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Radfahrer ohne Licht


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Hallo,

 

neulich kam mir ein Radfahrer in einer Einbahnstraße entgegen. O.k., für Radfahrer war die Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung freigegeben. Aber er hatte kein Licht an, und war folglich schlecht zu sehen.

 

Ich kurbelte die Scheibe runter, und fragte ihn. Er faselte etwas von einer neuen Vorschrift, wo sinngemäß Kfz-Führer zur verstärkter Vorsicht aufgerufen werden, und der Zwang, mit einem Dynamo zu fahren, entfällt.

 

So etwas kann ich mir nicht vorstellen.

 

Deshalb meine Frage: was passiert, wenn ich mit einem Radfahrer (im dunkelm ohne Licht) zustammenstoße?

(nachdem ich die gröbsten Verunreinigungen mit dem Scheibenwischer weggewischt habe)

 

Viele Grüße

Siegfried Zynzek

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da stand mal auf der radarfalle.de- HP ein artikel in diese richtung. allerdings nicht, dass die radfahrer ohne licht fahren dürfen , aber dass die rechte des autofahrers weiterhin eingeschränkt werden. sprich: du hast auf jeden fall mitschuld, und das nicht gerade unerheblich.

 

durch das gesetz (obn das nun in trockenen tüchern ist weiß ich nicht) werden die radfahrer natürlich zu so solch einem verhalten ermutigt... wobei ich mich frage, was es denen bringt, nicht schuld zu sein, wenn sie dann u.u. tot sind...

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Wenn man den Radfahrer frontal erwischt wird man beim Richter schlechte Karten haben, erwischt einen der Radfahrer seitlich, hinter der Höhe des Fahrers wird man wohl nichts befürchten müssen. Hier ein aktueller Fall:

PEGNITZ

Am 27. August 2001 auf der Staatsstraße 2163 von Kirchenbirkig in Richtung Pottenstein gegen 20.30

Uhr auf Höhe des Golfplatzes.

 

Gestern fand im Sitzungssaal des Amtsgerichtes Bayreuth, Zweigstelle Pegnitz, die Hauptverhandlung vor Ju-

gendrichter Rainer Friedlein statt. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 750 Euro.

 

Der Sachverhalt: Ein Schüler war mit seinem unbeleuchteten Fahrrad unterwegs. Ein 19-jähriger Autofahrer aus dem Raum Pottenstein erfasste ihn mit seinem Fahrzeug. Der Schüler wurde rund 35 Meter durch die Luft geschleudert. Seine Verletzungen waren so schwer, dass er nicht mehr zu retten war.

Verteidiger Walther Buck aus Bayreuth erklärte, sein Mandant wolle aussagen. Leise begann der Angeklagte mit seinen Ausführungen. Ein Auto sei ihm entgegengekommen mit aufgeblendetem Licht, sagte der 19-jährige. Er habe nur Umrisse gesehen, dann „hat's einen Schlag gemacht".

 

Zwei Zeugen waren sicher, dass der Radfahrer kein Licht eingeschaltet hatte. Letzter Zeuge war ein 37-jähriger Krankenpfleger, der an der Unfallstelle half. Schon auf der Fahrt von einem Campingplatz im Tal an der Bundesstraße nach Weidenhüll sei er erschrocken, denn er habe den Schüler spät gesehen. Zudem trug der Radler dunkle Kleidung.

Ein Sachverständiger bestätigte, dass das Fahrrad keinen Dynamo hatte und das elektrische Licht nicht eingeschaltet war. Eine Heckleuchte sei vorhanden gewesen. Nach Ansicht des Gutachters wäre der Unfall vermeidbar gewesen, wenn der Angeklagte nicht wie im Blindflug weitergefahren wäre, sondern rechtzeitig gebremst hätte.

 

Gas weg und bremsen

 

„In einer solchen Situation gibt es nur eine Regel: Gas weg und stark bremsen", sagte der Experte. „Die Sekunden hätten für die Unfallverhütung ausgereicht, auch wenn das andere Fahrzeug nicht abgeblendet hätte."

 

Staatsanwalt Henry Jasef sprach in seinem Plädoyer von einem tragischen Unfall, dem Albtraum eines jeden Autofahrers. Dennoch hätte der Angeklagte abbremsen müssen, denn es hätten ja auch andere Gegenstände auf der Straße liegen können. Eine Mitschuld des Radfahrers war zu berücksichtigen.

Er forderte eine Geldstrafe von l 400 Euro und den Entzug der Fahrerlaubnis für zwei Monate.

 

Friedlein verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 750 Euro. Für den Richter stand laut Urteilsbe-

gründung fest, dass sich die Tat im untersten Bereich des Verschuldens abgespielt habe, die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde und der Täter nicht vorbestraft sei.

 

Das andere Problem ist, daß es nicht immer einfach zu beweisen sein wird, das der Radfahrer wirklich ohne Beleuchtung unterwegs war.

 

Gruß

Viper

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Guest _Thomas

Radfahrer müssen im Dunkeln mit Licht fahren, das ist logisch.

 

Dieses Licht muss (!) mit einem Dynamo erzeugt werden, der eine Spannung von 6V und eine Leistung von 3W abgibt - 2,4W vorne, 0,6W hinten. In Ausnahmefällen (Fahrradtyp) dürfen batteriebetriebene Scheinwerfer verwendet werden.

 

Gerade die Dynamo-Regelung finde ich relativ unsinnig - ich selbst hatte im Herbst immer Probleme mit meinem STVO-gemässen, aber bei Nässe einfach durchrutschenden Dynamo, so dass ich mir letztendlich einen Speichendynamo zugelegt habe. Wenn ich stehe, ist diese Beleuchtung aus, und das ist STVO-Konform.

 

Unsinnig ist auch, dass ein Grossteil an Fahrrädern einfach ohne Licht verkauft wird, da könnte man etwas machen. Die Bahn vermietet übrigens sogar Fahrräder, bei denen sich das Licht bei Dunkelheit automatisch anschaltet ... wär doch auch eine Option.

 

Speziell gekennzeichnete Einbahnstrassen, die Radler gegen die Fahrtrichtung benutzen dürfen, verwende ich generell nicht, weil ich dort ständig angehupt und ausgemeckert werde. Manchen Leuten würde es ganz gut tun, auch selbst ab und zu die Regeln zu studieren, anstatt anderen den schwarzen Peter zuzuschieben - ein Phänomen, das ich als Radfahrer, der sich an die Regeln hält, oft beobachte. ;)

 

_Thomas

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