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Muß bei Lasermessung rausgewunken werden ?


Guest Gast aus Braunschweig

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Guest Gast aus Braunschweig

Folgendes hat sich zugetragen:

 

Ich bin auf einer endenden Autobahn gefahren (geht an der Stelle in eine einspurige Bundesstraße über), auf der schon sehr früh die Geschwindigkeit stufenweise heruntergeregelt wird (120 -> 100 -> 80 -> 60), ab dem 80er Schild herrscht trotz noch rund 400 - 500m zweispuriger Straße Überholverbot.

 

Ich wollte noch schnell einen LKW auf der linken Spur mitnehmen und hab ihn so mit rund rund 120 lt. Tacho - entspricht etwa 110 echten km/h - in der 100er Zone überholt, hab es aber gerade so geschafft am oder kurz hinter dem 80er-Schild inkl. Überholverbot wieder einzuscheren. Dann hab ich runtergebremst, allerdings nicht sofort, ich wollte ja nicht, dass der LKW in Schwierigkeiten kommt, hab also noch kurz nach dem Schild die Überholgeschwindigkeit draufgehabt.

 

So, können die mich erwischt haben, sowohl wg. der Geschwindigkeit als evtl. auch wegen Einscherens erst 10 - 20m hinter dem Überholberbotsschild ? Ich habe eigentlich nirgendwo ein Blitzgerät oder eine Kamera auf einem stationären Stativ gesehen und es wurde auch definitiv rausgewunken (es hat den Fahrer 3 Wagen vor mir erwischt), mich hat man durchfahren lassen. Jedoch turnten da locker 5 bis 7 Polizisten rum und einer hat direkt an der Fahrbahn gestanden und fleißig Notizen gemacht (evtl. Nummernschilder).

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Guest Pferdestehler

Die Fahrereigenschaft muß nachgewiesen werden, eine Identifikation beim Vorbeifahren ist äußerst unwahrscheinlich.

 

Somit brauchst Du kaum was befürchten, sie hätten Dich anhalten müssen, da es beim Laser eben keine Photos des Fahrers gibt. Und genau in das Gesicht geschaut wird Dir keiner haben...

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Guest Gast aus Braunschweig

Dann habe ich gleich noch eine ergänzende Frage dazu:

 

Muß dem raugewunkenen Geschwindigkeitssünder die Anzeige der Geschwindigkeit auf der Laserpistole als "Beweis" gezeigt werden, quasi wie das Vorführen des Videos bei den Police Pilot Fahrzeugen ?

 

Oder kann die Geschwindigkeit z.B. in eine Liste eingetragen, die Laserpistole anschließend "resettet" und damit weitere Messungen gemacht werden, noch bevor der gelaserte Fahrer rausgewunken wurde ?

 

Wenn dies nicht der Fall ist, droht mir wohl wirklich keinerlei Gefahr, da ja der vor mir fahrende "Sünder" erst rausgewunken wurde, als ich nur noch mit ca. 30 km/h auf der Autobahnausfahrt unterwegs war. Und ob ein Polizist aus mehreren hundert Metern Entfernung glaubhaft bezeugen kann, dass ich kurz vor, am oder kurz hinter dem Überholverbotsschild wieder rechts eingeschert bin, wage ich zu bezweifeln - er hat ja dann nicht die genaue Entfernungsangabe der Laserpistole.

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Guest Pferdestehler

Also beides wird nach meiner Erfahrung praktiziert. Und solltest Du das Meßergebnis anzweifeln, weil die Cops schon weitergemessen haben, wird es sicherlich vor Gericht gehen und dann die Aussage der messenden Beamten und des Eichprotokolles gegen Deine Einlassung stehen.

Finde es persönlich auch besser, den Meßwert selbst sehen zu dürfen. Aber was beweist das denn schon schlüssiger? Kann ja auch von einem anderen Fahrzeug stammen. Daher ist das wohl relativ egal, die Aussage der Cops entscheidet.

 

Vielleicht können unsere Foren-Cops sich dazu mal äußern.

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Guest Chris11

Hallo,

 

ich würde mir keine Sorgen machen. Da sie Dich nicht rausgewunken haben kommt auch nichts.

Ansonsten hätten sie ein Problem der Fahrerfeststellung mangels Photos.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Vielleicht können unsere Foren-Cops sich dazu mal äußern.

In NRW soll man dem Betr. nach Möglichkeit das Meßergebnis zeigen, man muß es aber nicht. Macht man es nicht, so führt das keinesfalls zur Ungültigkeit der Messung und damit des Meßergebnisses.

 

An manchen Stellen, wo der abfließende Verkehr gemessen wird, werden die Meßergebnisse grundsätzlich nicht gezeigt. Wäre auch kaum möglich.

 

Ich als z.B. Messender bräuchte nicht einmal einen Kollegen, der das Meßergebnis bezeugen könnte. Letztendlich steht und fällt alles mit der Aussage des Messenden, welches Fz. genau angepeilt und gemessen wurde. Und hierzu kann keiner außer ihm selbst etwas sagen.

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@ Bluey

 

aber da liegt doch genau der Schwachpunkt. Wenn ich Pech habe, werde ich für die Raserei anderer bestraft. In Polen machen es sich die Cops noch einfacher. 1 mal messen und zig andere Leute mit immer der gleichen Geschwindigkeit belangen. Ist mir im Konvoi mal passiert. 3 Fahrzeuge wurden mit exakt der gleichen Geschwindigkeit angehalten. Jedem wurde die gleiche Laserkanone mit immer dergleichen Geschwindigkeit gezeigt. Wer will nun aufheulen und behaupten, dass es sich um Betrug handelt????? Ziel dieser Aktionen: Ein paar Euro nebenbei verdienen, weil kein Wessi mit seinem Firmenwagen eine Anzeige gebrauchen kann. Schließlich ist Führerscheinverlust ein Kündigungsgrund. Also holt man die 20 Euro raus, zeigt Demut und sagt "niema Rachunek" (auf deutsch/polnisch). Der Cop steckt das Geld ein und lässt Wessi wieder fahren.

 

Nicht falsch verstehen: Das ist keine Feststellung deutscher Verhältnisse !!!! Ich sage nur, wie man Schindluder treiben kann und das dieses im neuen Europa an der Tagesordnung ist.

 

Gruß

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@BELuser:

Nur ist Korrpuption bei uns noch kein allgemeiner Volkssport wie in manchen Ecken der neuen EU-Mitglieder.

Auch ist das nicht das neue Europa,zu Europa gehören die Länder schon seit der geograpischen Entstehung unseres Kontinents,sondern der neue Mitgliederstamm der EU.

mfg

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@ Bluey

 

aber da liegt doch genau der Schwachpunkt. Wenn ich Pech habe, werde ich für die Raserei anderer bestraft.

Wohl kaum.

 

BTW: zwischen PL und D gibt es denn doch recht deutliche Unterschiede.

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