Guest nervoesi Posted January 16, 2004 Report Share Posted January 16, 2004 Hallöchen, gestern abend gegen stand ich an einer mir bekannten Ampel mit Rotlicht-Blitzer und wartete auf grün. Als die Fussgänger-Ampel bereits auf grün umschaltete fing ich leicht an zu rollen .. leider brauchte meine Ampel noch etwas um auf grün zu springen und da ich für gewöhnlich recht weit zur Haltelinie vorfahre war ich also zu diesem Zeitpunkt des Anrollens sicher schon über die Linie gerollt. Es kam wie es kommen musste, Ein Blitz ... 2Sekunden später noch einmal, zwischen beiden Blitzen blieb meine Position unverändert. Neben mir stand meine Freundin mit Ihrem PKW, sicher ebenfalls auf dem Bild drauf? Nach einschlägiger Suche gehe ich davon aus keine 4 Punkte, Bussgeld und Fahrverbot bekomme sondern lediglich für das überfahren der Haltelinie gemacht werden kann, ist das so korrekt? Wie sieht es mit der Beweislage aus wenn auf dem Bild 2 Fahrzeuge sind, dürfte ja eigentlich egal sein da ja mein Wagen eine Wagenlänge Vorsprung hat oder? Ich danke für jede Antwort,Viele GrüßeSteffen Quote Link to post Share on other sites
rene-srm 0 Posted January 16, 2004 Report Share Posted January 16, 2004 es könnte ja so ausgelegt werden als ob ihr ein illegales Rennen fahren wolltet und die Ampel das Startzeichen sein sollte (weil ihr nebeneinander steht) ;-) Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted January 16, 2004 Report Share Posted January 16, 2004 Sofern du nicht in den Kreuzungsbereich eingefahren bist, liegt kein Rotlichtverstoss, der zu einem FV führen kann, vor. Allerdings dürfest du trotzdem eine Verwarnung erhalten. Viele Grüsse Kleiner Schelm Quote Link to post Share on other sites
JosefStadler 0 Posted January 19, 2004 Report Share Posted January 19, 2004 Ich fahre zu jeder Gelegenheit und mit jedem mir zur Verfügung stehenden Auto über die Haltelinien, um ein Auslösen des Rotlichtblitzers zu provozieren. Ich habe in vielen hundert Fällen noch nicht eine Verwarnung erhalten. Genau so erging es auch den jeweiligen Fahrzeughaltern. Also kein Grund zur Beunruhigung. Quote Link to post Share on other sites
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