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Geblitzt Auf Autobahn Mit Firmenwagen Während Probezeit


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Hallo zusammen!

 

Dummerweise wurde ich vor ca. 3 Wochen auf der Autobahn, wo 100km/h erlaubt waren, geblitzt.

Meine Firma hat nun einen "Zeugenfragebogen" zugeschickt bekommen, der nur die Tatzeit benennt, jedoch keine Auskunft über meine gefahrene Geschwindigkeit o.ä. macht.

 

Ist das so üblich, dass das zu diesem Zeitpunkt noch nicht drin steht oder zeigt dies bereits, dass es eine saftige Strafe geben wird?

 

 

Ich schätze, dass ich ca. 130km/h schnell war - wie groß ist da ungefähr die Tacho-Tolereanz und wie viele km/h werden sowieso immer abgezogen?

 

 

Da ich noch in der Probezeit bin, weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll - mein Großvater ist übrigens der Geschäftsführer - Bringt das einen Vorteil wegen Zeugenverweigerungsrecht oder so?

 

 

Wie würdetIhr jetzt vorgehen? Soll ich jemanden ohne Probezeit fragen, ob er die Schuld auf sich nimmt? Was aber, wenn ich mehr als 41km/h gefahren bin?

 

Ich habe so eine Angst, dass ich mir wirklich total unsicher bin, wie schnell ich nun war.

 

 

 

 

Bitte helft mir.

 

 

DANKESCHÖN

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innerhalb von 3 Monaten muss gegen dich ermittelt werden, ansonsten ist die Sache verjährt. Da in einer Firma potentiell mehrere Leute die Fahrzeuge fahren, stehen die Chancen nicht schlecht.

 

Lies dich in Ruhe durchs Forum. Nutze die FAQ und die Suchfunktion, dann wird dir geholfen.

 

Gruß

 

Edit: Ups, da war Hartmut schneller.... :huh:

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Hallo nochmal,

 

Werde mich durchlesen - aber ist es denn normal dass ich erst den Zeugenfragebogen bekomme? Wenn es nichts schlimmes (also weniger als 20 km/h) dann würde ich das ja auf meine Kappe nehmen.

 

Aber woher soll ich das wissen? Ich dachte immer, dass man als erstes ein Schreiben bekommt, in dem genau steht, wie schnell man war etc.

 

 

Ist das alles so richtig?

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Guest Simineon

natürlich ist das so richtig, denn Du hast ja erstmal (rein prinzipiell) nicht mit der Tat zu tun, erstmal wird "die Firma" gebeten, den Fahrer zu benennen und da ist das ja schon aus rein datenschutzrechtlichen Gründen unklug den genauen Tatvorwurf zu benennen.

 

Es ist nunmal ein Unterschied, ob in einer Firma gefragt wird wer denn am x.y. um 13:34 Uhr das Fahrzeug mit dem Kennzeichen xx-yy-234 gefahren ist oder ob gefragt wird, wer denn 165 km/h bei erlaubten 100 km/h gefahren ist und nun 3 Monate zu Fuss gehen darf ...

 

evtl. möchte man das ja doch erstmal anders regeln *gg*

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Guten Abend nochmal.

 

 

Ich habe mich ein wenig durchgelesen - speziell auch zum Thema Verjährung. Jedoch blicke ich da überhaupt nicht durch und weiß nicht, was nun in meinem speziellen Fall gilt:

 

- mit Firmenwagen geblitzt auf Autobahn

- Zeugenfragebogen an Firma (Datum: 16.07.06)

- ich bin mit Geschäftsführer verwandt

 

 

Wie kann man die Verjährung in meinem Fall schaffen? Wann beginnt diese und wodurch wird Sie unterbrochen?

 

Was ist zB, wenn wir zunächst einen Brief an die Polizei schicken, mit der Frage wie denn der Tatbestand lautet? Hilft das um die Zeit rumzukriegen?

 

Und was ist, wenn wir auf dem Bogen irgendeinen MA angeben, dieser dann verweigert und wir einen weiteren MA angeben usw.? Kann dadruch die Verjährung beältigt werden?

 

 

 

Hoffe Ihr könnt mir helfen - ich bin mit der FAQ leider nicht klar gekommen.

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Guest Simineon
Und was ist, wenn wir auf dem Bogen irgendeinen MA angeben, dieser dann verweigert und wir einen weiteren MA angeben usw.? Kann dadruch die Verjährung beältigt werden?

 

dann macht ihr Euch strafbar, denn falsche Verdächtigung ist strafbar ... gaaaanz dickes NO

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Der Ersatzmitarbeiter muß sich schon selber angeben.

 

Die Verjährung ist durch den ZBB noch nicht unterbrochen.

Alle Unterbrechungstatbestände findest du in § 33 OWiG =>siehe auch FAQ.

 

Den begangenen Verstoß werden sie sicherlich nicht mitteilen, da dies den Zeugen nichts angeht.

 

Sollte der wahre Täter nicht ermittelt werden so droht unter Umständen ein Fahrtenbuch für möglicherweise alle Fahrzeuge des Betriebes.

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Das geht auch nicht, da ja durch den ZBB kein Betroffener angesprochen wurde und somit kein Recht auf Akteneinsicht besteht.

 

Frage doch am Besten mal bei der Behörde nach. Mehr als das dürfen wir ihnen nicht sagen, kann ja nicht kommen.

 

Ein weitere Möglichkeit wäre jemand anders als der tatsächliche Fahrer gibt sich SELBER an und man hofft auf einen AB an diesen mit Tatvorwurf.

 

Darauf kann man immer noch reagieren, wenn man sich geirrt hat. :heul:

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Das geht auch nicht, da ja durch den ZBB kein Betroffener angesprochen wurde und somit kein Recht auf Akteneinsicht besteht.

 

Frage doch am Besten mal bei der Behörde nach. Mehr als das dürfen wir ihnen nicht sagen, kann ja nicht kommen.

 

Ein weitere Möglichkeit wäre jemand anders als der tatsächliche Fahrer gibt sich SELBER an und man hofft auf einen AB an diesen mit Tatvorwurf.

 

Darauf kann man immer noch reagieren, wenn man sich geirrt hat. :heul:

 

 

Danke für den Tip. Das ist wohl der beste Weg, den ich nun einschlagen kann.

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Hallo Leute,

 

Ich habe Neuigkeiten.

 

Die zulässige Geschwindigkeit wurde um exakt 31 km/h überschritten (es gibt wirlich nette Polizisten!!!), was ehrlich gesagt ein großes Problem darstellt, da

 

1) ich die Sache wegen der Probezeit nicht auf mich nehmen möchte

 

2) ich niemanden kenne, der die 3 Punkte ohne weiteres auf sich nehmen möchte.

 

 

 

Wir haben nun einen Brief geschrieben, in dem wir darlegen, dass das Bild leider recht unscharf ist, sodass wir den Täter/die Täterin nur mittels interner Gespräche sowie Betrachtung der Terminkalender herausfinden können. Jedoch ist der GF auf Geschäftsreise und einige Mitarbeiter im Uralub (was auch wirklich stimmt), diese aber bald wieder zurück sein werden, sodass wir dann die Sache natürlich schenllstens aufklären werden, sodass auch die Polizei die Ermittlungen rasch beenden können.

 

 

1. Unterbricht dies in irgendeiner Weise die Verjährungsfrist?

 

2. War dies klug oder unklug?

 

3. Ich bin wie gesagt mit dem GF verwandt, jedoch haben wir unterschiedliche Nachnamen und eine verwandtschaftliche Beziehung ist auf den ersten und auch zweiten Blick nicht zu sehen (warum auch immer). Zudem kann ist es nicht nachvollziehbar, dass ich bei seiner Firma angestellt bin ----- diese Dinge klingen jetzt alle ziemlich dubios, sind sie aber eigentlich gar nicht. Das ist alles korrekt und es sind vielmehr spezielle Umstände, die volle Richtigkeit haben.

 

 

Welche Taktik sollten wir nun verfolgen?

 

- Auf Verjährung hinarbeiten? Wenn ja wie (Zeugnisverweigerungsrecht, da Verwandtschaft nur schwer nachvollziehbar?)

 

- oder sollen wir einen Ausländer nennen, der Besucher unserer Firma war und mit dem Wagen gefahren ist? Einen nahezu identischen Thread habe ich gerade gelesen.

 

 

Gebt mir bitte Tips - Ihr könnt mir natürlich auch ne PN schreiben.

 

 

Bitte helft mir - ich werde immer nervöser und habe Angst, dass die Polzei bald zu uns ins Büro kommen.

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informiere deine Kollegen, dass sie dicht halten und natürlich rein garnichts wissen !!!!!!!!

 

Ansonsten gilt: Es muss innerhalb von 3 Monaten der Fahrer ausfindig gemacht werden. Danach bist du raus.

 

Unterbrechung der Verjährung nur, wenn bereits DEINE Name gefallen ist bzw. gegen dich ermittelt wird. Ihr müsst also versuchen die 3 Monate zu überbrücken. Dazu gibt es viele Wege.

 

Gruß

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informiere deine Kollegen, dass sie dicht halten und natürlich rein garnichts wissen !!!!!!!!

 

Ansonsten gilt: Es muss innerhalb von 3 Monaten der Fahrer ausfindig gemacht werden. Danach bist du raus.

 

Unterbrechung der Verjährung nur, wenn bereits DEINE Name gefallen ist bzw. gegen dich ermittelt wird. Ihr müsst also versuchen die 3 Monate zu überbrücken. Dazu gibt es viele Wege.

 

Gruß

 

 

 

Wäre nett, wenn Du Dich per PN bei mir melden würdest.

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