Guest Fredi Posted December 12, 2003 Report Share Posted December 12, 2003 Hallo alle,ich habe ein Schreiben erhalten mit dem Vorwurf:Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.§ 37 ABS. 2, § 49 STVO; § 24 STVG; 132 BKATBeweismittel/Zeuge: PHM <2 Namen> Wie soll ich mich verhalten? Angeben, daß ich der Fahrer war und Verkehrsverstoß nicht zugeben? Oder angeben, daß ich nicht der Fahrer war und auch keinen Fahrer benennen? Danke vorab für hilfreiche Infos. Hier im Forum wurden offensichtlich alle geblitzt. Ich habe keinen Beitrag gefunden, wo es nur einen Zeugen gab. Quote Link to post Share on other sites
Guest Böser Bube Posted December 12, 2003 Report Share Posted December 12, 2003 Wann ist es passiert? Tag? Nacht? Lichtverhältnisse?Hast du die gesehen? Wo standen sie? Evtl. -Auto? Wo? Deine einzige Chance ist, nicht gefahren zu sein. Alles andere ist Blödsinn ("Herr Richter, die Ampel war grün! Diese beiden müssen farbenblind oder schwachsinnig sein!" "Angeklagter, ich glaube Ihnen! Ihre Geschichte klingt einfach plausibel! Freispruch! Die werden hiermit zur Auspeitschung nicht unter Hieben verurteilt!! Prost!") Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest du dir einen Anwalt suchen. Auf den Anhörungsbogen erstmal nicht antworten. Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted December 12, 2003 Report Share Posted December 12, 2003 Meine Frau hat vor Gericht in einem vergleichbaren Fall verloren. 1 Polizist der behauptete meine Lady sei bei Rot über die Ampel. Darauf hin kam der Einspruch und das Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis, dass meine Frau als weniger glaubwürdig hingestellt wurde. Tja, Kommentare erspare ich mir. Quote Link to post Share on other sites
Guest ähnlicher_fall Posted December 12, 2003 Report Share Posted December 12, 2003 tach also wer ist halter? war der halter NICHT der fahrer? dann besteht möglichkeit auf verjährung. es muss versucht werden, einen AB an den tatsächlichen fahrer so lange wie möglich rauszuzögern (3monate +14T) am AB wird die frage gestellt, ob der halter der fahrer war oder jemand anders. das vergisst du anzukreuzen.halt pflichtangaben zum halter bestätigen und unterschreiben. du hast also zwei möglichkeiten: die haben den fahrer erkannt.. dann stehts spitz auf kopf..nummer 2: die haben den fahrer nich erkannt.. wenn du keine angabe machst, kommen die bei dir vorbei oder laden dich vor. entweder untertauchen oder nich aufmachen oder nich hingehn geh zum anwalt und beantrage akteneinsicht... Quote Link to post Share on other sites
Guest Fredi Posted December 13, 2003 Report Share Posted December 13, 2003 Ich bin Halter und war auch Fahrer ... Passiert ist es morgens kurz vor 8:00h, also es war schon einigermaßen hell. Ich habe keine Polizisten gesehen, weiß also nicht ob sie mich wiedererkennen würden. Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn ich angebe, zur Tatzeit nicht der Fahrer gewesen zu sein? Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted December 14, 2003 Report Share Posted December 14, 2003 AB wegschmeißen. Wenn dann ein BuGeBe kommt Einspruch einlegen, entweder ohne Begründung, besser mit der Begründung nicht der Fahrer gewesen zu sein. Falls dann ein Brief kommt, dass du es dir nochmal überlegen solltest und mit Staatsanwaltschaft gedroht wird, bzw. die Akten gleich dorthin weitergeleitet werden musst du dich entscheiden, ob du Lust auf eine Gerichtsverhandlung hast oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.