Guest Gast_Michael Posted June 23, 2003 Report Share Posted June 23, 2003 Hallo, ich habe in einem verkehrsberuhigten Bereich (zeichen 325) gehalten um etwas zu entladen. Da ich nicht direkt vor dem Haus halten konnte, 3 mal gehen musste und das in den 2. Stock, hat die ganze Aktion ca. 25 Minuten gedauert. Prombt habe ich natürlich einen Strafzettel (Verwarnungsgeld) bekommen. Meine Frage: Kann ich da etwas dagegen tun? Das Entladen dauert halt seine Zeit und ich kann nicht ständig das Auto sichtlich offenstehen lassen? Gibt es eine Höchstdauer zum Be- und Entaden? Noch eine 2. Frage: Wenn ich mit der Verwarnung nicht einverstanden bin und Stellung dazu nehme, diese aber dann abgelehnt wird, wird es dann automatisch teurer für mich? Danke für Eure Hilfe im voraus,Michael Quote Link to post Share on other sites
TMX 15 Posted June 23, 2003 Report Share Posted June 23, 2003 Ist zwar eine Frage, die hier die Polizisten besser beantworten können, aber aus leidvoller Erfahrung weiß ich, dass man in den meisten Fällen nichts machen kann, wenn man aufgeschrieben wurde. Man hat nun mal falsch geparkt und damit basta. Dabei läßt die Polizei noch eher mit sich reden als die Ordungsämter: Mußte mal in ungefähr der gleichen Situation 20 schwere Plattenkisten ausladen (jede wog so ca. 25-30 Kilo). In der Nähe stand ein Streifenwagen. Habe freundlich gefragt, ob sie nicht mal eine Ausnahme machen können, da die Dinger tonnenschwer seien und ich nie in drei Minuten (es war eingeschränktes HVB) fertig sein würde. Antwort: Ja okay, wir geben ihnen eine halbe Stunde, das müsste eigentlich reichen. Ich staunte nicht schlecht, bedankte mich - und war schon in 20 Minuten fertig.Daher mein Tip: Am besten voher (!) fragen, das erhöht die Chance. In deinem Fall käme IMHO ein Einspruch viel teurer als das Verwarnungsgeld. Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted June 23, 2003 Report Share Posted June 23, 2003 Mein Tipp: Einfach mal da aunrufen und die Sache schildern. Gehen sie nicht drauf eine, dann bezahl. Das Be- / Entladen dauer halt so lang man brauch! Es muss nur zügig gehen (es gibt keine Zeitbeschränkung von z.B. 3 min wie beim Halten). Quote Link to post Share on other sites
Achim 2 Posted June 23, 2003 Report Share Posted June 23, 2003 Mit Deiner Begründung in Widerspruch gehen. Da das Be- oder Entladen ausdrücklich gestattet ist, kann auch keine Zeitbegrenzung gesetzt werden. Es muss lediglich ohne Verzögerung erfolgen. Quote Link to post Share on other sites
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