Guest xendarius Posted February 21, 2004 Report Share Posted February 21, 2004 Ein Frage Vorweg, warum müssen irgendwelche Schreiben über Ordnungswidrigkeiten zum WE kommen?Nun habe ich eine Verwarnung bekommen, worin mir zu Lasten gelget wird, dass ich ohne Parkscheibe bzw.Parkschein geparkt hab! Aber das beste ist mir wird vorgeworfen länger als 2 Stunden geparkt zu haben und zwarvon 12:28 - 14:29!! Also da es genau ein Minute mehr ist fällt der Absatz 64.4 des BKat auf mich zu,was ja heisstbis zu 3 Stunden parken 20 € Verwarngeld. Bei 14.28 wäre dann noch Absatz 64.3 Bkat zugetroffen was bedeutetbis zu 2 Stunden parken 15€! Ich finde das doch eine ziemliche Abzocke jetzt, weil über die Minute kann man sich streiten,Uhren verschiedener Personen können sogar mehr als 1 Minute differieren!Kann man dagegen nicht was unternehmen, finde das nicht korrekt es hätten mehr Minuten sein müssen meinesErachtens um mir diesen Tatbestand anzulasten. Wie sieht es denn generell aus der ganzen Sache gegenüber zu stehen?Da ich es hier mit Keinigkeitskrämern zu tun hab werde ich auch nicht einfach Brav zahlen wollen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 21, 2004 Report Share Posted February 21, 2004 Ärgern und zahlen ist wohl das einzige was du machen kannst. Ein Rückgriff auf die Halterhaftung bringt auch nicht allzuviel, da ja zu den rund 18 Euro noch für dich Portokosten dazukommen. Auch auf die Zeit herumreiten bringt nichts, wenn es mehr als zwei Stunden waren, dann waren es mehr als zwei. Waren es nicht sogar noch mehr als 121 Minuten? Vielleicht haben ja noch Andere eine andere Meinung. Quote Link to post Share on other sites
Grisu 0 Posted February 22, 2004 Report Share Posted February 22, 2004 @gastEin Rückgriff auf die Halterhaftung bringt auch nicht allzuviel, da ja zu den rund 18 Euro noch für dich Portokosten dazukommen.Stimmt nicht. Einfach nicht reagieren, Halterhaftung kommt dann automatisch. Beträgt, soweit ich weiß, 18,60 Euro (man korrigiere mich, wenn ich falsch liege...), da ist dann alles mit drin (nennt sich Kosten des Verfahrens). Somit also 1,40 gespart. GrußGrisu Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 22, 2004 Report Share Posted February 22, 2004 Nur wenn nicht reagiert wird, kommt in letzter Zeit immer häufiger ein BGB und der Ärger und die Zeitverschwendung wird noch größer. Einspruch kostet dann ja auch Porto und wenn man ganz sicher gehen will nicht nur 45 oder 55 Cent. PS: Hat eigentlich jemand schon einmal mittels Postkarte einen Einspruch eingelegt. Quote Link to post Share on other sites
Grisu 0 Posted February 22, 2004 Report Share Posted February 22, 2004 Einspruch kostet dann ja auch Porto und wenn man ganz sicher gehen will nicht nur 45 oder 55 Cent.Wozu Einspruch erheben ? Wenn man nicht reagiert, trägt der Fahrzeughalter die Kosten des Verfahrens, welches eingestellt wird. Habe es noch nie anders erlebt.Nur wenn nicht reagiert wird, kommt in letzter Zeit immer häufiger ein BGB und der Ärger und die Zeitverschwendung wird noch größer.Kann ich ehrlich gesagt nicht so ganz glauben... GrußGrisu Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 22, 2004 Report Share Posted February 22, 2004 (edited) Kannst du glauben, wurde hier schon erwähnt und auch im eigenen Verwandtenkreis erlebt. Wobei hier bloß die Zahlung durch den wahren Fahrer vergessen wurde. Nach Ablauf der Einspruchsfrist Einspruch eingelegt und Widereinsetzung in den vorrigen Stand gebeten, da man nicht anwesend war und nicht der Fahrer war. Natürlich den richtigen Fahrer angegeben. erst waren es 5,00 EuroBrief vom Halter an wahren Fahrer gegeben =>vergessen zu zahlendann BGB an Halter 23,10 Euro Einspruch und WiedereinsetzungÜberweisungsformular an wahren Fahrer 5,00 Euro Da sage mal noch einer die Städte würden sich für ihre 5 Euro nicht alle Mühe geben. Edit.allein die Portokosten der Behörde-zwei Briefe a 0,55 Euro und ein gelber Umschlag (Porto keine Ahnung). Edited February 22, 2004 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
Grisu 0 Posted February 22, 2004 Report Share Posted February 22, 2004 Nach Ablauf der Einspruchsfrist Einspruch eingelegtNaja, so wird das ja auch nix... Das höre ich wirklich zum ersten Mal, das die wegen eines 5-Euro-Knöllchens so einen Aufriss machen. Ich habe bisher immer nur die Halterhaftung bekommen mit dem Verweis auf Einstellung des Verfahrens wegen Unverhältnismässigkeit der Mittel, Fahrer kann innerhalb der Verjährungsfrist nicht ermittelt werden blablablub... Aber man lernt ja nie aus. GrußGrisu Quote Link to post Share on other sites
Guest xendarius Posted February 23, 2004 Report Share Posted February 23, 2004 Nun muss ich noch hinzu fügen, dass am Tage der "Tat", ich auch kein Zettel am Wagen hatte, dass ich mich ordnungswidrig verhalten hab!Aber helfen tut das wohl auch nichts? Trotzdem Danke Quote Link to post Share on other sites
Remus 0 Posted February 23, 2004 Report Share Posted February 23, 2004 Nun muss ich noch hinzu fügen, dass am Tage der "Tat", ich auch kein Zettel am Wagen hatte, dass ich mich ordnungswidrig verhalten hab!Aber helfen tut das wohl auch nichts? Trotzdem DankeNein, hilft dir nicht. Es muss keine Benachrichtigung am Fahrzeug hinterlassen werden, könnte auch sein das dort eine dran war aber das die z.B. Kinder abgemacht haben, passiert bei uns relativ häufig. Aber die Sache mit der Minute ist schon ein dickes Ding , wenn es denn stimmt. Gruß vom OSD Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 23, 2004 Report Share Posted February 23, 2004 Nach Ablauf der Einspruchsfrist Einspruch eingelegtNaja, so wird das ja auch nix... Anders ging es nicht, deshalb ja auch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Aber die relevante Sache war ja schon zuvor-BGB und keine Halterhaftung. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 24, 2004 Report Share Posted February 24, 2004 Nur wenn nicht reagiert wird, kommt in letzter Zeit immer häufiger ein BGB und der Ärger und die Zeitverschwendung wird noch größer. Einspruch kostet dann ja auch Porto und wenn man ganz sicher gehen will nicht nur 45 oder 55 Cent. PS: Hat eigentlich jemand schon einmal mittels Postkarte einen Einspruch eingelegt. Probier mal mit nem Unfreipaket Einspruch einzulegen. Würde mich mal interesieren, ob die das Teil annehmen. Da hast du auch einen Beleg mit ID-Nummer in der Hand. Empfänger muss auch unterschreiben. Also eigentlich genauso wie ein Einschreiben gegen Unterschrift. Käme bestimmt mal ordentlich dreist Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 25, 2004 Report Share Posted February 25, 2004 PS: Hat eigentlich jemand schon einmal mittels Postkarte einen Einspruch eingelegt. Man kann auch Postkarten per Einschreiben schicken. Wären bei Einwurf 1,60+0,45=2,05. Übergabe 2,05+0,45=2,50. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 25, 2004 Report Share Posted February 25, 2004 Nur wenn nicht reagiert wird, kommt in letzter Zeit immer häufiger ein BGB und der Ärger und die Zeitverschwendung wird noch größer. Einspruch kostet dann ja auch Porto und wenn man ganz sicher gehen will nicht nur 45 oder 55 Cent. PS: Hat eigentlich jemand schon einmal mittels Postkarte einen Einspruch eingelegt.Probier mal mit nem Unfreipaket Einspruch einzulegen. Würde mich mal interesieren, ob die das Teil annehmen. Da hast du auch einen Beleg mit ID-Nummer in der Hand. Empfänger muss auch unterschreiben. Also eigentlich genauso wie ein Einschreiben gegen Unterschrift. Käme bestimmt mal ordentlich dreist Also einen unfreien Brief haben sie nicht akzeptiert. Da natürlich kein Absender auf dem Brief war, ging er zur Absenderermittlung der Post (Homburg?).Nach drei Wochen oder so war er wieder da und hat zum Glück nichts gekostet, obwohl auf dem Brief draufstand es kostet soundso Nachporto. Quote Link to post Share on other sites
Guest morty Posted February 26, 2004 Report Share Posted February 26, 2004 Ein Frage Vorweg, warum müssen irgendwelche Schreiben über Ordnungswidrigkeiten zum WE kommen? Das ist volle Absicht. Der Empfänger ärgert sich, kann aber seiner Wut nicht direkt telefonisch Ausdruck verleihen, weil niemand zu erreichen ist. Am nächsten Montag ist das Gemüt kühler und der Sachbearbeiter hat in folge dessen weniger Streß. Mich würd auch nicht wundern, wenn es es eine Tentralpostausgangszeitverwaltungvorschrift geben tut. morty Quote Link to post Share on other sites
Guest Lutschi Posted February 26, 2004 Report Share Posted February 26, 2004 Wenn es doch nur eine Minute war, kann er dann nicht behaupten er hätte die Parkzeit nicht überschritten, sondern das Gerät hätte gegenüber dem Parkscheinautomaten ca ne Minute differenz? Wer will das Gegenteil beweisen? Quote Link to post Share on other sites
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