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ich wurde am 25.04. in einer zone 30 - die erst 2 wochen zuvor völlig sinnfrei eingerichtet wurde nachdem dort seit ewigkeiten 50 galt - mit 45 im fahrzeug meiner mutter geblitzt. es kam dann irgendwann ein bescheid an sie der dann einfach mal "zwischen der werbung vershcollen ist".

 

jetzt kam mit datum 16.08. eine "schriftliche verwarnung mit verwarnungsgeld/anhörung" an mich adressiert - 25€...

 

ist das ganze nicht schon längst verjährt??

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Ich würde reagieren, mit dem Hinweis, dass mehr als 3 Monate ab Tattag vergangen sind.

 

Sollte die Behörde anderer Meinung sein, weil vorher schon gegen dich ermittelt wurde, wird sie dir dies mitteilen. Reagierst du nicht auf den AB, kommt mit Sicherheit ein BGB.

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  • 3 months later...

Die Sache ist wohl doch nicht rum.... heute kam ein Schreiben vom Ordnungsamt:

 

"Sehr Geehrter Herr...

 

Wir bestätigen den Eingang ihres Schreibens vom 05.10.2006 und möchten Ihnen folgendes Mitteilen:

 

Ihr Schreiben vom 05.10.2006 wurde als Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 28.09.2006 gewertet. Entgegen Ihrer Einspruchsbegründung ist jedoch keine Verfolgungsverjährung eingetreten. Nach dem Ordungswidrigkeitengesetz gibt es verschiedene Maßnahmen udn Anordnungen, die die Verjährung unterbrechen und somit erneut die Fristberechnung in Gang setzen.

 

Die Geschwindigkeitsüberschreitung, die nach dem Bildvergleich mit dem Passfoto nachweislich vn Ihnen begangen wurde, erfolgte am 25.04.2006. [soweit so gut, aber jetzt wirds ziemlich seltsam...] Die erforderliche Verwarnung wurde mit Schreiben vom 12.07.2006 vorgenommen. Nach §33 Abs 1 Nr 1 des OWiG unterbricht bereits diese Verwarnung die Verfolgungsverjährung. Die Verwarnung dateirt vom 12.07.2006 kam mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück. Daraufhin wurde nach § 33 Abs 1 Nr 5 die notwendige Ermittlung der Wohnanschrift beim Einwohnermeldeamt ... durchgeführt. Die Anfrage bei der zuständigen Behörde ergab, dass Sie unter der uns bekannten Anschrift nicht mehr wohnhaft sind. [schlichtweg gelogen - ich wohne seit mittlerweile 6 Jahren an der selben Adresse - alle bisherigen Knöllchen kamen ja auch an!] Diese kam nicht als unzustellbar an die Stadt Esslingen zurück. Zum Zeitpunkt des Erlasses des Bußgeldbescheides (27.09.2006) lag keine Verfolgungsverjährung vor.

 

Aus vorgenannten Gründen möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihren Einspruch nochmals zu überdenken. Sollten wir bis zum 27.12.2006 keine schriftliche Einspruchrücknahme erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie eine gerichtliche Entscheidung in dieser Sache wünshcen und werden das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ... weiterleiten."

 

 

 

Um nochmals die eingegangenen Dokumente und Daten zu nennen:

 

25.04.2006 - Tattag

15.05.2006 - Zeugenfragenbogen an Fahrzeughalter

16.08.2006 - Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld an mich

28.09.2006 - Bußgeldbescheid an mich

05.10.2006 - Einspruch

 

 

dass am 12.07.2006 eine Verwarnung an mich ergangen sein soll die zurückkam halte ich für schlicht gelogen - ich wohne seit fast 6 jahren an dieser adresse....

 

 

ich werd nacher bei meiner versicherung vorbei und abklären ob mein rechtsschutz das ganze übernehmen würde. dann geht das ganze an nen anwalt der diese angeblich ergangene verwarnung vom 12.07. ja anfordern kann. oder kann auch ich eine kopie dieser verwarnung anfordern?

 

 

würde ich den einspruch zurückziehen ginge es zwar "nur" um 49,16€, aber mir gehts hier ums prinzip. die abzockerei hier in der umgebung geht mir gehörig auf den senkel - es werden grundlos 30er zonen mitten an durchfahrtsstraßen errichtet um alle paar tage dort zu blitzen, ich hab bereits 2x knöllchen bekommen da mein fahrzeug ne handbreit übers schild hinausstand (einmal ne "lieferzone" - nachts um 11 liefert da auch noch jemand was...) usw... mir reichts einfach alles ohne murren zu bezahlen, auch wenns immer nur ein paar euros sind schiebt man den geiern im endeffekt dann doch ganz ordentlich geld in den hintern damit sie noch mehr abzocken können...

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Guest Simineon
noch jemand was...) usw... mir reichts einfach alles ohne murren zu bezahlen, auch wenns immer nur ein paar euros sind schiebt man den geiern im endeffekt dann doch ganz ordentlich geld in den hintern damit sie noch mehr abzocken können...

 

was hast Du denn für seltsame Hobbies ? Im Zoo vorbeifahren und Geiern Euroscheine in den Anus schieben ? Was sagt der Tierschutzbund dazu ?

 

Ansonsten könnte ich mir nicht vorstellen, wo in Deutschland noch Geier leben.

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Die erforderliche Verwarnung wurde mit Schreiben vom 12.07.2006 vorgenommen.

...

25.04.2006 - Tattag

15.05.2006 - Zeugenfragenbogen an Fahrzeughalter

16.08.2006 - Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld an mich

28.09.2006 - Bußgeldbescheid an mich

05.10.2006 - Einspruch

Falsch. Wenn in der Akte steht, dass am 12.07. ein Anhörungsbogen an dich angeordnet wurde, dann ist die Verjährung unterbrochen. Ob er dich erreicht, ist irrelevant. Würde mir auch nicht passen, aber ich habe keine besseren Daten. Wenn du es nicht glaubst, kannst du mal nett fragen, ob du vorbeikommen darfst und einen Blick in die Akte wirfst. Die Adressermittlung ist in deinem Fall für die Verjährung irrelevant.

 

Also neu:

25.04.2006 - Tattag

12.07.2006 - Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld an mich

28.09.2006 - Bußgeldbescheid an mich

 

Dazwischen liegen jeweils weniger als 3 Monate, also keine Verjährung.

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es kam aber definitiv nichts an - ich war an diesem datum und auch die tage davor/danach zu hause, es kam nichts! und die behauptung die adresse wäre falsch gewesen ist schlicht ne faule ausrede in meinen augen - wie gesagt: bereits 6 jahre die selbe adresse, mein führerschein war auch nie auf ne andere adresse ausgestellt...

 

ich war heute bei der versicherung, rechtsschutz übernimmt die kosten, am freitag gehts zum anwalt. anscheindend ist das nicht das erste mal dass angeblich was geschickt wurde das nie ankam...

wird sich ja zeigen was da wirklich geschickt wurde und an welche adresse. wenn die nen anderen mit meinem namen gefundne haben wäre die verjährung ja eingetreten da sie nicht den tatsächlichen fahrer ermittelt hatten sondern nur jemanden mit selbem namen...

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Na dann halte uns auf dem Laufenden.

 

Wie gesagt, es ist irrelevant ob der Brief dich erreicht. Entscheidend ist der Aktenvermerk des Sachbearbeiters, dass er dich anhören will. Ich kann mir gut vorstellen, dass es tatsächlich einen Brief gibt, der zurückgekommen ist, weil der Briefträger zu doof zum Zustellen war.

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es kam aber definitiv nichts an - ich war an diesem datum und auch die tage davor/danach zu hause, es kam nichts! und die behauptung die adresse wäre falsch gewesen ist schlicht ne faule ausrede in meinen augen - wie gesagt: bereits 6 jahre die selbe adresse, mein führerschein war auch nie auf ne andere adresse ausgestellt...

 

ich war heute bei der versicherung, rechtsschutz übernimmt die kosten, am freitag gehts zum anwalt. anscheindend ist das nicht das erste mal dass angeblich was geschickt wurde das nie ankam...

wird sich ja zeigen was da wirklich geschickt wurde und an welche adresse. wenn die nen anderen mit meinem namen gefundne haben wäre die verjährung ja eingetreten da sie nicht den tatsächlichen fahrer ermittelt hatten sondern nur jemanden mit selbem namen...

Alles irrelevant - es ist schlicht nicht verjährt ! Der Postsendevermerk bei der Behörde ist entscheidend, nichts anderes. Auf dieser Schiene hast du keine Chance.

 

Mein Tip: Zieh den Einspruch zurück und zahl die paar Kröten und gut ist. Spar dir deine RSV für die wirklich haarigen Geschichten. (Sonst bist du die auch schnell los...)

 

MfG

!Xabbu

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