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Unbemerkte Fahrerflucht...


Guest Gast_Robin

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Guest Gast_Robin

Guten Tag zusammen !

 

Eine Bekannte von mir hat heute einen Anruf von der Polizei bekommen, dass sie vor zwei Wochen einen Spiegel eines Autos "mitgenommen" habe. Der Spiegel soll also kaputt sein...

Bemerkt habe sie davon allerdings nichts.

 

Da sie sich keiner Schuld bewusst ist, ist sie heute direkt zur Polizei gefahren, um den Sachverhalt klar zu stellen. Den Wagen hat sie auch direkt vorgefahren; die Schrammen an ihrem Seitenspiegel wurden von der Polizei dokumentiert (Fotos).

 

Der Schaden soll sich auf rund 150€ belaufen; er würde also aus der privaten Kasse beglichen werden.

 

Was hat sie nun zu erwarten ? Sollte man eine Einigung mit dem Geschädigten anstreben, bzw. bringt das noch was ?

 

mfg, Robin

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Ein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann man nur vorsätzlich begehen.

 

Fraglich ist, ob sie (z.B. anhand der entstandenen Schäden am eigenen PKW, an der Schilderung der Situation vor Ort etc.) glaubhaft darlegen kann, daß sie von dem Anstoß nichts gemerkt hat.

 

Der Unfallgeschädigte hat die Straftat bei der Polizei zur Anzeige gebracht, die Polizei darf dieses Verfahren nicht von sich aus einstellen, sondern wird es mit ihren Ermittlungsergebnissen an die StA weiterleiten.

 

Gruß

Goose

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Der Unfallgeschädigte hat die Straftat bei der Polizei zur Anzeige gebracht, die Polizei darf dieses Verfahren nicht von sich aus einstellen, sondern wird es mit ihren Ermittlungsergebnissen an die StA weiterleiten.

@ Gast_Robin: Ich kann dir leider keine Antwort auf deine Fragen geben, habe aber selber welche, die dir vielleicht helfen.

 

Mich würde interessieren was passieren würde, wenn der Geschädigte seine Anzeige zurückziehen würde...

 

Und mit welcher Strafe ist zu rechnen, z.B. in der Probezeit... ?

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Mich würde interessieren was passieren würde, wenn der Geschädigte seine Anzeige zurückziehen würde...

 

Und mit welcher Strafe ist zu rechnen, z.B. in der Probezeit... ?

Die Anzeige kann vom Geschädigten nicht zurückgezogen werden, da es sich hier um ein Offizialdelikt handelt. Selbst wenn der Geschädigte feierlich erklärt, daß er an der Strafverfolgung kein Interesse mehr hat liegt die Entscheidung nicht mehr in seiner Hand.

 

Es handelt sich hier um eine Straftat, diese kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Im vorliegenden Fall ist, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, aber nur mit einer geringen Geldstrafe zu rechnen.

 

Als Nebenstrafe hat die Unfallflucht bei erheblichem Sachschaden oder Personenschaden einen Entzug der Fahrerlaubnis zu Folge. Wenn der Sachschaden, wie im hier vorliegenden Fall, recht gering ist kann das Gericht auch ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten verhängen.

 

Zuletzt gibt es sieben Punkte im Verkehrszentralregister, hat der Täter deine Fahrerlaubnis noch auf Probe, so wird eine Nachschulung angeordnet, womit sich automatisch die Probezeit verlängert.

 

Gruß

Goose

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Losgelöst vom Ausgangsfall...

 

Sollte jemand, der sich zunächst vorsätzlich entfernt hat und danach ermittelt wird, eine dann zügige Regulierung betreiben, wird das i.d.R. weder StA, noch Gericht sonderlich positiv stimmen.

 

Wenn die Meldung aus freien Stücken erfolgt, mag das natürlich anders aussehen...alles andere ist doch relativ durchsichtig.

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Wenn die Meldung aus freien Stücken erfolgt, mag das natürlich anders aussehen...alles andere ist doch relativ durchsichtig.

Klar...

nur wird sich niemand von sich aus melden, wenn er denn, wie im obigen Fall, gar nicht bemerkt hat, dass er z.B. einen Spiegel eines anderen Autos abgefahren hat...

 

Ich finde es ein wenig "fremd", wenn jemand so hart bestraft würde, obwohl er nichts bemerkt hat und es sich gerade mal um einen "Streitwert" von ~ 150€ handelt.

 

Wenn jemand ernsthaft zu Schaden kommen würde oder ein erheblicher Sachschaden entstände, dann könnte ich solch harte Konsequenzen verstehen - aber bei einem Streitwert von ~ 150€, auch noch mit Entschuldigung und Schadensbegleichung des Verursachers... *kopfschüttel*...

 

Und mal ehrlich - wer riskiert wegen einem Spiegel wissentlich eine Anzeige wegen Fahrerflucht... ;)

 

Wie sagt ein Bekannter immer so schön (bezogen auf das deutsche Justizsystem): "Egal welche Straftat, hauptsache keinen Verkehrsdelikt..."

 

(der Beitrag ist natürlich unter dem Gedanken verfasst, dass diese Fahrerflucht nicht vorsätzlich gemacht wurde)

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Es ist aber nun mal sehr unwahrscheinlich, dass man von einem Zusammenprall von Rückspiegeln nichts merkt. Habe das auch schon mal erlebt: Knallt nicht schlecht.

 

Und Abhauen nach einem Schaden geht nun mal nicht, auch nicht bei 150 €.

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Es ist aber nun mal sehr unwahrscheinlich, dass man von einem Zusammenprall von Rückspiegeln nichts merkt. Habe das auch schon mal erlebt: Knallt nicht schlecht.

Ja das denke ich mir ja auch... mir ist es ja auch schleierhaft wie man sowas nicht bemerken kann... ;)

 

Und Abhauen nach einem Schaden geht nun mal nicht, auch nicht bei 150 €.

 

Klar, da stimme ich dir vollkommen zu ! Nach einem Schaden oder einem Unfall abzuhauen ist auch unmöglich, wenn man es denn vorsätzlich macht...

 

Nur denke ich mal, dass Robins Bekannte ihm keinen Mist erzählt - wieso sollte sie auch ?! Wenn sie bei Robin Hilfe sucht, dann wird sie ihn bestimmt nicht anlügen, bringt doch nichts...

 

Also hat Robins Bekannte keine Möglichkeit aus diesem Fall noch "heil" rauszukommen ?

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Sowas merkt man auf jeden Fall. Das knallt ziemlich laut. Habe mir letztens Jahr den linken Außenspiegel an einer Baustellenbake eingeklappt. (Leider ist das Glas dabei rausgefallen und die Autovermietung hat dafür 80 Euro in Rechung gestellt.) Ich glaube nicht daran, dass man sowas nicht merkt.

 

Außerdem: Grundfalsche Reaktion. Bei Beschuldigungen irgendwelcher Art: Erstmal Klappe halten !!!! Und dann Fahrereigenschaft bestreiten. Ist grds. der erfolgversprechendste Weg, aus so einer Sache noch heil wieder rauszukommen.

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Ich finde es ein wenig "fremd", wenn jemand so hart bestraft würde, obwohl er nichts bemerkt hat und es sich gerade mal um einen "Streitwert" von ~ 150€ handelt.
Der Sachschaden ist hier völlig unerheblich, allerdings wird man auch, wie oben bereits gesagt, nicht bestraft, wenn man es nicht bemerkt hat (und das "Nichtbemerken" auch nachvollziehbar ist)

 

Gruß

Goose

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