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Parkverbot Wendefläche


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Hallo Gemeinde,

ich hoffe, hier werde ich geholfen.

 

Es geht hier um ein Halteverbot in einer 30er Zone.

 

Und zwar steht genau an dem weissen "Parkstreifen" das Schild "eingeschränktes Halteverbot",

 

aber mit dem Zusatzschild: auf dem Wendeplatz

 

Darf jetzt auf dem Platz mit X geparkt werden?

 

Meiner Meinung nach, fängt die Wendefläche erst da an, wo

die Strasse breiter wird.

 

Danke für Eure Meinungen.

 

Bild: Bild gelöscht wegen Urheberrecht

Edited by hartmut
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Ab dem Schild darf nicht mehr geparkt werden.

 

Es sei denn da ist ein Zusatzschild mit `Parkflächen frei`.

 

Bei ´X´darf nicht geparkt werden.

 

Warum dann das Zusatzschild "auf dem Wendeplatz"?

Ich meine, das Schild könnte man sich doch sparen, oder nicht?

Bzw. warum wurde dann der weisse Streifen am Boden angebracht?

 

Die Stadt Stuttgart hat schon 2x einen Strafzettel rückgängig gemacht, die

Polizei schreibt aber munter weiter Strafzettel.

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Um welches Bundesland handelt es sich denn?

Dieses Zusatzschild ist nur in sehr wenig Bundesländern eingeführt. In den anderen hat es keine Bedeutung, so dass Du hier nicht falsch parkst.

 

Edit:

BaWü dürfte dieses Zeichen nicht eingeführt haben.

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Um welches Bundesland handelt es sich denn?

Dieses Zusatzschild ist nur in sehr wenig Bundesländern eingeführt. In den anderen hat es keine Bedeutung, so dass Du hier nicht falsch parkst.

 

Edit:

BaWü dürfte dieses Zeichen nicht eingeführt haben.

 

Komische Logik

Ich würde meinen wenn das Zusatzschild keine Bedeutung hat ist das "eingeschränkte Halteverbot" so und so ab Schild gültig.

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Warum dann das Zusatzschild "auf dem Wendeplatz"?

Ich meine, das Schild könnte man sich doch sparen, oder nicht?

Weil sonst nur am rechten Fahrbahnrand nicht geparkt werden darf. So wird das Schild auf die Wendefläche ausgedehnt.

 

Warum die Bussgeldstelle das Verfahren einstellt, verrät mir mein Kristallkugel nicht.

 

Die haben auch mal bei mir versucht was zu holen. Nachdem ich das zweite mal Einspruch eingelegt habe, haben die nichts mehr von sich hören lassen. Das heisst noch lange nicht, das ich mich richtig verhalten habe.

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Warum dann das Zusatzschild "auf dem Wendeplatz"?

Ich meine, das Schild könnte man sich doch sparen, oder nicht?

Weil sonst nur am rechten Fahrbahnrand nicht geparkt werden darf. So wird das Schild auf die Wendefläche ausgedehnt.

 

 

Was heisst "ausgedehnt"?

Ich würde sagen "beschränkt", oder nicht?

 

Es heisst doch ganz deutlich, dass "auf dem Wendeplatz ein eingeschränktes Halteverbot gilt".

Nicht davor, nicht danach, nicht rechts, nicht links, nicht drunter und nicht drüber.

 

Ist übrigens Baden-Württemberg

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