Guest tentakelnase Posted February 24, 2004 Report Share Posted February 24, 2004 Hi! Könnt Ihr mir sagen, wie lange ich zeit habe, um die Strafgebühr (275 EUR+Gebühr) zu zahlen habe, und wie lange habe ich Zeit, um den Führerschein abzugeben? Muss ich sofort zahlen, oder erst wenn ich den Führerschein abgebe? Kann man auch eine Ratenzahlung vereinbaren? Vielen Dank für eure Hilfe Gruss Quote Link to post Share on other sites
Stefan 0 Posted February 24, 2004 Report Share Posted February 24, 2004 Wenn es Dein erstes FV ist, hast Du ab Rechtskraft des BGB 4 Mon. Zeit innerhalb derer der Lappen in matliche Verwahrung gelangt sein muß. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tentakelnase Posted February 25, 2004 Report Share Posted February 25, 2004 Ja ist mein erster Führerscheinentzug! Wie lange dauert es denn, nach dem AHB bis der BGB ankommt? Wie siehts aus mit Ratenzahlung? Danke und Gruss Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 25, 2004 Report Share Posted February 25, 2004 Zahlen idR bis zwei Wochen nach Rechtskraft des BGB. Wegen Teilzahlungen mußt du bei der Behörde nachfragen ob sie es gestatten. Wie lange es dauert keine Ahnung, da ja jede behörde anders arbeitet.Wenn du den Verstoß zugibst dürfte es allerdings nicht all zu lange dauern. Quote Link to post Share on other sites
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