heffekopp 0 Posted July 1, 2008 Report Share Posted July 1, 2008 (edited) Hallo Gemeinde,ich hoffe, hier werde ich geholfen. Es geht hier um ein Halteverbot in einer 30er Zone. Und zwar steht genau an dem weissen "Parkstreifen" das Schild "eingeschränktes Halteverbot", aber mit dem Zusatzschild: auf dem Wendeplatz Darf jetzt auf dem Platz mit X geparkt werden? Meiner Meinung nach, fängt die Wendefläche erst da an, wodie Strasse breiter wird. Danke für Eure Meinungen. Bild: Bild gelöscht wegen Urheberrecht Edited July 6, 2008 by hartmut Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted July 1, 2008 Report Share Posted July 1, 2008 Ab dem Schild darf nicht mehr geparkt werden. Es sei denn da ist ein Zusatzschild mit `Parkflächen frei`. Bei ´X´darf nicht geparkt werden. Quote Link to post Share on other sites
heffekopp 0 Posted July 2, 2008 Author Report Share Posted July 2, 2008 Ab dem Schild darf nicht mehr geparkt werden. Es sei denn da ist ein Zusatzschild mit `Parkflächen frei`. Bei ´X´darf nicht geparkt werden. Warum dann das Zusatzschild "auf dem Wendeplatz"?Ich meine, das Schild könnte man sich doch sparen, oder nicht?Bzw. warum wurde dann der weisse Streifen am Boden angebracht? Die Stadt Stuttgart hat schon 2x einen Strafzettel rückgängig gemacht, diePolizei schreibt aber munter weiter Strafzettel. Quote Link to post Share on other sites
Achim 2 Posted July 6, 2008 Report Share Posted July 6, 2008 Um welches Bundesland handelt es sich denn?Dieses Zusatzschild ist nur in sehr wenig Bundesländern eingeführt. In den anderen hat es keine Bedeutung, so dass Du hier nicht falsch parkst. Edit:BaWü dürfte dieses Zeichen nicht eingeführt haben. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted July 6, 2008 Report Share Posted July 6, 2008 Um welches Bundesland handelt es sich denn?Dieses Zusatzschild ist nur in sehr wenig Bundesländern eingeführt. In den anderen hat es keine Bedeutung, so dass Du hier nicht falsch parkst. Edit:BaWü dürfte dieses Zeichen nicht eingeführt haben. Komische LogikIch würde meinen wenn das Zusatzschild keine Bedeutung hat ist das "eingeschränkte Halteverbot" so und so ab Schild gültig. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted July 6, 2008 Report Share Posted July 6, 2008 Warum dann das Zusatzschild "auf dem Wendeplatz"?Ich meine, das Schild könnte man sich doch sparen, oder nicht?Weil sonst nur am rechten Fahrbahnrand nicht geparkt werden darf. So wird das Schild auf die Wendefläche ausgedehnt. Warum die Bussgeldstelle das Verfahren einstellt, verrät mir mein Kristallkugel nicht. Die haben auch mal bei mir versucht was zu holen. Nachdem ich das zweite mal Einspruch eingelegt habe, haben die nichts mehr von sich hören lassen. Das heisst noch lange nicht, das ich mich richtig verhalten habe. Quote Link to post Share on other sites
heffekopp 0 Posted July 9, 2008 Author Report Share Posted July 9, 2008 Warum dann das Zusatzschild "auf dem Wendeplatz"?Ich meine, das Schild könnte man sich doch sparen, oder nicht?Weil sonst nur am rechten Fahrbahnrand nicht geparkt werden darf. So wird das Schild auf die Wendefläche ausgedehnt. Was heisst "ausgedehnt"?Ich würde sagen "beschränkt", oder nicht? Es heisst doch ganz deutlich, dass "auf dem Wendeplatz ein eingeschränktes Halteverbot gilt".Nicht davor, nicht danach, nicht rechts, nicht links, nicht drunter und nicht drüber. Ist übrigens Baden-Württemberg Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted July 9, 2008 Report Share Posted July 9, 2008 Seh ich anders... EOT Quote Link to post Share on other sites
heffekopp 0 Posted July 10, 2008 Author Report Share Posted July 10, 2008 Seh ich anders... EOT Kannst Du mir erklären, warum Du das anders siehst? Es steht irgendwo ein Schild, und auf dem Zusatz steht wo es gilt. Eigentlich geht es mir auch nicht um gedanken, sondern um eine eindeutigeDefinition. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted July 10, 2008 Report Share Posted July 10, 2008 Kann ich dir nicht erklären. Ich bin didaktisch nicht so begabt wie manch anderer hier im Forum. Aber mit der gleichen Argmentation wie hier das Streckenverbot mit dem Zusatzzeichen nicht nur beim Stau gilt. Quote Link to post Share on other sites
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