Guest ratlos Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 Wurde geblitzt, 100 bei 70.Außerorts, ca 100 Meter vor dem Aufhebungsschild.Ich habs gesehen (das Schild) und ca. 100 Meter davor stand der Blitzer. Ist das zulässig? Gab es da nicht mal ein Urteil?????? Viele GrüßeFrank M. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 zulässig! Quote Link to post Share on other sites
Koral 2 Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 Beliebte Methode zum Abzocken. Quote Link to post Share on other sites
Guest Melanie Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 Hallo es müssen immer 250m abstand vom ortsschild sein!!!!auf jeden fall wenn man in einen ort reinfährt!beim rausfahren bin ich mir nicht sicher,kann ich mich aber erkundigen. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 Es muss gar nichts! Es soll, aber das ist nicht gleich müssen! Quote Link to post Share on other sites
Guest Melanie Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 man kann aber dann einspruch erheben,das ist fakt!!!!am besten die stelle fotografieren und dann ist gut. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 man kann aber dann einspruch erheben,das ist fakt!!!!kann man immer! am besten die stelle fotografieren und dann ist gut.aha... Quote Link to post Share on other sites
JosefStadler 0 Posted December 19, 2003 Report Share Posted December 19, 2003 man kann aber dann einspruch erheben,das ist fakt!!!!am besten die stelle fotografieren und dann ist gut. Melanie irrt sich leider. Einspruch kann man immer einlegen, aber bringen wird er dir nichts. Fotografieren kann man auch immer und alles, und gut ist es dann auch, aber auch das bringt dich hier nicht weiter. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 Die Regelung ist 200 m nach Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung und 200 m vor dem Ende, darf keine Messung durchgeführt werden. Jedoch gibt es - wie überall - Ausnahmen:Gefährliche Stelle z.B. Altenheim, Kindergarten, Schule usw. usw.Oder unfallträchtig - also schon viel Unfälle passiert wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und deshalb wird dort gemessen. Außerdem, wenn vor dem z.B. schon ein gestanden ist, dann müssen nach dem nicht 200 sondern nur 100 m eingehalten werden. So auch z.B. wenn der Bereich endet und direkt ein noch langsamerer Bereich beginnt - z.B. Ortschild-Ortsanfang.Außerdem wenn z.B. der Bereich zwischen Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung und Ende, kürzer ist als 400 m - dann kann sich der Radarwagen ja nicht 200 m von beiden Schildern aufstellen. und wenn der Bereich generell zu kurz ist (z.B. insgesamt 200 m - dann ist das auch eine Asunahme. Also Du siehst - so viele Ausnahmen, warum sollten sich die Radarleute irgendwo hinstellen, wo keine dieser Ausnahen zutrifft - damit ihre Anzeigen ale Eingestellt werden - wohl kaum , ich denke - da gebe ich den Anderen recht - da hast Du wenig Chancen. Gruß Hico Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted December 20, 2003 Report Share Posted December 20, 2003 Die Regelung ist 200 m nach Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung und 200 m vor dem Ende, darf keine Messung durchgeführt werdenEs steht doch schon richtig weiter oben, warum also immer wieder das gleiche Stammtischgeschwätz posten ? Das machts auch nicht richtig! Quote Link to post Share on other sites
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