muss/kann/soll dann am Ende der tatsächliche Fahrer ins Spiel gebracht werden (vor Gericht z.Bsp. als entlastender beweis für den Ersatzfahrer oder auch anderweitig) oder kann er ganz aussen vor bleiben? Wird der Halter hierzu nochmal befragt (z.Bsp. kurz vor oder nach Verjährung für den Fahrer) und kann er die Aussage verweigern? Der Ersatzfahrer sollte keine schwierigkeit darstellen wenn er zu dem Fahrer befragt wird. Angenommen der Fahrer hat keine
  8. ZITAT Sollte trotzdem die Polizei bei dem echten Fahrer oder den Nachbarn klingeln oder Anforschungen anstellen, gilt das bereits als verjährungsunterbrechende Massnahme Nur wenn sie den Fahrer antreffen und anhören. Zu dem Thema fällt mir folgendes ein: Wenn der Fahrer nicht anzutreffen ist, weil verreist (z.Bsp. Urlaub) aber die Nachbarn erkennen ihn auf dem Bild und sagen es der Polizei (und dann noch ein darauffolgender Passabgleich der Behörde bringt Gewissheit), so wäre das immer noch keine verjährungsunterbrechende Maßnahme ???? Kann ich kaum glauben aber wäre schön wenn es so ist.
  9. QTreiberin: Hab ich das richtig verstanden? Der Halter bekommt den Zeugefragebogen (KEIN ANHÖRUNGSBOGEN!) zugeschickt um Angaben zu machen zu dem Fahrer. Und dann füllt aber ein Ersatzfahrer (nicht verwandt, verschwägert mir dem Halter) diesen Zeugefragebogen aus?!?! Da riecht doch die Behörde den Braten, oder? es können sich auch gerne andere zu Wort melden....
  10. noch eine Frage: Sollte der Ersatzfahrer selbst den Zeugenfragebogen (der an dan Halter geschickt wurde) ausfüllen, also nicht der Halter, da ansonsten eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in Betracht kommt? Oder gilt das -wenn überhaupt- nur für einen Anhörungsbogen der an den Halter geschikt wird?
  11. Hallo, ich hab 2 Fragen an euch: angenommen bei einem Rotlichtverstoss (unter 1sek) bekommt der Halter des Fahrzeugs den Zeugefragebogen (ohne Blitzerfoto) mit der Bitte den Fahrer zu benennen (Zeugefragebogen wegen unterschiedlichen Geschlechtern). Daraufhin gibt der Halter des Fahrzeugs nicht den echten Fahrer sondern einen Ersatzfahrer an (mit dessen Einverständniss). Nun kommt ja der Anhörungsbogen an den Ersatzfahrer. Heir meine Fragen: Kann es passieren das mit diesem Anhörungsbogen (oder aber im späteren Verlauf) an den Ersatzfahrer ein Foto (sozusagen unaufgefordert) mitgeschickt
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