raser2006 0 Posted July 26, 2006 Report Share Posted July 26, 2006 Hallo zusammen! Dummerweise wurde ich vor ca. 3 Wochen auf der Autobahn, wo 100km/h erlaubt waren, geblitzt.Meine Firma hat nun einen "Zeugenfragebogen" zugeschickt bekommen, der nur die Tatzeit benennt, jedoch keine Auskunft über meine gefahrene Geschwindigkeit o.ä. macht. Ist das so üblich, dass das zu diesem Zeitpunkt noch nicht drin steht oder zeigt dies bereits, dass es eine saftige Strafe geben wird? Ich schätze, dass ich ca. 130km/h schnell war - wie groß ist da ungefähr die Tacho-Tolereanz und wie viele km/h werden sowieso immer abgezogen? Da ich noch in der Probezeit bin, weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll - mein Großvater ist übrigens der Geschäftsführer - Bringt das einen Vorteil wegen Zeugenverweigerungsrecht oder so? Wie würdetIhr jetzt vorgehen? Soll ich jemanden ohne Probezeit fragen, ob er die Schuld auf sich nimmt? Was aber, wenn ich mehr als 41km/h gefahren bin? Ich habe so eine Angst, dass ich mir wirklich total unsicher bin, wie schnell ich nun war. Bitte helft mir. DANKESCHÖN Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 26, 2006 Report Share Posted July 26, 2006 Zum Einstieg erst einmal zwei Links Geschwindigkeitsverstöße Probezeit Dann dich mal bischen durchs Forum wühlen, suchen was passen könnte, dann einfach nachfragen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted July 26, 2006 Report Share Posted July 26, 2006 innerhalb von 3 Monaten muss gegen dich ermittelt werden, ansonsten ist die Sache verjährt. Da in einer Firma potentiell mehrere Leute die Fahrzeuge fahren, stehen die Chancen nicht schlecht. Lies dich in Ruhe durchs Forum. Nutze die FAQ und die Suchfunktion, dann wird dir geholfen. Gruß Edit: Ups, da war Hartmut schneller.... Quote Link to post Share on other sites
raser2006 0 Posted July 27, 2006 Author Report Share Posted July 27, 2006 Hallo nochmal, Werde mich durchlesen - aber ist es denn normal dass ich erst den Zeugenfragebogen bekomme? Wenn es nichts schlimmes (also weniger als 20 km/h) dann würde ich das ja auf meine Kappe nehmen. Aber woher soll ich das wissen? Ich dachte immer, dass man als erstes ein Schreiben bekommt, in dem genau steht, wie schnell man war etc. Ist das alles so richtig? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted July 27, 2006 Report Share Posted July 27, 2006 natürlich ist das so richtig, denn Du hast ja erstmal (rein prinzipiell) nicht mit der Tat zu tun, erstmal wird "die Firma" gebeten, den Fahrer zu benennen und da ist das ja schon aus rein datenschutzrechtlichen Gründen unklug den genauen Tatvorwurf zu benennen. Es ist nunmal ein Unterschied, ob in einer Firma gefragt wird wer denn am x.y. um 13:34 Uhr das Fahrzeug mit dem Kennzeichen xx-yy-234 gefahren ist oder ob gefragt wird, wer denn 165 km/h bei erlaubten 100 km/h gefahren ist und nun 3 Monate zu Fuss gehen darf ... evtl. möchte man das ja doch erstmal anders regeln *gg* Quote Link to post Share on other sites
raser2006 0 Posted July 27, 2006 Author Report Share Posted July 27, 2006 Guten Abend nochmal. Ich habe mich ein wenig durchgelesen - speziell auch zum Thema Verjährung. Jedoch blicke ich da überhaupt nicht durch und weiß nicht, was nun in meinem speziellen Fall gilt: - mit Firmenwagen geblitzt auf Autobahn- Zeugenfragebogen an Firma (Datum: 16.07.06)- ich bin mit Geschäftsführer verwandt Wie kann man die Verjährung in meinem Fall schaffen? Wann beginnt diese und wodurch wird Sie unterbrochen? Was ist zB, wenn wir zunächst einen Brief an die Polizei schicken, mit der Frage wie denn der Tatbestand lautet? Hilft das um die Zeit rumzukriegen? Und was ist, wenn wir auf dem Bogen irgendeinen MA angeben, dieser dann verweigert und wir einen weiteren MA angeben usw.? Kann dadruch die Verjährung beältigt werden? Hoffe Ihr könnt mir helfen - ich bin mit der FAQ leider nicht klar gekommen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted July 27, 2006 Report Share Posted July 27, 2006 Und was ist, wenn wir auf dem Bogen irgendeinen MA angeben, dieser dann verweigert und wir einen weiteren MA angeben usw.? Kann dadruch die Verjährung beältigt werden? dann macht ihr Euch strafbar, denn falsche Verdächtigung ist strafbar ... gaaaanz dickes NO Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 28, 2006 Report Share Posted July 28, 2006 Der Ersatzmitarbeiter muß sich schon selber angeben. Die Verjährung ist durch den ZBB noch nicht unterbrochen.Alle Unterbrechungstatbestände findest du in § 33 OWiG =>siehe auch FAQ. Den begangenen Verstoß werden sie sicherlich nicht mitteilen, da dies den Zeugen nichts angeht. Sollte der wahre Täter nicht ermittelt werden so droht unter Umständen ein Fahrtenbuch für möglicherweise alle Fahrzeuge des Betriebes. Quote Link to post Share on other sites
raser2006 0 Posted July 29, 2006 Author Report Share Posted July 29, 2006 Guten Abend noch mal, Ist es denn irgendwie möglich, dass man etwas über die genaue Tat (also die genaue Geschwindigkeitsüberschreitung) erfährt, bevor man eine Person auf dem Zeugenfragebogen angibt? Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted July 30, 2006 Report Share Posted July 30, 2006 Akteneinsicht über den Anwalt als Beispiel. Gruß Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 30, 2006 Report Share Posted July 30, 2006 Das geht auch nicht, da ja durch den ZBB kein Betroffener angesprochen wurde und somit kein Recht auf Akteneinsicht besteht. Frage doch am Besten mal bei der Behörde nach. Mehr als das dürfen wir ihnen nicht sagen, kann ja nicht kommen. Ein weitere Möglichkeit wäre jemand anders als der tatsächliche Fahrer gibt sich SELBER an und man hofft auf einen AB an diesen mit Tatvorwurf. Darauf kann man immer noch reagieren, wenn man sich geirrt hat. Quote Link to post Share on other sites
raser2006 0 Posted July 30, 2006 Author Report Share Posted July 30, 2006 Das geht auch nicht, da ja durch den ZBB kein Betroffener angesprochen wurde und somit kein Recht auf Akteneinsicht besteht. Frage doch am Besten mal bei der Behörde nach. Mehr als das dürfen wir ihnen nicht sagen, kann ja nicht kommen. Ein weitere Möglichkeit wäre jemand anders als der tatsächliche Fahrer gibt sich SELBER an und man hofft auf einen AB an diesen mit Tatvorwurf. Darauf kann man immer noch reagieren, wenn man sich geirrt hat. Danke für den Tip. Das ist wohl der beste Weg, den ich nun einschlagen kann. Quote Link to post Share on other sites
raser2006 0 Posted August 5, 2006 Author Report Share Posted August 5, 2006 Hallo Leute, Ich habe Neuigkeiten. Die zulässige Geschwindigkeit wurde um exakt 31 km/h überschritten (es gibt wirlich nette Polizisten!!!), was ehrlich gesagt ein großes Problem darstellt, da 1) ich die Sache wegen der Probezeit nicht auf mich nehmen möchte 2) ich niemanden kenne, der die 3 Punkte ohne weiteres auf sich nehmen möchte. Wir haben nun einen Brief geschrieben, in dem wir darlegen, dass das Bild leider recht unscharf ist, sodass wir den Täter/die Täterin nur mittels interner Gespräche sowie Betrachtung der Terminkalender herausfinden können. Jedoch ist der GF auf Geschäftsreise und einige Mitarbeiter im Uralub (was auch wirklich stimmt), diese aber bald wieder zurück sein werden, sodass wir dann die Sache natürlich schenllstens aufklären werden, sodass auch die Polizei die Ermittlungen rasch beenden können. 1. Unterbricht dies in irgendeiner Weise die Verjährungsfrist? 2. War dies klug oder unklug? 3. Ich bin wie gesagt mit dem GF verwandt, jedoch haben wir unterschiedliche Nachnamen und eine verwandtschaftliche Beziehung ist auf den ersten und auch zweiten Blick nicht zu sehen (warum auch immer). Zudem kann ist es nicht nachvollziehbar, dass ich bei seiner Firma angestellt bin ----- diese Dinge klingen jetzt alle ziemlich dubios, sind sie aber eigentlich gar nicht. Das ist alles korrekt und es sind vielmehr spezielle Umstände, die volle Richtigkeit haben. Welche Taktik sollten wir nun verfolgen? - Auf Verjährung hinarbeiten? Wenn ja wie (Zeugnisverweigerungsrecht, da Verwandtschaft nur schwer nachvollziehbar?) - oder sollen wir einen Ausländer nennen, der Besucher unserer Firma war und mit dem Wagen gefahren ist? Einen nahezu identischen Thread habe ich gerade gelesen. Gebt mir bitte Tips - Ihr könnt mir natürlich auch ne PN schreiben. Bitte helft mir - ich werde immer nervöser und habe Angst, dass die Polzei bald zu uns ins Büro kommen. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted August 5, 2006 Report Share Posted August 5, 2006 informiere deine Kollegen, dass sie dicht halten und natürlich rein garnichts wissen !!!!!!!! Ansonsten gilt: Es muss innerhalb von 3 Monaten der Fahrer ausfindig gemacht werden. Danach bist du raus. Unterbrechung der Verjährung nur, wenn bereits DEINE Name gefallen ist bzw. gegen dich ermittelt wird. Ihr müsst also versuchen die 3 Monate zu überbrücken. Dazu gibt es viele Wege. Gruß Quote Link to post Share on other sites
raser2006 0 Posted August 5, 2006 Author Report Share Posted August 5, 2006 informiere deine Kollegen, dass sie dicht halten und natürlich rein garnichts wissen !!!!!!!! Ansonsten gilt: Es muss innerhalb von 3 Monaten der Fahrer ausfindig gemacht werden. Danach bist du raus. Unterbrechung der Verjährung nur, wenn bereits DEINE Name gefallen ist bzw. gegen dich ermittelt wird. Ihr müsst also versuchen die 3 Monate zu überbrücken. Dazu gibt es viele Wege. Gruß Wäre nett, wenn Du Dich per PN bei mir melden würdest. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted August 6, 2006 Report Share Posted August 6, 2006 melden solltest du dich schon, gell Gruß Quote Link to post Share on other sites
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