DLB80 16 Posted March 5 Report Share Posted March 5 Hallo zusammen, ich habe mehrfach gelesen, dass für Verkehrsstraftaten, die eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben, drei Punkte im FAER eingetragen werden, mit einer üppigen Verjährungsfrist von zehn Jahren. Allerdings verstehe ich den Sinn dahinter nicht ganz – wenn ich korrekt informiert bin, wird das Punktekonto bei einer Wiedererteilung der FE ja wieder auf null gesetzt. Welchen Zweck haben dann die drei Punkte? Wenn sie eingetragen werden, ist die FE ja bereits weg, und wenn sie wiedererteilt wird, sind wiederum die Punkte weg. Was habe ich hier übersehen/falsch verstanden? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 294 Posted Wednesday at 10:59 AM Report Share Posted Wednesday at 10:59 AM (edited) gemeldet. [mod] Erledigt. [/mod] Edited Wednesday at 05:59 PM by Bluey Quote Link to post Share on other sites
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