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Parken Hier Erlaubt?


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Servus,

 

da sich meine Parktickets in diesem Jahr bereits auf weit über 100€ summiert haben, suche ich jetzt nach legalen Parkmöglichkeiten.

Vielleicht könnt ihr mir sagen ob das Parken an folgender Stelle zulässig ist.

 

Anfahrtsansicht:

post-20350-1245161729_thumb.jpg post-20350-1245161784_thumb.jpg

 

 

 

 

So und nun die Stelle.

 

Parkt dieser silberne Toyota korrekt?

post-20350-1245162073_thumb.jpg

 

Direkt davor ist eine Feuerwehrzufahrt mit abgesenktem Bordstein.

post-20350-1245162155_thumb.jpg

 

Noch eine weitere Info. Es handelt sich um eine Strasse igO. Für die Ortskundigen, es ist der Adenauerring in KA.

MfG

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Ich denke auch, dass man es riskieren kann. Ist ein "ein-Auto-Parkplatz", oder?

Dank euch.

 

Ja es passt max. ein Auto dahin. Davor ist ja die Feuerwehreinfahrt und danach folgt das Halteverbotsschild.

Ich wußte jetzt nicht genau, ob ich auch von der Feuerwehreinfahrt bzw. dem abgesenkten Bordstein 5m wegbleiben muss.

 

Es handelt sich ja hier um eine 4 spurige Strasse und gegenüber von der Feuerwehreinfahrt geht auch eine Strasse rein. Weiß nicht ob das dann noch zum Kreuzungsbereich gehört. Ich hab halt keine Lust, dass die mir die Karre abschleppen.

 

Noch was anderes, davor wird ja auf dem Seitenstreifen geparkt. Das ist aber ja eigentlich verboten, wenn es nicht explizit erlaubt ist, oder?

 

MfG

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5 Meter vom abgesenkten Bordstein gilt nicht.

Eine nur gegenüberliegende Einmündung ist auch nicht relevant in Bezug auf 5 Meter von der Kreuzung.

 

Seitenstreifen ist erlaubt. Gehweg ist verboten, wenn es nicht explizit erlaubt ist.

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Gibt es denn ein Schild zwischen der vorherigen Einmündung von rechts und der besagten Stelle? Denn das auf dem Bild sieht mir nicht nach einer Einmündung von rechts aus.

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Gibt es denn ein Schild zwischen der vorherigen Einmündung von rechts und der besagten Stelle? Denn das auf dem Bild sieht mir nicht nach einer Einmündung von rechts aus.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher ob ich deine Frage richtig verstanden habe.

 

Also zwischen der letzten Einmündung und der Stelle gibt es nach meiner Erinnerung keine Schilder und wenn wird das Halteverbot nach ein paar Metern wieder aufgehoben.

 

Auf dem 3. Bild sieht man noch den Begrenzungspfosten von der Feuerwehrzufahrt, die direkt davor liegt. Auf Bild 4. ist dann die Feuerwehrzufahrt abgebildet.

 

Und genau gegenüber der Feuerwehrzufahrt stößt eine Querstrasse auf den Ring.

 

Falls noch weitere Bilder nötig sind, kann ich die im Laufe des Tages nachreichen.

 

MfG

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  • 3 weeks later...

N'Abend,

 

ich geb auch mal meinen Senf dazu:

 

Also Bild 1 und 2 (Auf dem "Kiesweg"): Fragwürdig: Wenn es als Grünfläche durchgeht, dann nicht. Nachdem der Platz aber mit Kies zugeschüttet ist, könnte es als "ausreichend befestigt" gelten und somit fürs Parken geeignet sein. Wenn dort nur Erde wäre, dann nicht.

 

Zu der Feuerwehrausfahrt: Genau an der Stelle wo der Kombi steht: Ja. Links und Rechts von Ein-/Ausfahrten/abgesenktem Bordstein muss man keinen Platz lassen wie bei Kreuzungen (5m). Allerdings sollte man immer beachten, dass man niemanden behindert. Wird z.B. in einem Wohngebiet vor, hinter und gegenüber von Garageneinfahrten so knapp geparkt, dass es zwar scheinbar rechtens ist, könnte man aber trotzdem abgeschleppt werden, wenn dem Herausfahrenden kein Platz zum Rangieren bleibt um überhaupt auf die Straße zu kommen.

Aber hier wird die Feuerwehr wohl genügend Platz haben um rauszukommen. Also wohl ja.

(hoppla, ich hab gelesen das sei eine Feuerwehrausfahrt. Naja, ich lass es mal stehen, vielleicht ist die Geschichte mit der Wohngegend ja auch ganz interessant :lol: Also da brauchst auch keinen Abstand zu lassen, da es hierfür eben keine Abstandsregeln à la 5m vor Kreuzungen gibt)

 

Die Querstraße ggü. von der Feuerwehr stört nicht. Bsp: München Grimmstr. 2 --> An der Kreuzung kann man auch ggü stehen.

Gegenbeispiel: München Güllstraße 8 (Ecke Bavariaring): Da ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite extra eine Zickzack Markierung. (http://www.google.de/maps --> Satellit)

Früher war an der Zickzack Markierung noch keine Markierung, aber ein abgesenkter Bordstein, damit die Passanten ohne behindert zu werden über die Kreuzung können. Da war natürlich auch Parkverbot. War aber auch klasse angelegt: Exakt in der Mitte von der gegenüberliegenden Straße. Sprich wär da ein Passant wirklich rüber gegangen, stünde er in der Mitte von der gegenüberliegenden Straße und nicht etwa auf dem Bürgersteig :lol:

 

So far, Gruß Sven

 

P.S: Was bedeutet igO?

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P.S: Was bedeutet igO?

innerhalb geschlossener Ortschaften.

 

Außerhalb wäre ja das parken auf einer 2-spurigen Strasse verboten.

 

Also danke nochmals. Ich denk ich werde es demnächst mal riskieren, wenngleich ich min. einen neuen Außenspiegel mit einkalkuliere. :lol:

 

MfG

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Guest Mace
Außerhalb wäre ja das parken auf einer 2-spurigen Strasse verboten.

:lol:

Außerorts ist das Parken auf Vorfahrtstraßen verboten.

Es kann durchaus außerorts erlaubt sein auf zweispurigen Straßen zu parken, so lange es sich nicht um Vorfahrtstraßen handelt.

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  • 2 weeks later...
  • 3 months later...

So es gibt Neuigkeiten.

 

Die Polizei droht mit Abschleppen. Ein Bekannter, der sich dort täglich aufhält und aufgrund meiner Aussage sein Fahrzeug da abgestellt hat, hatte gerade ein sehr unangenehmes Gespräch mit einem Vertreter der Exekutive.

 

Also es wird mit einem Abschleppen gedroht, wenn das Fahrzeug nicht entfernt wird. Auf die Nachfrage was die Rechtsgrundlage dafür wäre, kam: "Die Rechtsgrundlage wäre die StVO und das wäre eine 2-spurige Strasse, da dürfte man nicht parken. Man kann ja nicht einfach einen Fahrstreifen dicht machen. Wenn das alle machen würden, hätten wir nur noch einen Fahrstreifen."

 

Auf die Erwiderung, dass es laut StVO zulässig ist auf einer 2-spurigen Strasse i.g.O. zu parken, kam Folgendes:

"Ja aber man darf das nur, wenn man nach den Umständen nicht mehr als unvermeidbar behindert und so würde man mehr als unvermeidbar behindern, da ja 50m vorher Parkmöglichkeiten (Seitenstreifen) eingerichtet sind."

 

Argumentation zwecklos.

 

Nun nochmals meine Frage. Wer sieht das hier falsch? Kann man es mit guten Erfolgsaussichten auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Das wurde übrigens in Aussicht gestellt. "Keine Diskussionen, wenn man nicht wegfährt, kann man es mit dem Richter ausdiskutieren." Mein Bekannter erwiderte, dass er die Sachlage prüft und es gegebenenfalls darauf ankommen lässt, was den Cop umsomehr zum Kochen brachte.

 

MfG

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Auf die Erwiderung, dass es laut StVO zulässig ist auf einer 2-spurigen Strasse i.g.O. zu parken, kam Folgendes:

"Ja aber man darf das nur, wenn man nach den Umständen nicht mehr als unvermeidbar behindert und so würde man mehr als unvermeidbar behindern, da ja 50m vorher Parkmöglichkeiten (Seitenstreifen) eingerichtet sind."

 

Parken ist als Gemeingebrauch überall erlaubt und nur durch die §§ 1 II, 12, 13 StVO eingeschränkt (BGH VRS 58, 225; OLG Düsseldorf DAR 68, 157; OLG Hamm, DAR 87, 158; VG Neustadt ZfS 02, 311).

[Hentschel, StVR, 39. Auflage, § 12 StVO, Rn. 42]

 

(...)

 

Parken ist allgemein untersagt, wo es gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt (BayObLG DAR 78, 190; OLG Celle, VM 67, 53). Im Hinblick auf den umfangreichen Verbotskatalog sind an ein Halt- oder Parkverbot nach § 1 II StVO strenge Anforderungen zu stellen (BayObLG VM 80, 84; OLG Köln VRS 92, 282; VG München NZV 91, 88), es ist daher auf wirkliche Ausnahmesituationen beschränkt (BGH VRS 86, 489; BayObLG VRS 64, 380; OLG Köln VRS 60, 467). Durch Parken verursachtes Erfordernis des Ausweichens oder kurzen Anhaltens ist von anderen Verkehrsteilnehmern hinzunehmen (OLG Köln VRS 60, 467).

[Hentschel, StVR, 39. Auflage, § 12 StVO, Rn. 44]

 

Nach meiner Einschätzung kann hier ein Verbot aus § 1 II StVO - mit Rücksicht auf die äußerst restriktive Rechtsprechung - nicht abgeleitet werden.

Insbesondere ist anhand des Standortes des Vz. 283 klar erkennbar, dass der Bereich davor nicht erfasst werden sollte. Es hätte, wenn man das Parken dort hätte verbieten wollen, bereits davor unproblematisch aufgestellt werden können.

Auch spricht die Tatsache, dass die Straße 2-spurig pro Richtung ist gegen ein Halt- oder Parkverbot an dieser Stelle. Es ist ohne weiteres und ohne Gefährdung auszuweichen, was z.B. von OLG Köln VRS 60, 467 gestützt wird. Ebenso muss zum Umfahren des parkenden Fahrzeugs nicht in den Gegenverkehr ausgewichen werden.

Darüber hinaus ist es noch nie ernstlich in Zweifel gezogen worden, dass innerorts auf zweispurigen Straßen auf der rechten Spur geparkt werden darf, sofern nicht ein Verbot nach §§ 12, 13 StVO eingreift.

Es liegt auch keine wirkliche Ausnahmesituation i.S.v. BGH VRS 86, 489 bzw. BayObLG VRS 64, 380 bzw. OLG Köln VRS 60, 467 vor.

 

Fazit: Ich würde es drauf ankommen lassen. Vorher aber umfangreich, ggf. mit Zeugen und auf jeden Fall fotografisch, den Standort des Fahrzeugs ausreichend dokumentieren.

Es sollte dann beim Erstverstoß vllt. auch nicht das Abschleppen, sondern nur die bußgeldrechtliche Beanstandung abgewartet werden, gegen die dann vorgegangen wird. Wenn das AG dann der Rechtsauffassung folgt und entscheidet, dass das Parken dort erlaubt ist, kann man es ruhig auch aufs Abschleppen ankommen lassen.

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Es sollte dann beim Erstverstoß vllt. auch nicht das Abschleppen, sondern nur die bußgeldrechtliche Beanstandung abgewartet werden, gegen die dann vorgegangen wird. Wenn das AG dann der Rechtsauffassung folgt und entscheidet, dass das Parken dort erlaubt ist, kann man es ruhig auch aufs Abschleppen ankommen lassen.

Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung.

 

Wie kann ich das verstehen. Es liegt/läge ein Erstverstoß vor. Die Cops wollen sofort abschleppen.

 

Auf das Angebot ein Ticket zu schreiben und man das Auto dann gleich wegfährt gingen sie auch nicht ein. Auf ein Ticket würde ich es auch jederzeit ankommen lassen und dann eine Entscheidung des AG anstreben, aber die Abschleppkosten schrecken doch etwas ab.

 

Kurz mal etwas angedacht. Wenn man das Fahrzeug da abstellt, mit einem Zettel mit genauen Angaben zum Aufennthaltsort (Ort, Uhrzeit, Datum, Tel.Nr.) und mit einer Zeitangabe wie lange man zum Fahrzeug braucht, dürfte doch nicht abgeschleppt werden. Ich meine das ist doch ständige Rechtsprechung. So könnte man es zu einem Knöllchen bringen und die Abschleppkosten vermeiden.

Sehe ich das richtig?

 

MfG

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Auf das Angebot ein Ticket zu schreiben und man das Auto dann gleich wegfährt gingen sie auch nicht ein. Auf ein Ticket würde ich es auch jederzeit ankommen lassen und dann eine Entscheidung des AG anstreben, aber die Abschleppkosten schrecken doch etwas ab.

Im Zweifel musst du das halt mal in Kauf nehmen. Mach es unter der Woche zu einer Tageszeit, dann gibt es wenigstens keine Zuschläge.

 

Kurz mal etwas angedacht. Wenn man das Fahrzeug da abstellt, mit einem Zettel mit genauen Angaben zum Aufennthaltsort (Ort, Uhrzeit, Datum, Tel.Nr.) und mit einer Zeitangabe wie lange man zum Fahrzeug braucht, dürfte doch nicht abgeschleppt werden. Ich meine das ist doch ständige Rechtsprechung. So könnte man es zu einem Knöllchen bringen und die Abschleppkosten vermeiden.

Sehe ich das richtig?

Das sehen die Verwaltungsgerichte kontrovers. Die meisten scheinen es so zu sehen, ja.

Aber wenn sie dich dann doch abschleppen, kommt es im Endeffekt dann auch auf einen Rechtsstreit an, den du so und so führen musst. Dann kannst du auch gleich überprüfen lassen, ob da geparkt werden darf oder nicht :whistling:

 

Oder du parkst mal kurz da und lässt dich mal von jemandem anzeigen (ein Bekannter) und schaust mal, wie die Behörde reagiert.

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Erinnert mich irgendwie an eine Parksituation in Köln.

Dort war eine Straße mit einer Spur je Richtung. Zwischen zwei Einmündungen gab es keine Beschilderung, vor der letzten Einmündung stand sogar das Parkverbot-Ende Schild. Mangels Parkplatz habe ich das Auto also nachts bis früh morgens dort am Fahrbahnrand abgestellt. Quasi mit Behinderung aber legal. Alle anderen parkten ohne Behinderung aber verboten, z.B. auf Gehweg. Eines Nachts warteten zwei Gestalten auf mich und fragten mich, warum ich mein Auto dort abstelle. Sie wollten dann die Polizei rufen. Sollen sie machen und bin gegangen. Habe dann selbst bei der Polizei angerufen, und der Polizist meinte, ich soll mir keine Gedanken machen, sie kämen da nicht raus :whistling: Nie wieder was von gehört.

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