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Geschwindigkeits- Und Abstandsmessungen ..., Burhoff/neidel/grün


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dieser Ziegelstein ist sehr empfehlenswert und ziemlich aktuell. Infos und Leseproben gibt es hier:

 

Burhoff online - Buch "Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr"

 

Sind nette Bilder aus der Abstandsüberwachung drin, die CG-P50E-Problematik, Eichung, Laserproblematik, die Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung aller Bundesländer, usw. und eine CD mit 200 obergerichtlichen Entscheidungen.

 

Ist eine nette Bibel :mecker: . Exzellente Arbeit von Detlef Burhoff, Olaf Neidel und Hans-Peter Grün :wacko::angry2:. Vorallem nicht polizeilich eingefärbt.

 

@me: wäre auch etwas für SCDB-News sowie für die Literaturliste bei Recht&Technik :50: .

:blink:

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Guest Simineon
dieser Ziegelstein ist sehr empfehlenswert und ziemlich aktuell. Infos und Leseproben gibt es hier:

 

Burhoff online - Buch "Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr"

 

Sind nette Bilder aus der Abstandsüberwachung drin, die CG-P50E-Problematik, Eichung, Laserproblematik, die Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung aller Bundesländer, usw. und eine CD mit 200 obergerichtlichen Entscheidungen.

 

Ist eine nette Bibel :angry2: . Exzellente Arbeit von Detlef Burhoff, Olaf Neidel und Hans-Peter Grün :wacko::blink:. Vorallem nicht polizeilich eingefärbt.

 

schön ... da steht ja direkt:

 

gefährdender Abstand: 0,8s

das heisst also, dass man innerhalb des "gefährdenden Abstandes" fährt, wenn man weniger als 0,8s an seinem Vordermann dran ist. Also etwa bei Tempo 45 km/h = 12,5 m/s ; 0,8s entsprechen 10m => sobald man schneller als 45 km/h fährt ist man mit 10m innerhalb des gefährdenden Abstandes.

 

... und Du willst mir erzählen 10m ist nicht zwingend zu dicht :mecker:

 

Als "erforderlicher Sicherheitsabstand" wird 1,5s angegeben, da passt ja die Faustregel "halber Tachoabstand" ganz gut.

 

Bei 150 km/h liegt der "erforderliche Sicherheitsabstand" nach diesem Schinken bei 62m (Faustformel: 75m)

Der "gefährdende Abstand" liegt bei 33,3 m das sind 0,44 des halben Tachoabstandes. Die empfindlichen Strafen mit Fahrverboten beginnen also innerhalb des "gefährdenden Abstandes".

 

Ist doch vollkommen in Ordnung und korrekt. Wer andere gefährdet muss bestraft werden. Ich sehe keinen Grund, deswegen gegen Abstandsmessungen zu wettern.

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Ja, nee, schon klar, ziemlich aktuel!?

 

Da werden ( in der Leseprobe ) super "neue" Erkenntnisse ( Bj. 89, 94... ) aufgetischt!

 

Alles zusammengesucht, keine Aktualität!

 

Das Geld kann man sich sparen!

 

Die es sich nicht sparen, schreiben in ihren Anhörbogen altes überholtes Zeug!

 

dete

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schön ... da steht ja direkt:

gefährdender Abstand: 0,8s

... und Du willst mir erzählen 10m ist nicht zwingend zu dicht :mecker:

@simineon: das ist die historische Entwicklung der Abstandsabzocke, welche in dem Buch aufgeführt wird.

Der Abstand kann deutlich geringer als 10 m sein, geht sogar bis zum 5 Mark Stück :blink: . Laut Rechtsprechung besteht die "Gefährdung" auch nur unter gewissen Bedingungen.

 

@dete: na, die CG-P50E-Problematik und die CAN-Bus-Problematik sind ziemlich frisch. Oder kennst Du ein weiteres Buch, welches diese Problematiken schon thematisiert? Zudem sind die Texte aus erster Hand, vorallem wie erwähnt ohne Verniedlichungen aus Polizeikreisen. Natürlich ist es eine zusammengefasste oder auch "zusammengesuchte" Zusammenfassung von jedoch äußerst kompetenten Leuten. Klar, die Laserproblematikversuche findet man auch beim ADAC in 2005.

Das Buch ist für RA gedacht, und die Husten Dir etwas am Sparen an der falschen Stelle :wacko: .

:angry2:

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Mit dem Sparen hast du ja Recht, aber ich hätte bei deinem "Tipp" etwas mehr Aktualität erwartet.

 

Das Ding mit dem CAN-Bus kannst du wieder streichen, die Verfahren sind auch erledigt. Nur die Anwälte stürzen sich noch darauf und vermuten diese Probleme beim VKS und ESO!! :mecker:

 

 

dete

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Guest Simineon
schön ... da steht ja direkt:

gefährdender Abstand: 0,8s

... und Du willst mir erzählen 10m ist nicht zwingend zu dicht :rolleyes:

@simineon: das ist die historische Entwicklung der Abstandsabzocke, welche in dem Buch aufgeführt wird.

Der Abstand kann deutlich geringer als 10 m sein, geht sogar bis zum 5 Mark Stück

 

Du willst mir erzählen, dass ein solch geringer Abstand im fliessenden Verkehr nicht zu dicht ist ?

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@dete: jeder Anwalt fängt mal an. Aber wenn man die Lapsusse/Lapsen (Plural von Lapsus???) der PTB im schwarzen Jahr 2007 sieht, dann ist die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen dahin. Deswegen ist es berechtigt, auch noch schlummernde Probleme bei anderen Systemen wie VKS und eso zu vermuten :lol: .

 

@simineon: ein gefährdender Abstand ist wenn überhaupt über eine gewisse Länge zu sehen. Ein punktueller 5-Mark-Stück-Abstand geht. Zu den 10 Meter: schau Dir mal ein Kolonnenverkehr auf der Landstraße mit :rofl: an, da sind zwei Autolängen (10 Meter) handelsüblich. Geht problemlos.

 

@harryb: sehr schöne Kunst :rolleyes: ! Du solltest noch ne Karriere als Kreativer in einer Werbeagentur machen.

:lol:

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m3,

 

ist schon klar!

 

Du weisst also nichts und vermutest erst einmal einen Skandal! Gehts denn noch?

 

Du hast keine Ahnung von den Schreiben der Rechtsanwälte ( kürzlich hatte ich einen 70jährigen Anwalt an der Strippe ), diese sind teilweise so substanzlos, das man sich zusammenreißen muss, diesen nicht wörtlich zu schreiben, dass sie Dummköpfe sind!

 

Und du gibst hier an, wie eine Lore Affen, hast von den wirklichen Problemen jedoch keine Ahnung! ( Ich schreib sie dir aber nicht!!)

 

 

 

dete

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@dete: Ich möchte nicht wissen, was noch alles so versteckt schlummert. Und wenn ihr nun auch vorhandene Probleme verschleiert, na dann Prostmahlzeit! Wenn was rauskommt = Skandal. Ich kann nur hoffen, daß exzellente Gutachter wie O. Neidel am Ball bleiben und noch weitere Problemfelder aufdecken.

Und der in der Lore sitzende Affe empfiehlt Dir ein ordentlich sprachgesteuertes Callcenter, damit ältere Rechtsanwälte ausgefiltert werden und bei Dir persönlich nur die Creme de la Creme landet.

:rolleyes:

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