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Unbegrenzt Auf Der Bundesstraße


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hi... und zwar folgendes: meine fahrschulzeit ist schon länger her, aber ein paar kollegen machen jetzt grad theorie! und ich hab irgentwas in erinnerung von wegen wenn bestimmte sachen gegeben sind darf man auf landstraßen auch schneller als 100 fahren. nun hat mein kollege in einen seiner theorie fragen folgendes gefunden:

 

wenn eine landstraße ausserhalb geschlossenen ortschaften zwei fahrstreifen für jede richtung hat, als kraftfahrstraße gekennzeichnet ist und das schild :nolimit: kommt... dann gilt dort nicht 100km/h sondern richtgeschwindigkeit 130!

 

nun die frage:

 

darf man hier unbegrenzt fahren? auf autobahnen ist ja auch richtgeschwindigkeit 130.. und das ist ja keine begrenzung!!!

 

Hab halt keinen bock da mit 160 langzufahren und dann geblitzt zu werden :)

 

MfG Timo

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Ja, darfst du!

 

Landstrasse+2 Fahrstreifen pro Richtung + keine Einschränkung= (von mir aus) Vollgas.

 

Die Kraftfahrstrasse ist dann nebensächlich.

 

Ich habe noch was von baulich getrennten Richtungsfahrbahnen im Kopf, das gilt aber, glaub' ich, für einspurige Strassen. Dort is dann auch keine Beschränkung.

 

Bedarfsweise Korrektur erwünscht!

 

 

 

Grüße

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Guest Pferdestehler

Aber vorsicht, zumeist dürften solche Straßen mit einer entsprechenden Beschilderung :nolimit: versehen sein, um Mißverständnisse zu vermeiden. Stehen die nicht da, sollte man sehr sorgfältig alle baulichen Voraussetzungen prüfen, um nicht nachher mit einer horrenden Überschreitung der zHG auf der Kladde eine Weile auf Schusters Rappen umzusatteln.

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STVO §3, (3), 2., c

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen außerhalb geschlossener Ortschaften für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

 

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

 

Ich kenne hier ein Stück im Osten von München auf der B304 kurz vor Kirchseeon da ist das so... Und nur wenige wissen es. Aber es sind auch nur ca. 400m an einem Hang aufwärts. Aber mit nem Moped ist man da gleich mal auf 180...

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Von dieser Sorte Straße gibt es einige, man muß es halt nur wissen... :nolimit:

...eigentlich sollte es jeder wissen, der irgendwann mal in der Fahrschule war...genauso wie die Geschichte mit der Nebelschlußleuchte, dem Rechtsfahrgebot, der....usw....

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